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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Einsetzung eines Normenkontrollrates Sachsen-Anhalt (NKRG LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/4903

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz - Drs. 8/6785

#Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/6879#

Die Berichterstattung wird Herr Kosmehl durchführen.


Guido Kosmehl (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Normenkontrollrat kommt.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Der Gesetzentwurf wurde in der 79. Sitzung des Landtags am 17. Dezember 2024 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen.

Der Gesetzentwurf verfolgt ein klares Ziel: Die Gesetzgebung des Landes soll verständlicher, effizienter und praxistauglicher werden. Der Normenkontrollrat soll als unabhängiges Expertengremium künftig alle neuen Gesetze und Verordnungen daraufhin prüfen, ob sie notwendig, nachvollziehbar und ohne unnötige Bürokratie umsetzbar sind. Das Gremium soll aus sechs unabhängigen Mitgliedern bestehen und die Landesregierung bei einer modernen, effizienten Rechtsetzung unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat sich in der 32. Sitzung am 8. Januar 2025 darauf verständigt, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand am 5. März 2025 statt. In der Anhörung wurde deutlich, dass das Grundanliegen des Gesetzentwurfs breite Unterstützung findet: die Qualität unserer Gesetzgebung zu verbessern und Bürokratie wirksam abzubauen. Die Sachverständigen haben betont, dass ein unabhängiger Normenkontrollrat dafür ein wichtiges Instrument sein kann.

Gleichzeitig gab es klare Hinweise, worauf es ankommt. Das Gremium muss wirklich unabhängig arbeiten können, es darf nicht überfrachtet werden und die kommunale Praxis muss stärker berücksichtigt werden. Die Anhörung hat damit wertvolle Impulse geliefert, wie man den Entwurf weiter schärfen könnte, damit er am Ende tatsächlich Wirkung entfaltet.

Im weiteren Beratungsverlauf hat der federführende Ausschuss zunächst eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss erarbeitet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hat diese Empfehlung aufgegriffen und den Gesetzentwurf zunächst in unveränderter Fassung unterstützt. Damit wurde deutlich: Die fachliche Bewertung fällt klar aus und der Entwurf trägt auch in der Mitberatung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend hat sich der Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz in der 45. Sitzung am 11. März 2026 erneut mit dem Gesetzentwurf befasst. Grundlage für diese Beratung war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Der Ausschuss hat diesen übernommen und empfiehlt mit 7 : 3 : 3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6785. Damit liegt ein tragfähiger, breit diskutierter und mehrheitsfähiger Vorschlag vor, den wir heute auf den Weg bringen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz bitte ich Sie heute um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.