Stefan Gebhardt (Die Linke):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der AfD-Fraktion tatsächlich sehr dankbar für diesen Gesetzentwurf, weil der Lackmustest, von dem Herr Hecht eben gesprochen hat, an der Stelle sehr schnell nachvollzogen werden kann.
Es gibt eine Partei, die hier im Landtag von Sachsen-Anhalt vertreten ist und es sich zum Ziel gesetzt hat, die Privilegien und die Besserstellungen von Politikerinnen und von Politikern auszudehnen. Und das ist ganz klar die AfD.
(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke, und von Monika Hohmann, Die Linke)
Mit uns - das will ich ganz klar sagen - gibt es eine Ausweitung der Indemnität nicht.
(Zustimmung von Eva von Angern, Die Linke, und von Monika Hohmann, Die Linke)
Ich glaube auch nicht, dass es hier eine Mehrheit dafür geben wird, und schon gar keine notwendige Zweidrittelmehrheit dafür, dass wir hier, wie es die FDP heute sehr treffend in der „Volksstimme“ beschrieben hat, Tür und Tor öffnen, damit Sie völlig legal ihre volksverhetzenden Reden auch außerhalb dieses Landtages halten können.
(Beifall bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Das wird es mit uns definitiv nicht geben.
(Zuruf von der AfD)
Damit ist zu dem ersten Passus Ihres Antrages auch schon alles gesagt.
Bei dem zweiten Passus - das will ich einräumen - ist es etwas differenzierter, weil Sie dabei Bezug auf die Durchsuchung im Landtag nehmen. Aber auch hierzu will ich klar Folgendes sagen: Wir hatten eine Sitzung des Ältestenrates. Die AfD-Fraktion war vertreten. Sie, Herr Hecht, waren, glaube ich, nicht dabei.
(Christian Hecht, AfD: Ich war nicht mit dabei!)
Aber wir haben dort klar vereinbart, dass wir uns im Ältestenrat dieses Themas weiter annehmen und dass wir an Aufklärung interessiert sind. Zur Aufklärung gehört, dass wir erst - so war die Vereinbarung - ein Antwortschreiben der Generalstaatsanwältin abwarten und danach weitere Dinge miteinander bereden. Aber bitte schön in dieser Reihenfolge. Ich kann doch nicht erst Konsequenzen ziehen und dann die Aufklärung betreiben.
Wir haben gesagt: Wir wollen erst die Aufklärung haben. Dazu gehört erst einmal, dass wir das Antwortschreiben abwarten und uns im Ältestenrat dieser Thematik dann weiter widmen.
Was dabei im Endeffekt als Konsequenz herauskommt, kann ich jetzt noch nicht absehen. Das hängt von der weiteren Debatte ab, und das hängt auch davon ab, was der Inhalt des Antwortschreibens der Generalstaatsanwaltschaft ist und wie die Debatten weiter verlaufen. Aber daraus kann ich jetzt noch keine Konsequenz ziehen.
Deswegen wird von uns auch dieser zweite Teil des Antrags abgelehnt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

