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Plenarsitzung

Transkript

Rüdiger Erben (SPD):

Herr Präsident, vielen Dank. - Laut einem Bericht des Nachrichtenportals „Table Media“ sollen Städte und Gemeinden ab März 2026 Schutzräume identifizieren, auch unter Kirchen und Schulen. Das soll laut dem Portal aus einem internen Dokument des BBK hervorgehen, das   so ist es dort zu lesen   an 11 000 Kommunen verschickt worden sei. Ich will kurz einfügen: Ich habe noch keine Kommune gefunden, die es bekommen hat.

In Frage kämen laut dem Dokument unterirdische Räume wie Keller von Schulen, Verwaltungen, Kirchen oder Kindertagesstätten, sowie unterirdische Bahnhöfe oder Tiefgaragen. Es gibt keine Aussagen darin, wovor dort geschützt werden soll, also was das Schutzziel ist, sondern es geht nur allgemein um Schutz.

Es gibt zudem die Aussage, dass die Bundesregierung nicht beabsichtigt, selbst in den Aufbau solcher Schutzräume zu investieren, sondern allenfalls, um sie widerstandsfähiger oder sicherer zu machen. Lediglich an der Finanzierung lebensnotwendiger Grundausstattungen   es steht wohl nicht darin, was das ist   werde sich der Bund beteiligen, so das Portal weiter. Folgekosten wie Lagerung und Wartung müssten dann die Kommunen tragen.

Meine Frage ist: Ist dieses Schreiben der Landesregierung bekannt und wie beurteilt sie die beschriebenen Inhalte?


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Frau Zieschang kommt ans Pult.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herr Abg. Erben, Sie haben einen Teil meiner Antwort schon vorweggenommen. Es handelte sich um ein Informationsblatt des BBK, das nie verschickt worden ist, jedenfalls nicht an die Kommunen. Insofern kann ich bestätigen: Weder der Städte- und Gemeindebund noch Kommunen bei uns in Sachsen-Anhalt, bei denen wir auch stichprobenartig nachgefragt haben, haben dieses Informationsblatt bekommen.

Wir haben vor der Innenministerkonferenz Anfang Dezember dieses Schreiben, das Informationsblatt des BBK bekommen. Auf der Tagesordnung der Innenministerkonferenz stand auch, dass über das Schutzraumkonzept des Bundes, das auch von den Ländern eingefordert wird oder schon seit längerer Zeit eingefordert worden ist, beraten wird.

Man hat diesen Tagesordnungspunkt schließlich einvernehmlich von der Tagesordnung genommen, weil man noch keine ausreichende Beratungsgrundlage hatte. Insofern ist auch das BBK-Schreiben, das am 1. Dezember an die Innenministerien geschickt worden ist und ursprünglich für die Versendung an die Kommunen vorgesehen war, gegenstandslos geworden.

Daraus entnehmen Sie vielleicht auch, dass wir mit den bisherigen Überlegungen des Bundes   damit bewegen wir uns im Länderkreis sehr einvernehmlich   noch nicht ausreichend zufrieden sind.

(Rüdiger Erben, SPD: Vielen Dank!)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke.