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Plenarsitzung

Transkript

Juliane Kleemann (SPD):

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich finde, man kann selten so gut beobachten, wie eine populistische Meinungsführerschaft durch eine Zeitung mit vier großen Buchstaben   wir hatten diese heute schon einmal an anderer Stelle   es geschafft hat, ein Gesetz mit einem Begriff zu überschreiben und es schlechtzureden, schlechter zu reden als es war. Und was passiert? - Passiert ist   der Kollege Waehler hat darauf hingedeutet  , dass Menschen etwas getan haben, was in diesem Gesetz nie stand, nämlich ihre funktionierenden Heizungen aus dem Keller auszubauen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE, und Olaf Meister, GRÜNE, lachen - Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD - Lothar Waehler, AfD: Das ist aber passiert!)

- Ja, weil die Menschen nicht gelesen haben, was in dem Gesetz steht, sondern weil sie auf eine Hetzkampagne hereingefallen sind

(Zuruf von Oliver Kirchner, AfD - Weitere Zurufe von der AfD)

gegen ein Gesetz, das durchaus sinnvoll ist.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE - Zuruf von der AfD)

Beim Lesen des Bundeskoalitionsvertrages muss man ja schmunzeln.

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Darin steht: Wir schaffen das Heizungsgesetz ab.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das gab es ja nicht! - Olaf Meister, GRÜNE: Total!)

Ich glaube, das war Zeile 753. Und danach folgt: Das neue GEG gestalten wir durch Technologieöffnung.

(Olaf Meister, GRÜNE, und Sebastian Striegel, GRÜNE, lachen)

Wie liest man diesen Satz?

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

Offensichtlich haben die Koalitionäre sich gesagt: Wir müssen einmal mit einer Begrifflichkeit, die die Leute in die Irre führt, aufhören. Wir schaffen den Begriff Heizungsgesetz ab, und wir reden jetzt einmal über die Dinge, die nötig und sinnvoll sind. Das will ich heute auch tun.

Worum geht es? - Es geht um die energetischen Anforderungen an Gebäude, an alte und an neue, und zwar solche, die beheizt oder klimatisiert sind. Das Gesetz regelt insbesondere Anforderungen an Heiztechnik und energetische Qualität der Gebäudehülle, sprich der Dämmung. Bei der Bewertung des Energiebedarfs werden neben Heizung und Kühlung auch Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie der hierfür benötigte Strom berücksichtigt.

Ergänzend enthält das Gesetz Vorgaben zu Luftaustausch, zu bestehenden Klimaanlagen und zum sommerlichen Wärmeschutz. Minister Richter hat darauf hingewiesen, dass für das Frühjahr die Novelle vorgesehen ist, mit der auch die europäische Gebäuderichtlinie umgesetzt werden soll. An dieser Stelle möchte ich gern noch einmal darauf hinweisen, dass das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz unter Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2020 verabschiedet worden ist und dass die letzte Bundesregierung dieses schon einmal novelliert hat.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

Das ist der Fakt, der leider gern irgendwie unter den Teppich gekehrt wird.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE - Olaf Meister, GRÜNE: Na ja! - Guido Kosmehl, FDP: Das verdrängt die CDU immer ganz gern! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Da stand übrigens ein Verbot von Ölheizungen drin!)

Es ist ein guter Ansatz gewesen, dieses Gesetz zu haben. Wir merken aber, wie Populismus auch Sachen schlechtredet, die durchaus richtig sind.

Unsere Position als Sozialdemokratie ist dabei klar: Die energetische Transformation im Gebäudebereich muss sozial gerecht, muss planerisch klar und muss technisch realisierbar sein. Ich erinnere an dieser Stelle auch gern daran, dass es die SPD war, die sich in den Verhandlungen nach dem Scheitern des Gesetzentwurfs in der letzten Legislaturperiode mit dafür eingesetzt hat, dass die Wärmewende nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch sozial gerecht und planbar wird.

(Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD)

Auch darauf hat Minister Richter schon hingewiesen.

Stichwort: Wärmeplanung. Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument für eine verbindliche deutschlandweite kommunale Wärmeplanung. Sie legt durch Befassung in den Kommunen und Regionen fest, wo welche Wärmeversorgung perspektivisch vorgesehen ist, wie Wärmenetze ausgebaut werden sollen und welche Wärmetechnologien vor Ort jeweils sinnvoll sind. Das meint auch den einzelnen Hausbesitzer, die einzelne Hausbesitzerin. Diese Wärmeplanung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern Orientierungshilfe für Eigentümerinnen, für Mieter und Investoren und schafft damit Klarheit.

(Zustimmung bei der SPD)

Denn erst mit einer konkret vorliegenden Wärmeplanung wird erkennbar, wann und wo welche Technologien sinnvoll sind, also ob Wärmepumpe, Nah- oder Fernwärme, Biomasse oder eben Hybridlösungen. Nur so werden Investitionen planbar und teure Fehlentscheidungen vermieden.

Zur Frage der Förderung, Finanzierung und Beratung. Alle Maßnahmen beim Einbau eines modernen Heizsystems werden aktuell durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt, also mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, der kann dafür eine Förderung erhalten. Hierfür ist für Investoren eine Grundförderung von 30 % der Kosten möglich. Für den Austausch einer alten, fossilen Heizung gibt es bis Ende 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %. Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 € jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 %. Die Boni können miteinander kombiniert werden.

(Thomas Staudt, CDU: Doppelwumms!)

Die Förderung darf allerdings 70 % der Kosten nicht übersteigen. - So weit die Zahlen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Hinzu kommt: Eine Energieberatung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen  Experten kann über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude gefördert werden.

