Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf die Vermögensteuer eingehe, möchte ich einen Hinweis geben. In der Einbringungsrede hatten Sie von der Reichensteuer gesprochen.
(Eva von Angern, Die Linke: Das macht es so schön anschaulich! - Jörg Bernstein, FDP: Ja, anschaulich für euch Linke! - Kathrin Tarricone, FDP: Ganz genau! - Jörg Bernstein, FDP: Erschießen wollen Sie die Reichen! - Eva von Angern, Die Linke: Schwachsinn! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Natürlich, wir haben es doch im Fernsehen gesehen!)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Stopp! Wir veranstalten hier keine Querdiskussion. Die Landesregierung hat das Wort. Wenn die Landesregierung das Wort hat, dann kann sie das ergreifen. - Bitte.
(Zustimmung bei der CDU)
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Danke, Herr Präsident. - Ich wollte auf die sogenannte Reichensteuer eingehen. Die sogenannte Reichensteuer beschreibt den Höchststeuersatz von 45 % bei der Einkommensteuer. Damit man das nicht durcheinanderbringt: Es gibt auch einen Spitzensteuersatz von 42 %. Es gibt auch die Diskussion, ob man die Reichensteuer möglicherweise auf 48 % erhöht. Das einmal vorweg zur Einordnung des Begriffs Reichensteuer.
Die Diskussion um die Wiedereinführung der Vermögensteuer hat in den vergangenen Monaten tatsächlich erneut an Fahrt aufgenommen, nicht zuletzt im Vorfeld von Landtagswahlen und auch vor dem Hintergrund wachsender sozialer Spannungen.
Wie man dem vorliegenden Antrag entnehmen kann, spricht sich die Fraktion Die Linke für die Wiedereinführung der Vermögensteuer aus. Vorgesehen sind Freibeträge von 1 Million € bei Nettovermögen und von 5 Millionen € bei Betriebsvermögen. Der Steuersatz soll progressiv ausgestaltet sein; von 1 % bis 5 % und in Extremfällen soll er bis zu 12 % bei Milliardenvermögen betragen.
Auf europäischer Ebene soll eine international koordinierte Mindestbesteuerung auf Vermögen von mindestens 100 Millionen € erhoben werden. Auf dieses Thema kommen wir noch einmal zu sprechen.
Der vertikale Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt soll bei einer Aktivierung der Vermögensteuer so ausgestaltet werden, dass die Einnahmebasis des Landes in Summe für die Berechnung der Kommunalanteile über die Verbundmasse einbezogen wird, um die Kommunen strukturell zu unterstützen und den tatsächlichen Bedarfsmesszahlen gerecht zu werden.
Es wurde bereits erwähnt: Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung könnte nach diesem Konzept bundesweit ein Aufkommen von jährlich rund 100 Milliarden € erzielt werden. Für Sachsen-Anhalt werden Einnahmen von bis zu 2,37 Milliarden € jährlich in Aussicht gestellt. Wir reden von insgesamt 200 Milliarden € - das wurde bereits angesprochen - und alles andere kommt über den Finanzkraftausgleich; darauf gehe ich nachher noch einmal kurz ein.
Auf den ersten Blick: Solche Summen scheinen attraktiv zu sein. Sie könnten einen relevanten Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, unseren Kommunen neue Spielräume einräumen und auch eröffnen. Doch bei genauerer Betrachtung stellen sich unabhängig von bundesgesetzlich zu regelnden steuerrechtlichen Vorgaben erhebliche fachliche, wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Fragen, auf die Sie, Frau von Angern, nicht eingegangen sind.
Erstens. Bei der prognostizierten Einnahmenhöhe in Höhe von 2,37 Milliarden € handelt es sich größtenteils um Geld, das im Rahmen des Finanzkraftausgleichs von den genannten Geberländern, unter anderem Bayern und Baden-Württemberg, aufgebracht wird. Bei diesem Konzept kommen noch weitere andere Länder hinzu, die den entsprechenden Ausgleich zu leisten hätten. Ohne Finanzkraftausgleich sollen in Sachsen-Anhalt lediglich 200 Millionen € an Vermögensteuer realisierbar sein.
