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Plenarsitzung

Transkript

Guido Kosmehl (FDP): 

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man hat ja fast schon keine Lust mehr, einen Sachbeitrag in dieser Debatte zu halten, wenn der Ikarus Hecht, wie ich ihn nennen will, nach der Sonne greift und versucht, ein solches Sachthema mit Unterstellungen, Beleidigungen, Diffamierungen durchzubringen und sich selbst in einer Art Theatervorstellung zu präsentieren. 

(Kathrin Tarricone, FDP: Ja!)

Wo soll man anfangen, um zur Sache zurückzukommen? Ich will es trotzdem versuchen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das freie Mandat ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP, und von Guido Heuer, CDU)

Indemnität und Immunität sollen die Handlungsfähigkeit des Landtags sichern. Sie schützen Abgeordnete davor, durch politisch motivierte Verfahren in ihrer Arbeit blockiert zu werden. Aber sie dürfen niemals zu einem Freibrief für strafbares Verhalten werden. 

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der Sicht der Koalitionsfraktionen ist klar: Die aktuelle Regelung unserer Verfassung in Artikel 57 zur Indemnität erfüllt genau den Zweck, für den sie geschaffen wurde. Sie schützt das freie Mandat im Parlament - nicht mehr, aber auch nicht weniger. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD schlägt heute eine umfassende Ausweitung der Indemnität vor. Insbesondere natürlich mit Blick auf den Wahlkampf, sodass zukünftig auch Äußerungen außerhalb des Landtags, in Reden, in Interviews, in sozialen Medien, auf Wahlkampfveranstaltungen umfassend geschützt sein sollen. Das ist ein politisches Manöver, das wir strikt ablehnen. Indemnität darf und wird kein Instrument des Wahlkampfs sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

An dieser Stelle, Herr Hecht, stellt sich die Frage     Sonst sehen Sie immer den Artikel 5 und sagen, den Menschen muss Meinungsfreiheit gewährt werden. Sie wollen heute mit Ihrer Regelung genau das machen, aber nur für sich selbst

(Zuruf: Ja!)

- nur für sich selbst!  , 

(Zuruf von Christian Hecht, AfD) 

damit Sie Ihren Hass und Ihre Hetze weiterhin betreiben können. 

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Frank Otto Lizureck, AfD - Weitere Zurufe von der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird immer eine Balance sein, wie viele Rechte sich der Landtag zum Schutz der freien Mandatsausübung gibt und wie viel wir uns als Abgeordnete, wie auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande, verantworten müssen. 

Ich sage es noch einmal sehr deutlich: Bei Debatten hier im Plenarsaal, in den Ausschüssen, und zwar nicht nur - Herr Hecht, vielleicht lesen Sie bei Gelegenheit einmal den Artikel 57 - für Äußerungen, sondern auch für Abstimmungen, auch für Handlungen können wir nicht belangt werden. Hier drin müssen wir geschützt sein, weil wir gemeinsam darum ringen, die beste Lösung zu haben. Aber außerhalb des Landtags sind wir genauso strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wenn wir unsere Strafgesetze verletzen. An dieser Stelle kann es keine Besserstellung des Abgeordneten geben. 

(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich will eine letzte Bemerkung zum zweiten Teil sagen. Ja, dieser Landtag, das Hohe Haus, hat sich im Jahr 2014 dazu entschlossen, eine andere Regelung zur Immunität zu schaffen. Dem ist meiner Erkenntnis nach nur Brandenburg gefolgt. Alle anderen Bundesländer und auch der Deutsche Bundestag sind bei der bis dahin in Sachsen-Anhalt bestehenden Regelung zur Immunität geblieben, nach der es ein abgestuftes Verfahren gibt. Die Immunität besteht. Es gibt ein Ansinnen, diese durch den Landtag aufzuheben. Das macht der Landtagsausschuss. Dann gibt es die strafrechtlichen Ermittlungen. 

Das hat in der Vergangenheit bis 2014 auch das eine oder andere Mal stattgefunden. Es hat auch funktioniert. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann man darüber nachdenken, ob man zu dieser Regelung zurückkommen muss, 

(Zustimmung bei der CDU)

vielleicht auch gerade vor dem Hintergrund der Ereignisse am 1. Juli dieses Jahres. Diese Zeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen sich die Koalitionsfraktionen nehmen. Wir werden uns mit der Frage der Immunität befassen und damit, was die richtige Lösung ist, wie wir das Verfahren so gestalten können, dass weder Strafverfolgung verhindert wird, noch dass es einen Freibrief gibt, gegen das freie Mandat, gegen Abgeordnete vorzugehen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf in den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überweisen. Ich sage Ihnen, gerichtet an die antragstellende Fraktion, aber schon heute: Den ersten Teil zur Indemnität können Sie getrost schon einmal als gestrichen ansehen. - Vielen Dank. 

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Es gibt eine Intervention von Herrn Tillschneider. - Herr Tillschneider, Sie haben das Wort. 


Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD): 

Ja, und zwar habe ich eine Frage. Sie sind ja grundsätzlich ein Befürworter der Indemnität, so wie sie jetzt besteht. Habe ich Sie richtig verstanden? - Ja. Das halte ich für sehr, sehr interessant. Denn weshalb brauchen wir überhaupt die Indemnität, die vor allem Äußerungen schützt? - Weil es Äußerungen gibt, die außerhalb dieses Raumes strafbar sind, hier in diesem Raum nicht. Ist das kein Armutszeugnis? Ich frage Sie, da Sie ein Befürworter der Indemnität sind: Welche Äußerungen sollten Ihrer Meinung nach hier gesagt werden können, die draußen strafbar sind, sodass wir die Indemnität brauchen?


Vizepräsident Wulf Gallert: 

Sie haben das Wort. 


Guido Kosmehl (FDP): 

Vielen Dank, Herr Präsident. - Das ist tatsächlich einmal eine interessante Frage, Herr Tillschneider, weil Sie mit Ihrem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion die bestehende Regelung beibehalten wollen. Sie wollen sich quasi Ihren eigenen Schutz auch außerhalb des Gebäudes machen. 

(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD: Ich habe Sie etwas anderes gefragt! Gehen Sie auf meine Frage ein! - Weiterer Zuruf von der AfD)

Doch der Text ist ja genau gleich. Sie sagen nur: auch außerhalb. Jetzt komme ich zu Ihnen. Vielleicht wollen wir Sie, Herr Tillschneider, einfach nur schützen. 

(Dr. Hans-Thomas Tillschneider, AfD, lachend: Ach Gott! - Matthias Büttner, Staßfurt, AfD, lacht)

In der Debatte zum Klimaschutz kam: dummes Geschwätz, totaler Blödsinn, Blödmann, dümmste Äußerungen. Das geht doch alles in die Richtung der Beleidigung. Das wäre doch strafrechtlich relevantes Handeln. Dass Sie das aber in einer Diskussion hier im Landtag sagen können, davor schützt Sie die Indemnität

(Beifall bei der FDP, bei der CDU, bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aber draußen, wenn Sie wieder an Ihrem Wahlkampfstand stehen, wenn Sie dann behaupten, dass der Abg. Kosmehl was weiß ich auch immer ist, dann müssen Sie sich unter Umständen genau dafür verantworten. 

(Zustimmung - Zuruf von Eva von Angern, Die Linke)

Das finde ich richtig; denn hier diskutieren wir in der Sache für Entscheidungen. Da kann man es vielleicht   sollte man nicht, kommt aber vor   an der einen oder anderen Stelle einmal übertreiben. Aber außerhalb werde ich Ihnen keinen Raum für Ihre Hetze geben.