Für Neubauten steht   auch darauf hat der Minister schon hingewiesen   das Förderprogramm klimaneutraler Neubau zur Verfügung. Es bedarf weiterhin einer guten Beratung. Unsere Landesenergieagentur tourt gerade durch das Land und macht an vielen Stellen Veranstaltungen zur Wärmeplanung. Dafür von dieser Stelle herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Zur Perspektive Fachkräfte. Ohne Hände, die Wärmepumpen und Heizungen einbauen, die PV aufs Dach bringen oder die Dämmung an den Gebäuden anbringen, kommen wir auch an dieser Stelle nicht voran. Also müssen wir auch hier schauen, was wir besser machen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Debatten unter der weitreichenden Überschrift „Transformation“ führen wir nicht ohne Grund. Wir tun das vor dem Hintergrund des   Achtung! für manche Trigger-Warnung   Klimawandels in Kombination mit der Herausforderung einer notwendigen stärkeren Unabhängigkeit von externen Rohstoffen. Ohne den Gebäudesektor sind die europäischen und nationalen Klimaziele nicht erreichbar. Wir wissen, dass allein die Gebäude energetisch fit zu halten bedeutet, dafür einen Energieverbrauch von 30 % bis 35 % zur Verfügung zu stellen.

Und ganz ehrlich: Wir dürfen uns an dieser Stelle nicht von populistischer Rhetorik von ganz rechtsaußen den Verstand vernebeln lassen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Komplexität in Alarmismus zu verwandeln ist deren Rezept. Das Gegenrezept ist: Wir arbeiten gemeinsam daran, auch Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Gebäude voranzubringen und soziale Gerechtigkeit, Finanzierbarkeit und Planbarkeit zusammenzudenken. Verantwortungspolitik bedeutet, bestehende Probleme demokratisch und im Austausch mit den Expertinnen und Experten zu lösen, Ruhe, Klarheit und Transparenz in die Debatte zu bringen und dann zu wissen, was jeweils zu tun ist. Das Herausreißen von Heizungen, ohne dass das nötig war, ist ein klassisches Beispiel dafür, was passiert, wenn Panik regiert und nicht der nüchterne Verstand.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Guido Kosmehl, FDP: Aber die Panik hat eine Farbe!)

Wir werden in diesem Parlament in wenigen Wochen das Wärmeplanungsgesetz zu verabschieden haben.

(Guido Kosmehl, FDP: Mal schauen!)

Wir müssen für uns noch schauen, was es darüber hinaus noch zu klären gibt, mit einem ganz klaren Kompass. Wir haben die Menschen in unserem Land im Blick, heute und auch für die Zukunft, und wir wollen die Herausforderungen meistern, statt wie bockige Kinder auf der Stelle zu trampeln und zu sagen, was alles nicht geht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Frau Kleemann. Es gibt eine Kurzintervention, und zwar von Herrn Scharfenort. - Herr Scharfenort, bitte.


Jan Scharfenort (AfD):

Ich möchte das noch ergänzen. Sie haben richtig beschrieben, wann letztendlich die Umsetzung erfolgen muss mit den 65 % des Gebäudeenergiegesetzes. Das ist ja erst dann, wenn die Wärmeplanungen fertig sind; das hat ja aufschiebende Wirkung. Da haben wir einmal den 30. Juni 2026   schon in diesem Jahr   für die großen Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern und zwei Jahre später, auch zum 30. Juni, im Jahr 2028, dann für die kleineren Kommunen, also die mit weniger als 100 000 Einwohnern, was fast alle in Sachsen-Anhalt sind. - So weit, so richtig.

Jetzt noch etwas Sachliches, das mir in der ganzen Debatte bisher noch fehlt. Aber vielleicht kann das geändert werden; wir haben das Thema heute noch einmal. Es gehört natürlich zur Wahrheit und zur Klarheit dazu, auch für die Haushalte, gerade die kommunalen Haushalte, dass man von Anfang an auch die Kosten mit betrachtet bei der kommunalen Wärmeplanung. Das machen wir derzeit noch nicht.

Man sagt, das sei alles unverbindlich. Wir merken natürlich jetzt schon langsam, dass das alles natürlich nicht so unverbindlich wirkt. Nachher für die Auswirkungen, für die Folgekosten wird das sehr hohe Verbindlichkeiten produzieren, für Stadtwerke, für alle. Die sind auch alle schon ganz schön nervös und wollen das langsam wissen.

Nun können einige Kommunen aus eigenem Interesse sagen: Okay, das bezahlen wir dann selbst, wenn das Land nicht bezahlt, weil das für uns so immens wichtig ist. Aber   Konnexitätsprinzip, sage ich schon einmal; hier eigentlich der Bund   wenn man das macht, wenn man das durchsetzt, dann sagen einige Kommunen schon wieder: Na ja, im Sinne der Selbstverwaltung ist das nicht. Denn das ist für sie sozusagen ein Enteignungseingriff. Zumindest müssen dann natürlich auch die Kosten   nicht nur die für die Planung, sondern bspw. auch für Kostenschätzungen, für Kalkulationen verschiedenster Szenarien   mit übernommen werden. Das ist das, was ich hier schon einmal ergänzen möchte.


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Frau Kleemann, wollen Sie reagieren?


Juliane Kleemann (SPD):

Ein ganz kurzer Hinweis: Wenn Sie in den Gesetzentwurf des Wärmeplanungsgesetzes schauen, dann sehen Sie dort, dass Zahlen einkalkuliert sind und dass diese Perspektive durchaus im Blick ist. Ich vermute auch: Ja, es wird wahrscheinlich auch passieren, dass wir an manchen Stellen noch sehen, dass die Planungen nicht ausreichen. Aber die Konsequenz ist ja nicht, das nicht zu machen, sondern die Konsequenz ist, sich darauf vorzubereiten und dann entsprechend weiter zu planen und nachzusteuern.