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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft zu baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen, deren Wartung und zu Wachpersonal

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5797


Einbringen wird diesen Gesetzentwurf die Ministerin Frau Dr. Zieschang. - Bitte schön.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport): 

Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft zu baulich-technischen Sicherungsmaßnahmen, deren Wartung und zu Wachpersonal ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Seitdem sind zwei neue jüdische Synagogen, und zwar in Dessau-Roßlau und in Magdeburg eröffnet worden, die jüdischen Gemeinden Raum für neue Entfaltungsmöglichkeiten geben.

Ich empfinde es unverändert als Geschenk, dass 80 Jahre nach dem Holocaust jüdische Einrichtungen und Synagogen unser Land bereichern. Jüdisches Leben hat immer zu Deutschland gehört und entscheidende, prägende Impulse für die wissenschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes gegeben.

Jüdinnen und Juden wurden durch die menschenverachtende Barbarei des nationalsozialistischen Regimes und das unvorstellbare Grauen der Shoah verfolgt und vernichtet. Trotzdem waren Nachfahren oder Überlebende des Holocaust bereit, in Deutschland zu bleiben oder nach Deutschland zu kommen und dieses Land weiterhin als ihre Heimat zu betrachten. Mittlerweile gibt es in Sachsen-Anhalt wieder etwa 2 000 Mitglieder in jüdischen Gemeinden.

Mit der Synagoge in Halle, den neuen Synagogenbauten in Dessau-Roßlau und Magdeburg und den sanierten und neu errichteten Gemeindezentren ist sowohl durch die Bauten als auch durch die dort stattfindenden Veranstaltungen wieder vielfältiges jüdisches Leben sichtbar geworden. Viele der dort stattfindenden Veranstaltungen stehen allen Bürgerinnen und Bürgern offen und laden zum Kennenlernen und zum Dialog ein. Zudem ist das Interesse der Zivilgesellschaft an der Geschichte der Juden in Sachsen-Anhalt und am jüdischen Leben spürbar gewachsen. So wäre der Synagogenneubau in Magdeburg ohne das starke bürgerschaftliche Engagement der Magdeburger Stadtgesellschaft nicht denkbar gewesen. Die jüdischen Gemeinden selbst berichten von einer steigenden Nachfrage nach Führungen und anschließenden Gesprächen über das heutige jüdische Leben in Deutschland.

Jüdisches Leben gehört zu Sachsen-Anhalt, und es ist unsere Verantwortung, dieses zu schützen.

(Beifall bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN) 

Der nach dem rechtsterroristischen Anschlag vom 9. Oktober 2019 geschlossene Vertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft über baulich-technische Sicherheitsmaßnahmen, deren Wartung und Wachpersonal ist ein Baustein dafür. Dieser Vertrag hat sich meines Erachtens im Wesentlichen bewährt und ist nur in wenigen Punkten angepasst worden. 

Die Liste der Synagogen und Einrichtungen des Gemeindelebens wurde aktualisiert. Die beiden neu gebauten Synagogen und Gemeindezentren in Dessau-Roßlau und Magdeburg sind nun namentlich aufgenommen worden. 

Die bislang starre Obergrenze für die Erstattung von Wachkosten in Höhe von 50 000 € pro Synagoge oder jüdischer Einrichtung, die dem Gemeindeleben dient, wurde dynamisiert. Damit wird auch in Zukunft ein adäquater Schutz jüdischer Gottesdienste und Veranstaltungen gewährleistet. Hinzu kommen auch weiterhin die polizeilichen Schutzmaßnahmen. 

Um Planungssicherheit für die jüdischen Gemeinden und auch das Land zu erzielen, soll die Laufzeit des Staatsvertrages von bisher fünf Jahre auf zehn Jahre verlängert werden. Alle jüdischen Gemeinden und der Landesverband Jüdischer Gemeinden wurden im Vorfeld beteiligt. Sie haben zusammen mit dem Ministerpräsidenten den Änderungsvertrag am 8. Juli dieses Jahres unterzeichnet. Der Landtag hatte zuvor keine Einwände gegen die Vertragsunterzeichnung erhoben. 

Ich würde mich freuen, wenn das Zustimmungsgesetz nach den Beratungen in den Ausschüssen die Zustimmung des Landtags erhält. - Herzlichen Dank.