Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der 50. Sitzung am 13. Oktober 2023 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Der Ausschuss für Bildung wurde mitberatend beteiligt.
Mit ihrem Antrag forderte die Fraktion das Bekenntnis zur Schulsozialarbeit als wichtiges Unterstützungsangebot für Schüler, Lehrkräfte und Eltern sowie die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Umsetzung, Verstetigung bzw. zum Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen. Weiterhin sollten Regelungen zur finanziellen Absicherung der Schulsozialarbeit etabliert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im August 2024 und im August 2025 erfolgten Berichte über den Stand der Beratung aufgrund von Berichterstattungsverlangen der Fraktion Die Linke gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages, welche in den Drs. 8/4469 und 8/5787 vorliegen. Auf diese Ausführungen möchte ich an dieser Stelle verweisen und werde im Folgenden den sich anschließenden Beratungsverlauf darstellen.
In der 53. Sitzung am 3. September 2025 erarbeitete der Sozialausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung. Mit dieser empfahl er die Ablehnung des Antrages mit 7 : 3 : 3 Stimmen.
Der Ausschuss für Bildung befasste sich in der 53. Sitzung am 25. September 2025 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung und schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 3 : 0 Stimmen an.
In der abschließenden Beratung am 30. Oktober 2025 verabschiedete der Sozialausschuss die Ihnen in der Drs. 8/6157 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag mit 9 : 3 : 0 Stimmen, mit der die Ablehnung des Antrages empfohlen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.

