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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 23

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Gebäudeenergiegesetz

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6981

Die Abg. Frau Kleemann wird den Gesetzentwurf einbringen.


Juliane Kleemann (SPD):

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir das Ausführungsgesetz zum Gebäude-Energie-Gesetz in Sachsen-Anhalt an. Ziel ist es, den Vollzug rechtssicher fortzuführen und die bewährte Praxis zu sichern. Konkret geht es in § 98 des Gebäudeenergiegesetzes um die Registrierstelle. Wer einen Inspektionsbericht über eine Klimaanlage oder einen Energieausweis ausstellt, der braucht eine Registriernummer. Diese Nummer wird auf Antrag erteilt und dient der ordnungsgemäßen Erfassung der ausgestellten Dokumente.

§ 99 GEG regelt die Kontrollstelle. Sie führt Stichprobenkontrollen bei Inspektionsberichten und Energieausweisen durch. Dabei kann sie Registriernummern und die dazugehörigen Angaben nutzen, um die Kontrollen vorzubereiten und durchzuführen.

Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung in § 114 GEG zum 31. Oktober letzten Jahres ist die bisherige Rechtsgrundlage für diese Aufgaben weggefallen. Das Deutsche Institut für Bautechnik hat diese Aufgaben bislang befristet wahrgenommen. Diese Zuständigkeit soll nun wieder auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt werden. Für den Verwaltungsvollzug in Sachsen-Anhalt ist es wichtig, dass eingespielte Abläufe und eine technisch geordnete Bearbeitung weiterhin sichergestellt werden.

Materiell ändert sich durch dieses Gesetz nichts. Auch finanziell entstehen keine zusätzlichen Belastungen für das Land oder die Kommunen. Die entsprechenden Kosten sind bereits im Landeshaushalt berücksichtigt worden. - Herzlichen Dank.