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Plenarsitzung

Transkript

Michael Scheffler (CDU): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung beschäftigt Kommunen und deren Bürger schon eine Weile. Wie Sie wissen, bin ich Ortsbürgermeister einer 1 500 Einwohner großen Ortschaft. Wir haben überwiegend Einfamilienhäuser, sehr viel alten Gebäudebestand, der individuell beheizt wird, und zwar überwiegend mit Öl. Es gibt aber auch einzelne Flüssiggaslösungen, Holzpellet-Heizungen und ein kleines Flüssiggasnetz. 

Schon vor dem Ukrainekrieg stellten viele Bürger die Frage, was sie mit ihrer alten Ölheizung in der Zukunft machen sollten. Viele hatten in den 1990er-Jahren von einer Braunkohleheizung auf eine Ölheizung umgerüstet. 

Vor einigen Jahren entstand neben der Agrargenossenschaft eine Biogasanlage, welche ein Nahwärmenetz errichtete. Naheliegende Grundstücke, darunter die Kita, wurden angeschlossen. Durch die zunehmende Überalterung der Ölheizungen, die Teuerung der Brennstoffe und dadurch, dass die an die Nahwärme angeschlossenen Bürger positiv davon berichteten, kamen häufiger die Anfragen nach Anschlüssen an dieses Wärmenetz. Die Bürger berichteten, es sei preislich stabil, zuverlässig und im Gegensatz zur Ölversorgung vor allem sauber. Nun stammen diese Nachfragen nicht alle von direkten Nachbarn der Biogasanlage, sondern von im Ort verteilten Anwohnern. Wiederum gibt es direkte Nachbarn der Biogasanlage, welche schon früher eine neue Heizung benötigten und bereits andere individuelle Lösungen gefunden haben.

Das Unternehmen, welches das Nahwärmenetz betreibt, ist ein Agrarunternehmen. Der Landwirt müsste nun den Bedarf ermitteln, Straßenzüge und Häuser sortieren, um dann herauszubekommen, ob und, wenn ja, wo sich eine Erweiterung seines Netzes lohnt. Eigentlich ist aber Landwirtschaft sein Kerngeschäft. Ich finde, an dieser Stelle muss die kommunale Wärmeplanung ansetzen. Dabei würde die wirtschaftliche Machbarkeit geprüft. Was ist rentabel? Dabei spielt die CO2-Bilanz erst einmal keine Rolle.

(Zuruf von der AfD)

Hierfür könnten dann auch Fördermittel fließen, diese erleichtern die Umsetzung und die Investition und die Steuermittel wären effizient eingesetzt.

Nun gibt es aber auch Ortschaften mit einem hohen Neubaubestand, vielen Wärmepumpen, keiner Biogasanlage und keinem Wärmenetz. Diese Ortschaften in den Gemeinden sollten nicht gezwungen werden, eine Lösung zu bauen, die weder wirtschaftlich sinnvoll für einen Investor noch bezahlbar für den Hauseigentümer ist. 

Grundsätzlich sehen wir in der kommunalen Wärmeplanung ein gutes Instrument, um Planungssicherheit und damit Investitionssicherheit sowie Preisstabilität zu schaffen.

(Zustimmung von Sandra Hietel-Heuer, CDU)

Die Ziele müssen vorrangig Netzrealisierung, Anschlusszahlen und Wirtschaftlichkeit und weniger CO2-Reduktion sein. Wir stellen uns einen Verzicht auf Mindestversorgungsquoten vor, stattdessen Raum für pragmatische Lösungen, wie Wärmepumpen oder Biomasse für Gehöfte und Quartiere, wo diese realisierbar und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei der Freiwilligkeit und Flexibilität, wenn kein wirtschaftlicher Nutzen erkennbar ist, sollten wir die Einwohnerzahl sinnvoll und vor allem für Kommunen und Bürger nachvollziehbar wählen. Konkret halte ich 10 000 Einwohner für schwierig, da sich die Einwohnerzahlen vieler Gemeinden in Sachsen-Anhalt zwischen von 8 000 und 15 000 bewegen. Diese Kommunen vergleichen sich direkt. Daher sollten sie auch die gleichen Verpflichtungen oder Befreiungen erhalten. 

Wir bitten um die Überweisungen des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Finanz- und an den Innenausschuss. - Vielen Dank.