Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Oktober 2024 brachte die Fraktion der GRÜNEN einen Antrag auf eine Bundesratsinitiative ein, welche zur Streichung des § 218 führen sollte. Dieser Antrag wurde an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz überwiesen. Nicht einmal ein Jahr später beantragt dieselbe Fraktion dann eine Aktuelle Debatte zum Thema „Schwangerschaftsabbruch legalisieren statt kriminalisieren“.
(Eva von Angern, Die Linke: Zu der Studie!)
Die Begründung dazu erfolgt in knappen sieben Sätzen, erwähnt eine Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ und endet mit dem Satz:
„Deswegen braucht es bundesweite Anstrengungen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.“
Das verleitet mich zur Wiederholung meiner Aussagen vom Oktober 2024: Das Land Sachsen-Anhalt ist nicht der Bundesgesetzgeber.
(Zustimmung bei der CDU)
Entscheidungen, die den Status des Schwangerschaftsabbruchs als Straftat oder nicht betreffen, sind deshalb ausschließlich Aufgabe des Bundesgesetzgebers.
Das Für und Wider eines Schwangerschaftsabbruchs bis zur zwölften Schwangerschaftswoche wird immer eine sensible Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes bleiben.
(Zustimmung bei der CDU und von Jörg Bernstein, FDP)
Mich enttäuscht die schlechte Begründung dieser Aktuellen Debatte. Wollten Sie nicht über den Inhalt der angehängten ELSA-Studie reden? Wollten Sie darüber reden, dass die Studie die Versorgung und den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Sachsen-Anhalt als vergleichsweise gut einschätzt,
(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Habe ich gemacht!)
wie Sie es in Ihrem Satz 4 begründen?
(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Habe ich alles gemacht!)
Meine Kollegin Frau Dr. Anja Schneider war sehr konsterniert über die Tatsache, dass die fehlende Begründung Ihrer Debatte zur Zuordnung in den Justizbereich führte. Sie hätte sich vermutlich gern mit Ihnen inhaltlich über die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen in unserem Land ausgetauscht.
(Unruhe bei den GRÜNEN - Eva von Angern, Die Linke: Also, das ist jetzt!)
Sie hätte wohl gern mit Ihnen darüber diskutiert, mit welchen Problemen ungewollt Schwangere in unserem Land konfrontiert sind,
(Eva von Angern, Die Linke: Teilen Sie sich die Redezeit!)
z. B. bei der Information über diese Abbrüche oder bei deren Finanzierung. Mir hingegen bleibt nur, auf Ihren bereits bestehenden Antrag im Rechtsausschuss zu verweisen und darauf, dass wir besser unsere Hausaufgaben im Land lösen sollten, statt uns in großen Reden über Bundesgesetze auszutauschen, deren Änderung nicht unsere primäre Aufgabe ist.
(Zustimmung bei der CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Tschernich-Weiske, es gibt eine Wortmeldung, eine Nachfrage, wenn Sie sie zulassen, von Frau Sziborra-Seidlitz. - Ja, Sie bleiben stehen. - Frau Sziborra-Seidlitz, bitte schön.
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Danke, Frau Tschernich-Weiske. An zwei Stellen bin ich irritiert. Wir haben sehr wohl erwähnt, dass der Anlass für die Aktuelle Debatte die Veröffentlichung der ELSA-Studie ist, die wir auch gelesen haben, was Sie im Übrigen meiner Rede hätten entnehmen können, genauso wie das Zugeständnis oder die Aussage, dass die Studie Sachsen-Anhalt einen guten Versorgungsgrad attestiert. Ich finde es ein bisschen schwierig, dass Sie das jetzt angreifen, dass ich das nicht erwähnt hätte. Genau das habe ich explizit getan.
(Guido Kosmehl, FDP: Aber nicht im Antragstext!)
Der letzte Punkt. Wenn Frau Dr. Schneider zu dem Thema hätte reden wollen, dann hätte es ihr vollständig freigestanden. Die Zuordnung unternehmen Sie in Ihrer Fraktion. Das heißt, es ist eine Entscheidung Ihrer Fraktion, dass es nicht Frau Dr. Schneider war, sondern Sie. Das impliziert nicht unser Antrag an der Stelle.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Tschernich-Weiske.
Karin Tschernich-Weiske (CDU):
Diese Begründung, so, wie ich es gerade ausführte, bestand aus sieben Sätzen. Der letzte Satz endete damit, dass wir den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches regeln sollten. Das ist das Problem. Wenn man in die Begründung hineinschreibt, was man wirklich möchte, dann führt das auch dazu, dass Sie darüber im Sozialbereich diskutieren können. Aber das ist leider nicht passiert. Sicherlich kann man das nacharbeiten, aber die Zuordnung zur Justiz geschah ja nicht von ungefähr. Also, vielleicht macht es dann Sinn, eine längere Begründung zu liefern und zu sagen, was man möchte. Das haben wir bereits im Oktober 2024 auf dem Tisch gehabt.

