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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der haus- und amtsärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Land- und Amtsarztgesetz Sachsen-Anhalt - LAAG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6597

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6953

(Erste Beratung in der 108. Sitzung des Landtages am 04.03.2026)


Berichterstatter ist Herr Köhler. - Herr Köhler, Sie haben das Wort.


Gordon Köhler (Berichterstatter):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6597 in der 108. Sitzung am 4. März 2026 zur alleinigen Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Mit dem Landarztgesetz gibt es die Möglichkeit, Humanmedizin über die Landes- und Amtsarztquote in Sachsen-Anhalt zu studieren. Mit diesem Gesetzentwurf soll dieses Programm nicht verändert werden, sondern die Aufgaben sollen von dem fachlich zuständigen Ministerium auf die Kassenärztliche Vereinigung übertragen werden und es sollen rechtssystematische Folgeänderungen umgesetzt werden. Die Rechtsaufsicht soll weiterhin das zuständige Ministerium führen.

Der Sozialausschuss befasste sich erstmals in der 61. Sitzung am 18. März 2026 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung einer schriftlichen Anhörung.

Zu der abschließenden Beratung in der 63. Sitzung des Sozialausschusses am 6. Mai 2026 lag neben einer schriftlichen Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung eine Synopse vor, die zwischen dem Sozialministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einvernehmlich abgestimmte Empfehlungen enthielt. Diese erklärte der Ausschuss zur Beratungsgrundlage.

Des Weiteren lagen zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, mit denen die Landarztquote von 7,8 % auf 8,8 % erhöht und eine Übergangsregelung hinsichtlich des Inkrafttretens der Änderungen der Quoten ergänzt werden sollte. Darüber hinaus sollte eine Anpassung der Verordnungsermächtigung zur Regelung der Kostenerstattung aufgenommen werden. Diese Änderungsanträge fanden die erforderliche Mehrheit.

Im Ergebnis seiner Beratung verabschiedete der Sozialausschuss einstimmig den Gesetzentwurf mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6938.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.