Tobias Krull (CDU):
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir sei die Vorbemerkung gestattet: Bei diesem wichtigen Thema haben wir bei der Rede von Frau von Angern im Regelfall gerade Wahlkampfrhetorik gehört und den Versuch, ein solch wichtiges Thema für die eigene Profilierung zu nutzen. Frau von Angern, das haben Sie eigentlich an der Stelle fachlich nicht nötig. Aber: Wo sind Wahlkampfzeiten?
(Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 30. Juni soll es soweit sein. Die Rentenreformkommission des Bundes wird ihre Vorschläge vorlegen, um einerseits die Rente zu stabilisieren, damit sie eine würdige Lebensgestaltung nach dem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand sichert und gleichzeitig die nachhaltige Finanzierung im Rahmen des demografischen Wandels gewährleistet wird. Ich sage es einmal so: Das ist die Quadratur des Kreises und gehört zweifelsohne zu den wichtigsten Aufgaben bei der Reform des Sozialstaates in unserem Land.
Die Union versteht sich ausdrücklich als Partei der sozialen Marktwirtschaft. Das bedeutet nicht, dass wir glauben, dass alles so weitergehen kann; ganz im Gegenteil: Es geht darum, dass wir Reformen benötigen, damit der Sozialstaat auch in Zukunft existieren kann.
Derzeit zahlen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber 18,6 % in die Rentenversicherung ein. Sollte es keine Änderung geben, wird dieser Beitragssatz auf 22 % und mehr steigen. Bereits heute zahlen wir in Deutschland über 40 % an Sozialabgaben. Damit liegen wir deutlich über der selbst definierten Grenze von 40 %, die einmal vereinbart worden ist, um die Beschäftigung bezahlbar und die Wirtschaft wettbewerbsfähig zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rentenversicherung steht vor zahlreichen Herausforderungen. Es gibt immer weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, die in das System einzahlen. Gleichzeitig erhalten diejenigen, die Rente bekommen, diese im Durchschnitt auch länger - und dies auch dank eines leistungsfähigen Gesundheitssystems.
Um es einmal ganz klar zu machen: Die Generation der sogenannten Babyboomer, die jetzt in Rente gehen, ist diejenige, die einen wesentlichen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land und an der Aufbauarbeit in den sogenannten neuen Bundesländern nach der friedlichen Revolution von 1989/1990 hat.
(Zustimmung von Anne-Marie Keding, CDU, und von Jörg Bernstein, FDP)
Ihr Ruhestand ist wohlverdient. Eine negative Bewertung dieses Personenkreises wird weder deren Lebensleistung gerecht, noch ist diese Bewertung angemessen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, auf diese Entwicklung zu reagieren. Bevor ich ausführlich auf die gesetzliche Rentenversicherung zu sprechen komme, sei mir folgender Hinweis erlaubt: Wir brauchen alle drei Säulen der Alterssicherung: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge, aber auch die private Vorsorge.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Jörg Bernstein, FDP)
Dazu später mehr.
Nun also zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Einsetzung der entsprechenden Reformkommission ist nicht im luftleeren Raum passiert. Das ist auch der Widerhall des Koalitionsvertrages der Unionsparteien und der SPD auf Bundesebene und der Rentendebatten nicht nur im letzten Jahr. Wenn man sich die Kommissionsmitglieder aus der Wissenschaft anschaut heute wurden schon einige vermeintliche Hinweise in der „Bild“-Zeitung veröffentlicht , dann kann man Rückschlüsse darauf ziehen, wie die Vorschläge aussehen werden. Es wird vermutlich zu einem Vorschlag hinsichtlich der Koppelung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung kommen.
Ich habe es vorhin schon kurz erwähnt: Die Zeit, dass Menschen ihre Rente genießen können, nimmt deutlich zu. Von 1995 bis 2024 stieg die Dauer des durchschnittlichen Rentenbezugs bei Frauen von 18,2 Jahren auf 22,1 Jahre, bei Männern im gleichen Zeitraum von 13,6 Jahren auf 18,9 Jahre.
Die nächste Frage ist die nach dem tatsächlichen Renteneintrittsalter. Das Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 64,7 Jahren, also klar unter dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren.
