Tagesordnungspunkt 14
Zweite Beratung
Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 (LBVAnpG 2026/2027/2028)
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6854
Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 8/6960
Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/7006
Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/7015
(Erste Beratung in der 110. Sitzung des Landtages am 20.04.2026)
Berichterstatter ist Herr Ruland. - Herr Ruland, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Stefan Ruland (Berichterstatter):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2026/2027/2028 in der Drs. 8/6854 zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in der 110. Sitzung am 20. April 2026 in den Ausschuss für Finanzen.
Es handelt sich hierbei um einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes Sachsen-Anhalt und die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden und der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die allgemeine Entwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse durch zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 14. Februar 2026.
Die Übernahme des vereinbarten Mindestbetrages von 100 € zum 1. April 2026 erfolgt hierdurch jedoch nicht, da dieser mit dem verfassungsrechtlich sicherzustellenden Mindestabstand zwischen den Besoldungsgruppen unvereinbar ist.
Darüber hinaus wird der ergänzende Familienzuschlag von 350 € auf 600 € rückwirkend zum 1. Januar 2026 erhöht, um die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 17. September 2025 zum Gebot der Mindestbesoldung einzuhalten.
Die Übernahme der Erhöhung der Zulagen für ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit für die Beamtinnen und Beamten ist durch die Landesregierung im Rahmen eines Verordnungsverfahrens umzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 92. Sitzung am 30. April 2026 mit dem Gesetzentwurf. Die Koalitionsfraktionen waren sich einig, zur zeitnahen Übernahme des Tarifergebnisses in der Sitzung am 30. April 2026 gleich eine Beschlussempfehlung an den Landtag abzugeben, um das Gesetz in der Sitzungsperiode des Landtags jetzt im Mai beschließen und damit zum 1. Juli 2026 die höheren Bezüge und die entsprechenden Nachzahlungen leisten zu können.
Im Ergebnis seiner Beratung empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss mit 7 : 0 : 6 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung zu beschließen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

