Gordon Köhler (Berichterstatter):
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion Die Linke in der Drs. 8/4477 in der 70. Sitzung am 22. August 2024 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion Die Linke die Aufstockung der bewilligten Entschädigungen der Bundesstiftung Härtefallfonds durch die Einrichtung eines Landesfonds mit einem Volumen von 3 Millionen €. Weiterhin soll auf eine bundesgesetzliche Lösung für durch die Rentenüberleitung Ost/West benachteiligte Menschen hingewirkt und sich auf Bundesebene gegen das Auslaufen der Höherwertung der Ostlöhne ab dem Jahr 2025 eingesetzt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung befasste sich erstmals in der 40. Sitzung am 4. September 2024 mit dem Antrag und verständigte sich auf die Durchführung einer Anhörung, welche in der 46. Sitzung am 5. Februar 2025 stattfand und zu der auch der mitberatende Ausschuss eingeladen wurde.
Zu der erneuten Beratung in der 61. Sitzung am 18. März 2026 lag ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Keine vollständige Gerechtigkeit - Ausgestaltung der Stiftung Härtefallfonds war kritisch“ vor, der im Ergebnis der Beratung mit 7 : 1 : 3 Stimmen als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss verabschiedet wurde. Mit diesem soll festgestellt werden, dass der Prozess der Ost-West-Rentenüberleitung gerechter hätte gestaltet werden müssen. Mit dem Härtefallfonds wurden nicht alle betroffenen Gruppen erreicht.
Seit dem Jahr 2025 gibt es einen einheitlichen Rechenwert der Rente für ganz Deutschland. Für eine ausreichende Rente sind gut qualifizierte Arbeitsplätze wichtig. Der Bund steht weiterhin in einer Nachregulierungspflicht, da die Länder immer noch 50 % der Leistungen nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz tragen, obwohl die ostdeutschen Länder nicht der Rentennachfolger der DDR sind.
Der Finanzausschuss schloss sich im Ergebnis seiner Beratung in der 92. Sitzung am 30. April 2026 mit 7 : 2 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Zum Abschluss des Beratungsverfahrens wurde die vorläufige Beschlussempfehlung in der 63. Sitzung des Sozialausschusses am 6. Mai 2026 mit 7 : 2 : 4 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese liegt Ihnen in der Drs. 8/6938 vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Sozialausschusses bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.

