Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Frau Kollegin Grimm-Benne ist weiterhin auf der Integrationsministerkonferenz, weshalb ich gebeten wurde, ihre Stellungnahme zu Gehör zu bringen.
Im März wurde Ihnen der Evaluationsbericht zum Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt vorgelegt, der in der letzten Sitzung des Sozialausschusses eine intensive Beratung erfahren hat. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass die Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt den in allen anderen Bundesländern üblichen Regelungen entspricht und dass das Gesetz in seiner aktuellen Form eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz genießt.
Gleichwohl stehen wir einer Novellierung des Gesetzes in der kommenden Legislaturperiode offen gegenüber und werden die Umsetzbarkeit der Empfehlungen des Berichts gründlich prüfen. Denn der Evaluationsbericht enthält nicht nur konkrete Vorschläge im Sinne einer Formulierungshilfe für die Einbeziehung neuer Konsumformen oder die Einbeziehung von Cannabis. Er enthält auch eine Forderung nach einem Rauchverbot unter anderem auf Spielplätzen und an ÖPNV-Haltestellen. Dabei handelt es sich um Regelungen für den Außenbereich, die konkrete Abgrenzungskriterien erfordern und die zunächst rechtssicher bestimmt werden müssen.
Soweit im Antrag Bußgelder für Gesetzesverstöße gefordert werden, möchte ich darauf hinweisen, dass für alle Ordnungswidrigkeiten nach dem Nichtraucherschutzgesetz bereits ein einheitlicher Bußgeldrahmen von 5 € bis 1 000 € besteht. Dieser kann von den zuständigen Behörden im Rahmen der Ermessensausübung ausgenutzt werden. Für einzelne Tatbestände könnte dieser Rahmen sicherlich gesetzlich eingeschränkt werden. Das würde zu einem einheitlicheren Vorgehen der Vollzugsbehörden im Land beitragen, aber auch den Ermessensspielraum begrenzen.
Mit Blick auf den von allen Seiten befürworteten Bürokratieabbau stellt sich jedoch die Frage, wie detailliert die gesetzlichen Vorgaben für die Höhe von Bußgeldern sein sollen oder ob der bestehende Rahmen nicht ausreichend ist. Auch dies wird bei der Prüfung des Evaluationsberichtes Berücksichtigung finden, meine Damen und Herren. An dieser Stelle werbe ich um Zeit für gründliche Prüfungen und rechtssichere, ausgewogene Regelungen; denn nur so können wir gewährleisten, dass unser Nichtraucherschutzgesetz weiterhin eine so hohe gesellschaftliche Akzeptanz genießt. - Vielen Dank.

