Kerstin Eisenreich (Die Linke):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, der Waldumbau beschäftigt uns hier im Landtag spätestens seit den verheerenden Stürmen, der Hitze und der Dürre sowie dem Borkenkäferbefall der vergangenen Jahre, die unseren Wäldern enorm zugesetzt haben. Mit den Wiederaufforstungsbemühungen unter veränderten klimatischen Verhältnissen laufen Forschung und Diskussionen darüber, welche Baumarten zur Wiederaufforstung genutzt werden sollten. Gleichzeitig laufen auch Diskussionen über Begrifflichkeiten, wie sie in dem vorliegenden Antrag aufgenommen werden.
Der Antrag hört sich plausibel an, richtig. Aber ganz so einfach ist es vielleicht dann doch nicht. Wir halten einen solchen Antrag zum Ende der Legislaturperiode nicht für sinnvoll; denn wir haben keine Möglichkeit mehr, unter anderem im Ausschuss Fachleute verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen, die nämlich dazugehören, anzuhören, um auch fachlich darüber zu diskutieren und um abzuwägen. Das hätte ich schon gern noch ausführlich geprüft.
Das Risiko ist doch, dass wir Naturschutz und Klimaschutz gegeneinander betrachten und Naturschutzstandards senken könnten. Hiermit wird ein Zielkonflikt zwischen Klima- und Naturschutz aufgemacht, der die bekannten Diskussionsstränge innerhalb der Regierungskoalition durchaus offenlegt.
Wir müssen aufpassen. Eine Baumartenempfehlung aus forstlicher Sicht ist nicht automatisch eine naturschutzrechtlich geeignete Kompensation. Das heißt nicht, dass ich das gar nicht will, aber wir müssen das abwägen. Der forstliche Waldumbau fragt vor allem danach, welche Baumarten stabile Wälder, Holznutzung, Klimaanpassung und langfristige Bestände sichern; er fragt aber nicht danach, welche Auswirkungen der Waldumbau unter Anwendung der forstlichen Empfehlungen auf bestehende Ökosysteme hat. Die naturschutzrechtliche Kombination fragt eben zusätzlich, ob eine echte ökologische Aufwertung entsteht. Sie fragt eben auch, ob Biodiversität, Boden, Wasserhaushalt, Lebensräume und Landschaftsbild verbessert werden.
Die Maßstäbe beider Bereiche sind eben nicht identisch. Sie überschneiden sich in wesentlichen Themenbereichen, aber sie sind nicht gleich. Darauf muss man eben auch eingehen. Deshalb lehnen wir an dieser Stelle den vorliegenden Antrag ab.

