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Plenarsitzung

Transkript

Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Aus einer mehr als 30-minütigen Pressekonferenz des Bundeskanzlers mit dem syrischen Präsidenten wird ein Satz unvollständig aus dem einordnenden und differenzierten Zusammenhang gerissen und zum Gegenstand einer Aktuellen Debatte am Donnerstag und einer Dreiminutendebatte heute gemacht.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Er bleibt aber falsch!)

Ich könnte es mir sehr einfach machen und darauf verweisen, dass, wenn die Fraktion Die Linke und die AfD-Fraktion dasselbe Thema anmelden, wohl etwas Richtiges gesagt wurde.

(Beifall bei der CDU - Hendrik Lange, Die Linke: Unterirdisch!)

Was wurde eigentlich gesagt? - Der Staat ist verpflichtet, geltendes Recht durchzusetzen. Dazu gehört auch, dass Rückführungen erfolgen, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht.

(Hendrik Lange, Die Linke: immer wieder das Gleiche!)

Asyl und subsidiärer Schutz werden nicht dauerhaft, sondern lageabhängig gewährt.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Verbessern sich die Verhältnisse im Herkunftsland nachhaltig, sind Neubewertungen, Widerrufsprüfungen und in letzter Konsequenz auch Rückführungen rechtlich vorgesehen und geboten. Diese Verfahren erfolgen einzelfallbezogen durch die zuständigen Behörden und auf klarer gesetzlicher Grundlage. Das betrifft auch Syrerinnen und Syrer, die nach Sachsen-Anhalt gekommen sind, um bei uns Schutz vor Verfolgung und Krieg in ihrem Heimatland zu suchen.

(Unruhe)

Wenn die Neubewertung der Lage in Syrien durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Ergebnis hat, dass Schutz nicht mehr erforderlich ist, dann prüft die Ausländerbehörde, ob bestehende Aufenthaltsrechte weiter Bestand haben können oder eine Rückkehr erfolgen muss.

Gleichzeitig ist unbestritten, dass sich insbesondere bei einer fortgeschrittenen Integration die Lebensrealität der Menschen aus Syrien hier vor Ort ändert. Das geltende Recht sieht dafür entsprechende Möglichkeiten vor. Neben der Einbürgerung gibt es die Möglichkeit, von einem humanitären Aufenthaltstitel in einen arbeits- und arbeitsplatzbezogenen    

(Unruhe)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Einen Augenblick, Frau Ministerin. - Könnten Sie bitte den Gebrauchsspiegel ein bisschen dämpfen? Sonst kann man den Ausführungen wirklich nur schwer folgen. - Vielen Dank. - Frau Ministerin.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Das geltende Recht sieht entsprechende Möglichkeiten vor. Neben der Einbürgerung gibt es die Möglichkeit, von einem humanitären Aufenthaltstitel in einen arbeits- oder ausbildungsbezogenen Aufenthaltstitel zu wechseln, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Integrationsleistung, Qualifikation und Beschäftigung spielen dabei eine wichtige Rolle. Also, auch wenn Syrerinnen und Syrer, die in unseren Betrieben, in unseren Krankenhäusern und in unseren Pflegeeinrichtungen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, beim Wiederaufbau eines neuen Syriens fehlen, haben sie in aller Regel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Ich will abschließend zitieren, wie es der Bundeskanzler in der besagten Pressekonferenz gesagt hat – Zitat  :

„Wir freuen uns über die vielen syrischen Fachkräfte, seien es Ärzte oder Ingenieurinnen, die sich in unserem Land gut integriert haben. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft und können, wenn sie zurückkehren wollen, sicherlich auch wertvolle Erfahrungen in den Wiederaufbau ihres Heimatlandes einbringen.“

(Zustimmung bei der CDU)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Zieschang. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Gallert. - Herr Gallert, bitte schön.


Wulf Gallert (Die Linke):

Na ja, Frau Zieschang, dann hätten Sie die 80 % gleich mitzitieren können. Die Frage ist ja unter anderem   deswegen habe ich auf den Ministerpräsidenten hingewiesen  , dass unser Ministerpräsident übrigens schon vor diesem Treffen gesagt hat, dass die Mehrheit der Syrer wieder zurück müsse. Dass er danach noch einmal ausdrücklich gesagt hat, er finde es richtig, was Friedrich Merz gesagt hat, und er sei der Meinung, dass die Mehrheit der Syrer wieder zurück müsse, das haben wir mehrfach in der Zeitung gelesen. Das sind wörtliche Zitate; also gehe ich davon aus, dass er das gesagt hat.

Jetzt sehen wir aber, dass die Mehrheit der Syrerinnen und Syrer, die bei uns leben, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen bzw. subsidiären Schutz genießen. Jetzt frage ich Sie einmal: Was soll ich denn jetzt ernst nehmen? Soll ich die Ansagen von Herrn Schulze und Herrn Merz zu den Zahlen und die Mehrheit ernst nehmen? Oder soll ich das ernst nehmen, was Sie als Bleibegründe gerade erwähnt haben? Beides zusammen geht nicht; das eine schließt das andere aus.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Ministerin.


Dr. Tamara Zieschang (Ministerin für Inneres und Sport):

Schon in dem, was Sie gesagt haben, ist offensichtlich, dass der Prozess, in dem wir uns befinden, nicht klar ist. Natürlich gibt es gegenwärtig viele Syrerinnen und Syrer bei uns im Land, die subsidiären Schutz genießen. Aber genau dieser subsidiäre Schutzstatus muss überprüft werden, wenn sich die Lage im Heimatland verändert.

(Zustimmung bei der CDU)

Das ist damit umschrieben, wenn gesagt wird, dass Asyl genauso wie subsidiärer Schutz nicht dauerhaft gewährt wird, sondern lageabhängig. In dem Augenblick, in dem sich die Lage ändert   das gilt im Übrigen auch im Asylrecht, wenn der Grund für die politische Verfolgung in einem Land entfällt  , entfällt auch der Asylgrund. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Und genau mit dieser Überprüfung beginnt jetzt sukzessive das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Das betrifft diejenigen, die im Augenblick noch subsidiären Schutzstatus haben, der aber womöglich entfallen kann, weil sich die Lage in Syrien verändert hat. Dafür spricht einiges, auch die gegenwärtige Praxis, subsidiären Schutz für diejenigen, die neu aus Syrien kommen, nicht mehr zu gewähren. - Das ist das eine.

Das andere ist, dass der ehemalige subsidiäre Schutzstatus umgewandelt werden kann in einen arbeits- oder ausbildungsbezogenen Aufenthaltstitel. Das kann schon jetzt erfolgt sein oder auch in naher Zukunft erfolgen. Aber dann wird ein neuer Aufenthaltstitel gewährt, weil eben bspw. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht. Und genau auf dieses Spannungsfeld hat im Übrigen auch der Bundeskanzler in seiner Pressekonferenz sehr differenziert Bezug genommen.