Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Wir waren uns im Hohen Hause einig, dass das Krankenhaus-versorgungsverbesserungsgesetz, KHVVG, in seiner jetzigen Form für das Land Sachsen-Anhalt nicht akzeptabel ist. Die aktuelle Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, eine Reform auf den Weg zu bringen. Ein erster Entwurf des sogenannten Krankenhausreformanpassungsgesetzes kurz: KHAG liegt nun vor. Daher meine Frage an die Landesregierung, vertreten sicherlich durch das Minis-terium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Inwieweit war das Land Sachsen-Anhalt an den entsprechenden Entwürfen beteiligt?
Und wird der aktuelle Entwurf den im Landtag beschlossenen Maßgaben inhaltlich gerecht, dass wir eine Reform brauchen, z. B. hinsichtlich der Frage der Mindestmengen und bei möglichen Ausnah-mebestimmungen durch das Land, um die Versorgung im Land flächendeckend sicherzustellen?
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Frau Ministerin, bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Sehr geehrter Herr Krull, während wir hier im Landtag debattieren, findet die Anhörung im Bundesge-sundheitsministerium Stunde statt Sie haben es schon angesprochen zum Referentenentwurf, den dieses Land Anfang August erhalten hat, nämlich zum Krankenhausreformanpassungsgesetz. Dort gibt es einige Punkte, die uns auch als Land wichtig waren und die auch den Weg in die Koaliti-onsvereinbarungen gefunden haben, nämlich, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsge-setz an bestimmten Punkten noch Änderungen erfahren muss.
Wir haben als Land Sachsen-Anhalt wie immer eine angepasste Stellungnahme abgegeben, in Ab-stimmung auch mit der Krankenhausgesellschaft und mit dem Medizinischen Dienst des Landes, weil viele Punkte im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, insbesondere die Fristen, auch den Medizinischen Dienst betreffen. Deswegen haben wir unsere Stellungnahmen angepasst.
Es gibt schon Öffnungen hinsichtlich der Kooperationen, die wir im Land besonders forciert haben. Diese sind jetzt nicht mehr so zeitlich befristet, sondern haben die Möglichkeit der nochmaligen Ver-längerung von jeweils drei Jahren erfahren. Aber Sie wissen, dass wir natürlich Kooperationen benö-tigen, die dauerhaft sind. Das ist auch in unserer Stellungnahme enthalten.
Wir haben große Fortschritte gemacht hinsichtlich der erbetenen Ausnahmegenehmigungen. Sie kennen die Zitate von Karl-Josef Laumann: Wir brauchen als Länder etwas mehr Beinfreiheit, um für unsere speziellen Bereiche Ausnahmen etablieren zu können.
Noch nicht so weit sind wir bei dem, was insbesondere unsere Krankenhäuser in der Altmark bzw. im ländlichen Raum betrifft, die jetzt schon Sicherstellungskrankenhäuser sind, die jetzt schon Sicher-stellungszuschläge bekommen.
Diese sollen nach der Krankenhausreform Vorhaltevergütungen bekommen, die allerdings immer noch an bestimmte Mindestmengen, an bestimmte Vorhaltemengen geknüpft sind. Mir berichten das Krankenhaus in Stendal bzw. die Krankenhäuser der Salus Altmark Holding wie Gardelegen und Salzwedel, dass das im Moment wirtschaftlich noch nicht so auskömmlich ist, dass sie damit wirt-schaftlich gut arbeiten können.
Das sind ein paar Inhaltspunkte. Ansonsten hangeln wir uns an dem entlang, was Sie als Fraktionen auch kennen, nämlich an den Punkten, die die Länder bei der Anrufung des Vermittlungsausschusses damals einstimmig geltend gemacht haben. Diese Punkte haben sich inhaltlich nicht verändert.
Sie wissen, dass heute auch darüber geredet wird, die Fristen nochmals zu verlängern. Ich habe ges-tern das AOK-Sommerfest dazu genutzt, noch einmal mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Tino Sorge zu sprechen und auch mit Jens Hennicke, dem Chef des Medizinischen Dienstes. Der Medizini-sche Dienst soll die Möglichkeit bekommen, bis zum Ende des Jahres, also zwei Monate länger, für die jeweiligen Anträge der Krankenhäuser die Strukturprüfung zu machen.
Wir haben uns gestern dahin gehend verständigt, dass wir den Zeitraum nicht verlängern, sondern dass wir die im Gesetz vorgesehene Frist bis zum 30. September nutzen werden. Der Medizinische Dienst ist auch bereit, die Anträge, die wir von den Krankenhäusern bekommen haben, ab dem 30. September zu sichten und Strukturprüfungen zu machen, weil wir den Prozess, den wir ange-schoben haben, gerne abschließen wollen, möglicherweise auch zeitiger als im Referentenentwurf vorgesehen, nämlich zum 31. Juli 2026. Es war auch ein Thema im Gesundheitskabinett, ob wir mit den Strukturprüfungen ein bisschen eher fertig werden. Jens Hennicke hat mir zugesichert, dass sie so weit seien.
Sie wissen, wir haben Sie alle zu unserem Krankenhausgipfel im April eingeladen. Dort haben wir den Startschuss für das digitale Antragsverfahren gegeben. Das lief bis Anfang August. Wir haben zurzeit 871 Anträge der Krankenhäuser erhalten. Diese 871 Anträge werden wir jetzt noch einmal gewich-ten. Sie gehen dann zur Strukturprüfung.
Was heißt Strukturprüfung? - Der Mdizinische Dienst guckt sich an, ob das, was an Anträgen ge-kommen ist, tatsächlich auch in der Wirklichkeit vorhanden ist, ob die vorhandenen Leistungsgrup-pen tatsächlich mit Pflegekräften und Ärzten untersetzt werden können. - Das ist der aktuelle Stand.
Ich bin immer sehr bemüht, die Interessen des Landes zu wahren und Sie umfangreich zu informie-ren. Ich habe das auch schon zuzeiten getan, als das Bundesgesundheitsministerium unter SPD-Führung war. Jetzt ist es unter CDU-Führung mit Frau Bundesgesundheitsministerin Warken. Von daher, denke ich, sind sie für die B-Seite ausreichend informiert. Die A-Länder werden eine gemein-same Stellungnahme abgeben. In Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst und der Krankenhaus-gesellschaft wollen wir das Tempo, das wir jetzt erreicht haben, durchhalten. Ich hoffe, dass Sie bereit sind, mit uns diesen Weg weiterhin so schnell wie möglich zu gehen.
(Zustimmung bei der SPD)