Gestern haben wir über einen Antrag gesprochen, weitere Möglichkeiten zu schaffen, den frühen Renteneintritt zu ermöglichen. Gern wiederhole ich meine Aussage dazu, dass es vor allem darum gehen muss, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die Menschen gesund möglichst lange in Beschäftigung bleiben können. Vorrangig sind natürlich die Sozialpartner gefragt, also die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, aber auch der Gesetzgeber steht mit in der Verantwortung. Gerade in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung darf es nicht passieren, dass Unternehmen die Zahl ihrer Beschäftigten reduzieren, indem sie sie vorzeitig in Rente schicken, damit die Konsolidierung des eigenen Unternehmens teilweise zulasten der Rentenkasse erfolgt.
Häufig hört man die Forderung, dass wir die Rente mit 63 Jahren abschaffen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich um eine Rente für langjährig Beschäftigte, also für Menschen, die mindestens 45 Jahre lang eingezahlt haben.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Viele, die erst später in das Berufsleben einsteigen, erreichen diese Zahlen auf keinen Fall. Das kann unterschiedliche Gründe haben, die z. B. in der Erwerbsbiografie liegen. Wir müssen an der Stelle auch darüber diskutieren, ob wir nicht nur über das Renteneintrittsalter, sondern auch über das Arbeitseintrittsalter sprechen müssen.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Karin Tschernich-Weiske, CDU)
Nun gibt es Vorschläge, die Anzahl der Beitragszahler zu vergrößern und die Basis zu stärken. Jedem, der das fordert, muss klar sein, dass es vielleicht zu einer kurzfristigen Verbesserung kommt, dass dann aber natürlich die Zahl der Antragsberechtigten größer wird. Ein Blick geht dabei manchmal oder sogar sehr häufig in Richtung der Versorgungswerke der freien Berufe, deren Existenz ich ausdrücklich nicht infrage stelle. Ich glaube, es gibt nicht nur erhebliche rechtliche Bedenken, sondern auch noch unterschiedliche andere Folgen, die wir beachten müssen. Dass Versorgungswerke nicht automatisch gut wirtschaften, sehen wir am Versorgungswerk der Zahnärzte in Berlin. Dort wird tatsächlich schmerzhaft operiert werden müssen, bei einem Verlust von mehr als 1 Milliarde €, der dort erwirtschaftet worden ist.
Eine weitere Forderung ist, einfach mehr staatliches Geld in die Rentenversicherung zu pumpen. Bereits heute zahlt der Bund 127 Milliarden € in die Rentenkasse ein, natürlich auch, um Zahlungen auszugleichen, die politisch gewollt, aber nicht durch Beitragszahlungen gedeckt sind, z. B. die sogenannte Mütterrente. Wir kennen alle die Aussagen über die Situation der öffentlichen Haushalte. Also, ja, der politische Wille ist möglicherweise da, aber es gibt faktische Grenzen. Ich weiß, es wird gleich das Argument kommen, wir führen wieder neue Steuern ein oder erhöhen Steuern.
(Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)
Einfach mehr Geld in das System zu pumpen, das kann doch an der Stelle nicht die Lösung sein.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Dr. Anja Schneider, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt möchte ich das Thema der betrieblichen Altersvorsorge aufgreifen. In Sachsen-Anhalt ist dieser Zweig der Alterssicherung leider völlig unterrepräsentiert.
(Dr. Katja Pähle, SPD: Im ganzen Osten!)
- Im ganzen Osten, auch in Sachsen-Anhalt. - Deswegen: Jeder Schritt der Tarifpartner, um dieses System auf freiwilliger Basis zu stärken, ist aus der Sicht der CDU-Landtagsfraktion herzlich willkommen.
Bezüglich der privaten Vorsorge wird die Riester-Rente, die aus dem Bereich der Versicherungen stammt, durch das Vorsorgedepot abgelöst. Die Riester-Rente war wahrlich kein Erfolgsmodell. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Lösung einen stärkeren Zuspruch erhält und auch regelmäßig genutzt und mit Einzahlungen bedient wird. Für viele Menschen in unserem Land wird es aber die einzige Möglichkeit bleiben, privat vorzusorgen. Wer täglich überlegen muss, wie er sein Leben finanzieren kann, der kann nicht einfach 50 € zurücklegen, um seine private Vorsorge zu stärken.
