Tagesordnungspunkt 11
Zweite Beratung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes
Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6357
Beschlussempfehlung Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten - Drs. 8/6616
(Erste Beratung in der 102. Sitzung des Landtages am 16.12.2025)
Berichterstatter ist Herr Scheffler. Dazu ist eine Fünfminutendebatte vereinbart worden. - Herr Scheffler, Sie haben das Wort.
Michael Scheffler (Berichterstatter):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf Ihnen hier die frisch gefischten Fakten aus dem Ausschussverlauf berichten.
(Lachen und Zustimmung)
Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6357 hat der Landtag in der 102. Sitzung am 16. Dezember 2025 zur Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten überwiesen. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist eine Neuregelung des bisherigen Jugendfischereischeins. Dieser ist so, wie er bislang ausgestaltet ist, fachlich identisch mit dem Friedfischfischereischein. Ersterer kann aber ab dem achten Lebensjahr erworben werden, letzterer erst mit Eintritt der Volljährigkeit. Trotz in der Jugend erworbener Erfahrungen beim Friedfischfischen musste für den Umtausch bislang eine erneute Prüfung abgelegt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ändert dies. Künftig soll es auch für Jugendliche nur den Friedfischfischereischein geben.
Der Gesetzentwurf ist auch der Inklusion förderlich. Die für den Inhaber eines Sonderfischereischeins erforderliche Begleitperson muss künftig lediglich den vorgenannten Friedfischfischereischein innehaben; denn auch der Sonderfischereischein berechtigt lediglich zum Friedfischfischen. Auch hierbei werden also Hürden gesenkt, ohne dass Abstriche beim fachgerechten Angeln in Sachsen-Anhalt gemacht werden.
Maßgebliche Institutionen wurden schriftlich angehört. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßten den Gesetzentwurf und strichen hervor, dass die Neuregelung insbesondere der Vereinskultur im ländlichen Raum zugutekommt.
Der Landesanglerverband erklärte sich ebenfalls einverstanden und schlug eine noch zugänglichere Formulierung für den zentralen § 29 Abs. 1 vor. Diese konnte im Zuge der Beratung direkt in den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet werden.
Dass ich hier nur von Zustimmung und Zuspruch berichte, ist aber kein rhetorisches Mittel. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mit größtmöglicher Einigkeit, nämlich mit 12 : 0 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6616 anzunehmen.
(Zustimmung)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