Zweitens. Die tatsächliche Höhe der Einnahmen ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet.
(Zuruf von Thomas Lippmann, Die Linke)
Selbst das DIW weist darauf hin, dass Ausweichreaktionen, also Kapitalverlagerungen oder steuerliche Gestaltungen, nur durch eine langfristig koordinierte internationale Abstimmung vermieden werden könnten.
(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)
Eine solche Abstimmung ist nach meiner Einschätzung derzeit jedoch nicht in Sicht, da viele Staaten ihre Vermögensteuer abgeschafft haben oder in Gänze verändert haben.
So gab es bspw. in Frankreich seit dem Bestehen der Vermögensteuer Kapitalflucht, wobei wohlhabende Personen ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder Kapital im Ausland investiert haben. Schon früh gab es daher dort Vorschläge und politische Debatten, die Vermögensteuer bspw. nach deutschem Vorbild abzuschaffen. Diese Steuer wurde in Frankreich dann tatsächlich im Jahr 2018 faktisch weitgehend aufgehoben bzw. in eine rein immobilienbezogene Steuer, ähnlich unserer Grundsteuer, umgewandelt.
Drittens. Die Belastungswirkung auf Unternehmen wäre erheblich. Ein Anteil von zwei Drittel des Steueraufkommens würde voraussichtlich auf Betriebsvermögen entfallen. Anders als die Ertragssteuern knüpft die Vermögensteuer nicht am tatsächlichen Gewinn, sondern am Bestand des Vermögens an. In ertragsschwachen Jahren müsste sie aus der Substanz gezahlt werden.
(Zustimmung von Jörg Bernstein, FDP)
Das schwächt Eigenkapital, mindert Liquidität und kann insbesondere für mittelständische Betriebe innovations- und investitionshemmend wirken. Gerade in einem Land wie Sachsen-Anhalt, das auf Investitionen, Unternehmensansiedlungen und technologiegetriebenes Wachstum angewiesen ist, dürfen wir diese Effekte nicht unterschätzen.
(Zustimmung bei der FDP)
Viertens. Unser bestehendes Steuersystem folgt bereits dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Starke Schultern tragen mehr als schwache Schultern. Die einkommensstärksten 10 % der Steuerpflichtigen leisten heute bereits mehr als die Hälfte des Einkommensteueraufkommens. Hinzu kommen Kapitalertragsteuern, Unternehmenssteuern und ggf. die Erbschaftsteuern.
Eine zusätzliche Belastung desselben Vermögens wird die verfassungsrechtliche Frage nach einer faktischen Doppelbelastung aufwerfen, insbesondere dann, wenn sowohl der Ertrag als auch das zugrundeliegende Vermögen besteuert werden. Zudem könnte die kumulierte Gesamtsteuerlast aus dem zuvor genannten Steuern neue Steuerfluchtbewegungen und vor allem Steuergestaltungen nach sich ziehen. Im Ergebnis können Deutschland größere Verluste bei anderen Steuern, wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer, drohen, als die Vermögensteuer de facto einbringt.
(Zustimmung bei der FDP und von Marco Tullner, CDU)
Fünftens. Die geplante jährliche Vermögensteuer von 12 % ab einem Vermögen von 1 Milliarde € könnte das verfassungsrechtliche zulässige Maß der Besteuerung und das Grundrecht auf Eigentum verletzen.
(Marco Tullner, CDU: Hört, hört!)
Da nachhaltige reale Renditen in dieser Höhe kaum erzielbar sind, greift diese steuerliche Belastung das Eigentum des Bürgers substanziell an, da sie dessen Ertrag nachhaltig übersteigt und Vermögenssubstanz vernichtet. Man spricht an dieser Stelle auch von einer konfiskatorischen Abgabe. Mögliche Folgen dieses drohenden Vermögensverfalls wären starker Verkaufsdruck und eine massive Erhöhung der Kapitalfluchtanreize.
