Tagesordnungspunkt 3
Erste Beratung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6807
Die Einbringung erfolgt durch Herrn Richter. - Herr Richter, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Michael Richter (Minister der Finanzen und Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten):
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes setzen wir einen wichtigen Impuls für die Modernisierung des Berufsrechts der Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern in Sachsen-Anhalt. Ziel ist es, das Gesetz an aktuelle Entwicklungen anzupassen und die Qualität der Berufsausbildung zu sichern.
Die Novelle stellt gleichzeitig einen Baustein zur Umsetzung des Koalitionsvertrages dar. Sie unterstützt die Beschleunigung und Entbürokratisierung von Planungsverfahren und stärkt das Leitbild der Ermöglichungsplanung. Damit werden die Rahmenbedingungen für die Planungsberufe verbessert und die Qualität im Bauwesens nachhaltig gesichert.
Im Einzelnen werden folgende Schwerpunkte gesetzt, meine Damen und Herren:
Erweiterung und Präzisierung der Berufsaufgaben. Die Aufgabenbereiche von Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern werden an neue fachliche und gesellschaftliche Anforderungen angepasst. Insbesondere können Aufgaben, die sich durch technische Innovationen oder gesellschaftliche Veränderungen ergeben, leichter in das Berufsbild integriert werden.
So bleibt der Berufsstand auch in Zukunft flexibel und leistungsfähig.
Neue Gesellschaftsformen für die Berufsausübung. Durch die Übernahme der Reform des Personengesellschaftsrechts wird es möglich sein, den Beruf auch in modernen Gesellschaftsformen, wie der GmbH und Co. KG, der OHG oder auch der KG, auszuüben. Diese erweiterte Wahlfreiheit fördert flexible und zeitgemäße Formen der Zusammenarbeit und der Unternehmensführung, insbesondere für junge Büros und innovative Teams.
Einführung einer Juniormitgliedschaft. Absolventinnen und Absolventen können künftig als Juniormitglieder in die Architektenkammer aufgenommen werden und die Berufsbezeichnung Junior-Architekt bzw. Junior-Stadtplaner führen. Dies erleichtert den Berufseinstieg, stärkt den Nachwuchs und trägt dazu bei, dem Fachkräftemangel im Bereich Architektur und Stadtplanung entgegenzuwirken.
Modernisierung des Eintragungsverfahrens und Bürokratieabbau. Ein zentrales Ziel der Novellierung ist der konsequente Abbau von Bürokratie. Die Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste kann zukünftig nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch beantragt werden. Damit werden die Verfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt. Auch die Anzeige berufspraktischer Tätigkeiten ist künftig auf elektronischem Weg möglich. Diese Maßnahmen erleichtern insbesondere Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteigern den Zugang zum Beruf und sorgen insgesamt für eine effizientere und zeitgemäße Verwaltung.
Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Die Ausbildungsinhalte werden um zentrale Themen ergänzt, die für die Zukunftsfähigkeit des Berufsstandes von Bedeutung sind. Dazu zählen das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, die bauliche Barrierefreiheit sowie die Anpassung von Gebäuden an den Klimawandel.
Beschleunigte Fachkräfteverfahren. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen kann künftig bereits vor der Einreise nach Deutschland beantragt werden. Das erleichtert die Gewinnung internationaler Fachkräfte und unterstützt die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Mit dieser Novelle schaffen wir ein modernes, zukunftsfähiges Architektengesetz, das die Berufsausübung stärkt, die Qualität der Ausbildung sichert, Bürokratie abbaut und dem Fachkräftemangel entgegentritt.
Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