(Zustimmung bei der SPD)
Auch das ist Lebensrealität in Sachsen-Anhalt.
(Eva von Angern, Die Linke: Ja, und das muss man auch anerkennen!)
Gern wird bei Debatten über das deutsche Rentensystem auf Österreich verwiesen. Ja, im ersten Moment ist es sehr verlockend, was man dort sehen kann. Wir haben das Thema gestern schon teilweise behandelt. Die Anzahl derjenigen, die dort in die Rentenversicherung einzahlen, ist größer, die Anzahl der Beamtinnen und Beamten im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland geringer. Die Beitragssätze unterscheiden sich aber mit 18,6 % in Deutschland und mit 22,8 % in Österreich und die Rentenanwartschaft besteht in Deutschland nach 60 Monaten und in Österreich nach 180 Monaten, also nach 15 Jahren. Man sieht deutlich, es ist nicht alles Gold, was glänzt. Die demografische Entwicklung in Österreich ist etwas besser, aber auch der österreichische Staat pumpt bereits massiv Geld in die Rentenversicherung. Diejenigen, die an der Delegationsreise des Sozialausschusses nach Wien teilgenommen haben, wissen, auch in Österreich gibt es massive Diskussionen darüber, wie das Rentensystem zukunftsfähig aufgestellt werden soll.
Bezogen auf die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung möchte ich klarstellen, dass unsere Skepsis gegenüber der Einrichtung des Landesfonds „Rentengerechtigkeit“ bestätigt worden ist. Wenn man sich die bundesgesetzliche Umsetzung des Zusatztopfs, der bereitgestellt worden ist, anschaut, dann sieht man: zu viel Bürokratie, zu hohe Zugangshürden und schlussendlich blieb die Inanspruchnahme weit unter den Erwartungen.
Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und möchte zum Schluss bemerken: Politik steht in der Verantwortung, alle Generationen mitzudenken, wenn es um Entscheidungen geht. Es geht nicht nur um diejenigen, die bereits heute oder in kurzer Zeit Leistungen aus der Rentenversicherung bekommen sollen, sondern auch um diejenigen, die aktuell einzahlen und erst in vielen Jahrzehnten davon profitieren. Das ist auch eine Frage von Generationsgerechtigkeit.
(Beifall bei der CDU)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Herr Krull. Es gibt eine Nachfrage von Frau Lüddemann.
Cornelia Lüddemann (GRÜNE):
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrter Kollege, ich kenne Sie als konstruktiven Sozialpolitiker. Deswegen hoffe ich, dass ich Sie falsch verstanden habe. Sie sagten in Ihren Ausführungen, wir müssten nicht nur über ein späteres Renteneintrittsalter reden, sondern auch über ein früheres Arbeitseintrittsalter. Das finde ich extrem irritierend. Könnten Sie erläutern, was Sie damit meinen?
Tobias Krull (CDU):
Frau Lüddemann, meine Aussage bezog sich auf mögliche Vorschläge der Rentenreformkommission. Wir haben heute einer großen Zeitung mit vier Buchstaben entnommen, dass die Kopplung des Lebensalters und des Renteneintrittsalters eine Möglichkeit wäre. Das andere bezog sich darauf, wir sprechen sehr häufig darüber, ab wann man in Rente gehen kann, also über eine fixe Zahl an Lebensjahren. Beim Arbeitseintrittsalter geht es nicht darum, dass die Menschen früher ins Arbeitsleben kommen sollen, sondern wie man es allgemein bewertet, wie die berufliche Biografie verläuft. Das heißt, wenn jemand erst mit 25 Jahren oder mit 27 Jahren ins Arbeitsleben eintreten kann, dann ist es die Frage, ob die gesetzliche fixe Eintrittsgrenze bei 67 Jahren der richtige Ansatz ist oder ob man nicht mehr Flexibilität haben muss.
(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Dr. Anja Schneider, CDU)
Es ist auch Unionslinie an der Stelle zu sagen, dass wir gerade bei dieser Position mehr Flexibilität anstelle von starren Altersgrenzen haben müssen.