Sechstens. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind hoch. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben zur gleichmäßigen Bewertung von Vermögen gemacht. Immobilien, Betriebsvermögen, Kunstgegenstände, Wertpapierdepots, Edelmetalle - all das müsste regelmäßig und realitätsgerecht bewertet werden. Erfahrungen mit der Erbschaftsteuer zeigen, wie komplex und personalintensiv solche Verfahren sind. Die Auswirkungen wären um ein Vielfaches höher, da sich die Frage bei der Vermögensteuer jährlich ergibt, während sie sich bei der Erbschaftsteuer bedarfsbezogen nur ca. alle 30 Jahre stellt. Die Folgen wären erhebliche administrative Mehrkosten und mehr Bürokratie für Bürgerinnen und Bürger, für Steuerberater und für die Finanzverwaltung.
Auch haben die Verschonungen oder Ausnahmen beim Betriebsvermögen, um das volkswirtschaftliche Gefahrenpotenzial einer betrieblichen Vermögensteuer einzugrenzen, also die Trennung zwischen gutem Betriebsvermögen oder schlechtem Privatvermögen, schon bei der Erbschaftsteuer erhebliche Probleme verursacht. Insoweit muss man auch darauf hinweisen. Nicht umsonst unterliegt die Erbschaftsteuer derzeit einer verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Meine Damen und Herren! Am Ende steht eine grundsätzliche Abwägung: Wollen wir eine Steuer einführen, deren Aufkommen unsicher ist, deren wirtschaftliche Nebenwirkungen erheblich sein können und deren verfassungs- sowie verwaltungsrechtliche Umsetzung mit großem Aufwand und Risiken verbunden wären? - Dazu sage ich als Finanzminister ganz klar Nein.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Marco Tullner, CDU: Und wir auch!)
Ja, wir brauchen solide öffentliche Finanzen. Ja, wir müssen soziale Ungleichgewichte ernst nehmen. Aber wir sollten dabei auf Maßnahmen setzen, die Investitionen fördern anstatt sie zu hemmen, die Wachstum ermöglichen anstatt Kapitalflucht zu begünstigen und die rechtssicher sowie administrativ beherrschbar sind.
Aus heutiger Sicht überwiegen die Risiken und die Unsicherheiten einer Wiederbelebung der Vermögensteuer ihre potenziellen Vorteile. Eine nachhaltige Finanzpolitik braucht Verlässlichkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit und ein ausgewogenes Steuergefüge. Lassen Sie uns deshalb die Debatte sachlich führen mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, aber ebenso mit Verantwortung für wirtschaftliche Stabilität und Arbeitsplätze in unserem Land. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Marco Tullner, CDU: Sehr gut!)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Richter. - Herr Gallert hat eine Frage.
Wulf Gallert (Die Linke):
Herr Richter, es geht tatsächlich um diese Abwägung. Wir sind in verschiedenen Parteien und haben dazu sehr unterschiedliche Perspektiven. Ich frage Sie aber trotzdem einmal. Ich meine, Sie haben zumindest nicht die These angeführt, dass wir nur ein Ausgabeproblem hätten und kein Einnahmeproblem. Das erklärt sich durch Ihre Funktion sehr gut. Die Frage werde ich übrigens nachher Herrn Ruland einmal stellen. Darauf kann er sich schon vorbereiten.
(Stefan Ruland, CDU: Was immer Sie mich fragen wollen, immer ran! - Lachen bei der CDU und bei der FDP)
Aber sei es drum. Wir haben an dieser Stelle dezidiert eine Vermögensbesteuerung auf den Tisch gepackt. Sie haben die typische Argumentation vorgetragen - Abwanderung, wer weiß, was da so alles passiert usw. usf. Die Alternative, die wir zu einer sehr, sehr geringen Vermögensbesteuerung haben, ist eine hohe Besteuerung von Arbeit auf der einen Seite und eine drohende weitere Erhöhung von Verbrauchssteuern auf der anderen Seite. Darauf warten wir schon einmal bei dieser Bundesregierung.
