Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Glücksspiel ist fester Bestandteil der Menschheitsgeschichte. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die staatliche Regulierung in Form des Glücksspielstaatsvertrages angepasst werden. Sicherlich sind die dabei geplanten Änderungen wichtig, aber zweifelsohne besteht Bedarf an weiteren Anpassungen, die im Rahmen der bereits avisierten Evaluierung des Staatsvertrages dann auch vorgenommen werden müssen.
Mit den geplanten Änderungen sollen unter anderem die Möglichkeiten der Strafverfolgung verbessert sowie durch die DNS-Sperren der Zugang zu illegalen Glücksspielangeboten im Online-Bereich erschwert bzw. verhindert werden.
Dass die Sitzungen des Verwaltungsrates der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, deren Sitz hier in unserem Bundesland ist, zukünftig vertraulich stattfinden sollen, ist durchaus nachvollziehbar. Gleichzeitig muss die Arbeit der GGL natürlich auch nachvollziehbar sein.
Ich denke, es gibt schon einige positive Schritte, die eine gute Zusammenarbeit zwischen der GGL und den Beteiligten aufzeigen können. Dabei sind sowohl die staatlichen Interessen zu beachten als auch die Belange von Personen und Situationen, die sich mit dem Thema Glücksspielsucht auseinandersetzen und selbstverständlich auch die Interessen der Anbieter von legalen Glücksspielangeboten.
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Jugend- und Spielerschutz können wir nur im legalen Markt realisieren. Genau das ist der Zweck des Glücksspielstaatsvertrages: durch eine Kanalisierung den legalen Markt zu stärken, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen und den illegalen Markt zu bekämpfen.
Illegale Angebote im Bereich des Glücksspiels sind meist nicht nur einen Klick weit in der Online-Welt entfernt, sie existieren auch direkt vor Ort, auch hier in Sachsen-Anhalt. Ich verweise auf den Bericht in der Magdeburger „Volksstimme“ in der vergangenen Woche zum Thema illegale Spielhallen und Spielgeräte in der Landeshauptstadt.
(Zuruf von der CDU: Spielhallen?)
Aus meiner Sicht hat Sachsen-Anhalt mit der Gesetzgebung gute Regelungen für das Betreiben von Spielhallen geschaffen und mit der Protokollerklärung, die schon erwähnt worden ist, weitere wichtige Akzente gesetzt.
Wir brauchen aber auch ausreichend Ressourcen, um den illegalen Markt zu bekämpfen, sowohl im Online-Bereich als auch direkt vor Ort. Dabei bedarf es der Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden. An dieser Stelle kann aus meiner Sicht auch die Expertise der legalen Industrie genutzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es noch einmal deutlich zu machen: Es geht hierbei nicht um die Verharmlosung der Gefahren, die sich durch Glücksspielsucht ergeben - ganz im Gegenteil. Gerade nach Terminen wie dem Fachtag zum Thema Selbsthilfe bei Glücksspielsucht wird mir immer wieder klar, dass wir auf der einen Seite einen regulierten Markt brauchen, der diejenigen schützt, die ein problematisches Spielverhalten zeigen oder schon glücksspielsüchtig sind, und dass wir auf der anderen Seite den legalen Markt so ausgestalten müssen, dass er für Spielerinnen und Spieler attraktiv bleibt, damit die Abwanderung in illegale Angebote verhindert wird. Der Titel einer aktuellen Präventions- und Aufklärungskampagne trifft es aus meiner Sicht ganz gut: „Glücksspiel? Aber sicher!“.
Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres und Sport und danke für die Aufmerksamkeit.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Krull, danke. Sie haben noch Gelegenheit zu sprechen; denn es gibt eine Intervention von Frau Richter-Airijoki. - Sie haben das Wort, bitte sehr.
Dr. Heide Richter-Airijoki (SPD):
Vielen Dank. - Herr Krull, ich möchte unterstreichen, was Sie über die Bedeutung des legalen, regulierten Marktes gesagt haben. Ich möchte Folgendes anfügen: Ich denke, wir haben dabei ähnliche Erfahrungen gehabt. Ich spreche z. B. über einen Workshop, wo es um Selbsthilfe für Betroffene ging.
Ich denke, dass die Betroffenenselbsthilfe ein ganz, ganz großer Faktor in dem Ganzen ist. Ich muss sagen, ich finde, dass wir in Sachsen-Anhalt schon sehr, sehr gute Initiativen dafür haben und dass es insgesamt eine gute Zusammenarbeit mit der Suchtbekämpfung gibt, aus der gesundheitspolitischen Perspektive heraus. Diesen Punkt wollte ich gern noch erwähnt haben. - Vielen Dank.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Krull, wollen Sie auf die Bestätigung noch einmal bestätigend reagieren?
Tobias Krull (CDU):
Zu dem Hinweis auf den Fachtag den meinen Sie wahrscheinlich mit dem von Ihnen erwähnten Workshop , den wir beide besucht haben, möchte ich noch ergänzen, dass durch das Innenministerium natürlich auch entsprechende Suchtberatungsstellen zum Thema Glücksspiel mitfinanziert werden. Es sind inzwischen vier Standorte; das ist sicherlich noch ausbaufähig. Das ist aus meiner Sicht genau der richtige Ansatz, denen zu helfen, die Hilfe brauchen, aber nicht ein generelles Verbot des Glücksspiels. Wir brauchen den legalen Markt. - Vielen Dank.

