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Plenarsitzung

Transkript

Henriette Quade (fraktionslos):

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Wesentlichen - das ist in den Redebeiträgen deutlich geworden - geht es bei der Neuregelung um die Vergütung von Arbeit in der Haft. Ich möchte meinen Redebeitrag jedoch nutzen, um auf einen anderen Teilaspekt zu blicken, und zwar auf Hinweise der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, die bereits zum Referentenentwurf Stellung genommen hatte.

Dabei hat die Nationale Stelle, deren Einrichtung auf einer völkerrechtlichen Verpflichtung, namentlich dem Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen beruht, darauf hingewiesen, dass es für die Unterbringung von Gefangenen im sogenannten besonders gesicherten Haftraum einen Richtervorbehalt geben sollte, der bislang nicht besteht und der auch künftig in Sachsen-Anhalt nicht bestehen wird.

Erst vor einigen Tagen - das ist der Grund, warum ich es für notwendig halte, darüber hier zu sprechen - ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft im Skandal um die JVA Augsburg-Gablingen gegen die ehemalige Leiterin der Einrichtung sowie weitere Personen Anklagen in 131 Fällen erhoben hat, die rund 102 Gefangene in nicht einmal zwei Jahren betroffen haben sollen, meine Damen und Herren.

Im Mittelpunkt dessen, was die Staatsanwaltschaft als - Zitat - „System der Willkür“ bezeichnet, stehen auch die besonders gesicherten Hafträume. Es geht um Freiheitsberaubung, um Nötigung und um Körperverletzung an Gefangenen durch Bedienstete einer JVA.

Der bayerische Justizminister Eisenreich, CSU, hat mittlerweile reagiert und hält fest - ich zitiere  :

„Bei der Unterbringung in den besonders gesicherten Hafträumen ohne gefährdende Gegenstände handelt es sich um einen äußerst grundrechtssensiblen Bereich. Ich halte es daher für notwendig, mit dem Richtervorbehalt eine Kontrollinstanz zur Überprüfung der Maßnahmen nach 72 Stunden einzuführen.“

Bayern wird also als erstes Bundesland eine entsprechende Regelung schaffen, was zu begrüßen ist. Dass das nicht auch hier geschieht, wenn das Gesetz nun schon angefasst wird, ist eine verpasste Chance.

Mindestens irritierend finde ich die Begründung der Landesregierung, warum sie die Stellungnahme der Nationalen Stelle für den Richtervorbehalt nicht berücksichtigt hat. Ein solcher würde, so die Landesregierung, die Handlungsfähigkeit der Justizvollzugseinrichtungen erheblich einschränken und zu einer spürbaren Mehrbelastung der Gerichte führen. Es ist zweifellos richtig, dass das Ressourcen bindet, ebenso wie der Richtervorbehalt für Hausdurchsuchungen Ressourcen bindet. Wie die Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung kennt auch die JVA bei der Absonderung im besonders gesicherten Haftraum die betroffene Person, die Lage und das Recht. Trotzdem lassen wir das unabhängige Gerichte entscheiden, nicht die Exekutive. So viel Rechtsstaatlichkeit sollte sich nicht nur Bayern leisten können, sondern auch Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.