Es gibt internationale Vergleiche zur Vermögensverteilung. Sie wissen das sicherlich: Wir haben bei der Vermögensverteilung je nach Studie ein Gini-Koeffizienten von 0,76 bis 0,81. Damit weist Deutschland die stärkste Ungleichheit bei der Vermögensverteilung im europäischen Vergleich und selbst im weltweiten Maßstab eine extreme ungleiche Vermögensverteilung auf. Das ist eine sehr extreme Vermögensverteilung zwischen oben und unten. Wie beurteilen Sie diese Situation?
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Wie beurteile ich diese Situation? - Ich nehme sie erst einmal so hin und sage Ihnen ganz deutlich, das kann nicht dazu führen, dass diejenigen, die im Übrigen schon erhebliche Steuerlasten haben - diese liegen in der Regel bei 50 % -, weiter belastet werden.
(Zustimmung bei der FDP - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Die Konsequenz, die Sie hier vortragen, wäre, dass es dann zu einem Vermögensverlust bei diesen Superreichen führen würde. Das würde ich auch nicht mittragen wollen. Das ist die Konsequenz aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit, und ich glaube nicht, dass es mir zusteht, zu erläutern, warum diese Leute so reich sind und wie sie zu dem Geld gekommen sind. Es gibt dafür unterschiedliche Beispiele.
(Hendrik Lange, Die Linke: Wer hat denn das Geld erarbeitet?)
- Ja, es gibt Leute, die haben das erarbeitet. Auch das ist der Fall, Herr Lange.
(Hendrik Lange, Die Linke: Wer denn? - Stefan Ruland, CDU: Sie nicht! - Zuruf von der AfD: Das kann er sich nicht vorstellen!)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. Wir kommen zur nächsten Frage. - Bitte, Frau von Angern.
Eva von Angern (Die Linke):
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben jetzt über verschiedene Dinge ausgeführt, bspw. über Faktoren, die in der Höhe unsicher sind, weshalb Sie die Reaktivierung der Vermögensteuer für unvernünftig halten.
Sie bekommen die Debatte über eine Arbeitspflicht für Menschen, die sich im Sozialleistungsbezug befinden, mit. Eine Anfrage meiner Kollegin aus dem Bundestag an die Bundesregierung hat erbracht, dass dies zu Mehrkosten in Höhe von 84 Millionen € führen soll oder führen wird und - ich ergänze - die Gefahr besteht, dass diese Arbeitsgelegenheiten die kommunale Wirtschaft oder die Wirtschaft vor Ort verdrängt, weil Leistungen übernommen werden, die dann nicht durch Firmen übernommen werden können bzw. für die Firmen nicht mehr beauftragt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie als Finanz- und Wirtschaftsminister, ob sie das für vernünftig halten. An dieser Stelle wissen wir, über welche Zahl wir in Bezug auf die Mehrkosten reden.
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Frau von Angern, ich weiß nicht, wie man diese 84 Millionen € ermittelt hat.
Eva von Angern (Die Linke):
Die Anfrage ist von der CDU in der Bundesregierung beantwortet worden.
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Ich kann dazu im Einzelnen nichts sagen, aber ich kann Ihnen definitiv sagen, dass das, was wir ausgeführt haben, zu ganz erheblichen zusätzlichen Belastungen in der Umsetzung führen wird. Ich habe Ihnen deutlich gemacht, was bei der jährlichen Bewertung des Vermögens in allen Ebenen, seien es die Edelmetalle, die Grundstücke, das Betriebsvermögen, die Aktien usw., zu beachten und vorzunehmen ist. Dies führt zu einem ganz erheblichen finanziellen Aufwand und nicht nur zu einem hohen personellen Aufwand.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Minister Richter.

