Olaf Meister (GRÜNE):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal ist die Einbringung immer wie eine Theaterschmiere aus dem 18. Jahrhundert.
(Zustimmung und Lachen)
Ich weiß nicht, ob man das ernst nehmen muss.
Liebe Koalition, ich habe volles Verständnis, dass man über Immunität nachdenken kann und so, alles offen. Aber muss man das auf der Basis dieses Antrages machen?
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Nein! - Zustimmung bei den GRÜNEN)
Ihr habt das gehört. Das ist doch unerträglich. Lehnt das Ding heute ab. Reden kann man über alles Mögliche.
Indemnität und Immunität sind zentrale Schutzinstrumente der parlamentarischen Demokratie. Sie haben eine wichtige Funktion, mit der Abgeordnete ihre Aufgaben unabhängig und ohne Angst vor willkürlicher Strafverfolgung wahrnehmen können sollen. Diese Schutzrechte sind aber keine privaten Privilegien, sondern dienen der Sicherung für das Parlament als Ganzes.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und von Guido Kosmehl, FDP)
Sie sind nicht ein Blankoscheck für Straffreiheit.
Zur Indemnität. Die Indemnität, also Straffreiheit vor Äußerungen im Parlament, auch auf Äußerungen außerhalb des Parlaments auszuweiten, halten wir für grundfalsch. Die jetzige Regelung ist klar und bewährt. Abgeordnete sind für ihre Redebeiträge im Parlament geschützt. Außerhalb des Parlaments gelten für uns dieselben Regeln wie für alle anderen Bürgerinnen und Bürger auch.
(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei der FDP)
Eine Besserstellung von Abgeordneten außerhalb des Landtags ist nicht zu rechtfertigen und ist im Übrigen, meine ich, auch rechtswidrig. Das Bundesrecht ist weitergehend - § 36 StGB. Im strafrechtlichen Bereich kommen Sie damit gar nicht weiter. Ich staune ein bisschen; denn Sie sind doch immer die Partei, die sagt: die dort oben und so; die Privilegien dort oben. Und jetzt kommen Sie genau mit der Nummer.
Das sind Privilegien, die Sie hiermit einfordern, wirklich wie eine Altpartei, wie Sie das vorhin sagten. Das würde dann dazu führen, dass Sie SA-Parolen rufen können, Volksverhetzung machen können und andere Basismitglieder der AfD dürfen das in derselben Versammlung nicht - ganz merkwürdig. Sie sollten darüber nachdenken, ob das wirklich Ihrem Wunsch entspricht.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)
Die AfD will mit diesem Vorschlag nichts anderes, als die Verrohung der politischen Debatte auch außerhalb des Hauses fortzuführen und sich dafür einen Schutzmantel maßzuschneidern. Das lehnen wir ab.
Zur Immunität. Abgeordnete stehen nicht über dem Gesetz.
(Zustimmung bei den GRÜNEN)
Wer Straftaten begeht, der muss dafür geradestehen - unabhängig vom Mandat. Die bisherige Regelung zur Immunität hat sich bewährt. Sie schützt uns als Abgeordnete vor ungerechtfertigten Verfahren, indem der Landtag nach individueller Bitte und Darlegung der Gründe einschreiten könnte. Das ist ein sinnvoller, ausgewogener Schutz. Die AfD will an der Stelle eine weitergehende Hürde einziehen. Das gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das Ansinnen des Antrags läuft tatsächlich auf einen rechtsfreien Raum hinaus.
Nun wird gesagt: Wir hatten diese Regelung im Jahr 2014 - diese hatten wir tatsächlich. Damals war aber eine Kultur in diesem Haus, dass, wenn ein Antrag zur Aufhebung der Immunität kam, allesamt mitgestimmt haben - völlig egal, wen es betraf, ob jemanden von den Linken, von den GRÜNEN, von der CDU oder von der SPD war; die Immunität wurde aufgehoben.
Mir kann doch niemand erzählen, dass Sie das machen, wenn es dazu kommt. Wenn es einen strafrechtlichen Vorwurf gibt und man die Aufhebung der Immunität Ihnen gegenüber fordert, dann würden Sie sich doch hinwerfen und sagen: Mein Gott, ich werde verfolgt, die böse Justiz. Das würden Sie doch nicht tun. Insofern ist tatsächlich Tür und Tor dafür geöffnet, dass auch schwerste Straftaten nicht mehr verfolgt werden gegenüber Abgeordneten,
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der Linken)
weil der Landtag abweichend von dem bisherigen Verfahren sagt: Nein, wir nicht. Das kann nicht sein. Das sollten wir nicht machen. Insofern hat sich die jetzige Regelung, meine ich, bewährt.
Vizepräsident Wulf Gallert:
Herr Meister, wir haben gerade ein Problem mit der Redezeitanzeige. Sie hätten drei Minuten Zeit gehabt, aber angezeigt waren zehn Minuten. Sie haben schon vier Minuten geredet. Das war nicht Ihre Schuld. Aber Sie müssten jetzt zum Ende kommen.
(Lachen - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Olaf Meister (GRÜNE):
Okay. - Wir als Bündnisgrüne werden diesem Gesetzentwurf - ich glaube, ich habe deutlich gemacht, wieso - nicht zustimmen. Er ist schädlich für die Demokratie. Ich bitte um Ablehnung, nicht Überweisung.

