Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesministerium für Gesundheit stellt seit dem 13. August 2025 den Abschlussbericht der Studie „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer - Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) online zur Verfügung.
Ziel des Forschungsvorhabens ELSA war nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit, die Belastungssituation derjenigen Frauen zu untersuchen, die eine ungewollte Schwangerschaft austragen oder abgebrochen haben. Hierzu wurden unter anderem Online-Fragebögen von mehr als 4 500 Frauen ausgewertet.
Diese Analysen beruhen auf der Auswertung von Stichproben. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Belastungssituation vor der Schwangerschaft wurden hierzu unter anderem die Verfügbarkeit, die Inanspruchnahme und die Wirksamkeit von professionellen Hilfen im psychosozialen und medizinischen Bereich aus der Sicht von betroffenen Frauen und Fachkräften analysiert.
Es wurde der aktuelle Stand der psychosozialen und medizinischen Unterstützungs- und Versorgungsangebote erhoben und mit Blick auf die regionale Verteilung analysiert. Auf mehr als 950 Seiten wertet der Abschlussbericht die Sichtweise von Fach- und Leitungskräften, Verbänden sowie Ärztinnen und Ärzten aus.
Soweit die antragstellende Fraktion aus dem Abschlussbericht der ELSA-Studie schon jetzt die Notwendigkeit ableitet, bundesweite Anstrengungen zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches zu entfalten, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass entsprechende Forderungen bereits im vergangenen Jahr anlässlich der Vorlage des Abschlussberichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erhoben wurden und auf Bundes- und auch auf Länderebene bereits Gegenstand parlamentarischer Beratung gewesen sind.
Insbesondere die zurückgehende Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, war hier zuletzt Gegenstand des Antrages mit dem Titel „Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen. Bundesratsinitiative auf den Weg bringen“. An dieser Stelle sei aber auf die Kompetenz des Bundes für eine etwaige Neuregelung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch hingewiesen.
Ein strafbewährter Schutz ungeborener Kinder wird bislang insbesondere auch zur Umsetzung der Vorgaben aus dem hierfür maßgeblichen zweiten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch vom 28. Mai 1993 für notwendig erachtet, da es gilt, das überragende Rechtsgut Leben in einer Phase besonderer Schutzbedürftigkeit unter staatlichen Schutz zu stellen.
Ob und in welcher Weise es verfassungsrechtlich zulässige Möglichkeiten gibt, und zwar gerade auch im Lichte der ebenfalls bedeutsamen Persönlichkeitsrechte ungewollt schwangerer Frauen zu einem Ausgleich der widerstreitenden Grundrechte außerhalb strafbewährter Verbotsnormen zu gelangen, ist auch gegenwärtig Gegenstand eingehender Prüfungen auf der Bundesebene.
Ich gehe davon aus, dass auch die Ergebnisse der ELSA-Studie in diesem Zusammenhang wichtige Erkenntnisse zur sicheren Beurteilung der Frage beitragen, ob und ggf. welche Änderungen des materiellen Strafrechts im Bereich der Reproduktionsmedizin und des Schwangerschaftsabbruchs geboten und erforderlich sind.
Mir scheint gegenwärtig nach wie vor zunächst eine gründliche Auswertung der umfangreichen Forschungsergebnisse auf nunmehr weiter verbreiteter Erkenntnisgrundlage vonnöten, weswegen heute kein Anlass für eine verbindliche Neubewertung gesetzgeberischen Handlungsbedarfs auf Bundesebene besteht. - Vielen Dank.

