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Plenarsitzung

Transkript

Kristin Heiß (Die Linke):

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Präsident! Zwischen der Einbringung des Gesetzentwurfes im Dezember 2024 und dem heute geplanten Beschluss hatten wir mehrfach das Gefühl, dass dieses Vorhaben vielleicht doch noch der Diskontinuität unterfallen könnte.

(Olaf Meister, GRÜNE: Könnte sein!)

Immer wieder wurde dieser Punkt von der Tagesordnung des Rechtsausschusses abgesetzt. Die Kollegen von der Fraktion der GRÜNEN mussten sogar eine Berichterstattung im Landtag beantragen,

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

obwohl es gar nicht um ihren eigenen Entwurf ging, sondern um den der Koalition. Das ist schon verrückt.

(Zuruf von der CDU: Was lange währt!)

Nun wollen wir den Normkontrollrat in einer der letzten Sitzungen dieser Legislaturperiode doch noch auf den Weg bringen. Herr Kosmehl äußerte im Ausschuss die ambitionierte Hoffnung, dass noch vor der Sommerpause eine Berufung der Mitglieder des Normkontrollrates erfolgen kann.

(Dr. Katja Pähle, SPD: Machen wir jetzt auch! Vor der Sommerpause!)

Was allerdings mit der Geschäftsstelle des Normkontrollrates passiert, das ist bisher unklar. Ministerin Weidinger hatte auf unsere Nachfrage zur Stellenausschreibung in der Märzsitzung des Rechtsausschusses hin erklärt, dass sie erst einmal den Beschluss des Gesetzes abwarten und lediglich intern ausschreiben wolle. Externe Ausschreibungen gehen ja gerade nicht, dem Nachbesetzungsstopp sei Dank.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden uns bei der Abstimmung über dieses durchaus sinnvolle und auch ehrgeizige Vorhaben der Stimme enthalten, nicht weil wir den Normkontrollrat für falsch halten   nein, das Gegenteil ist der Fall; wir finden ihn sogar sehr sinnvoll und notwendig  , sondern weil uns die Gesetzesregelungen nicht weit genug gehen.

(Zustimmung bei der Linken und von Olaf Meister, GRÜNE)

Im Laufe des parlamentarischen Verfahrens wurde der vorgelegte Gesetzentwurf von der Koalition leider verwässert und die Möglichkeiten des Normkontrollrates wurden beschränkt. Das finden wir falsch. Nun soll der NKR nur noch grundsätzlich vor der abschließenden Befassung durch die Landesregierung beteiligt werden.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja!)

Das öffnet Tür und Tor für die Landesregierung,

(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)

den Rat zu übergehen, einmal wird die Zeit drängen, einmal wird man es irgendwie vergessen haben.

Das Mitglied des Normkontrollrates auf der Bundesebene hat in der Anhörung berichtet, dass von den Bundesministerien die Fristen, die es in der gemeinsamen Geschäftsordnung des NKR auf der Bundesebene gibt, nicht eingehalten werden. Dort, verehrte Kolleginnen und Kollegen, gibt es konkrete Fristen. Die Koalition hofft hier im Land darauf, dass die Regierung Gesetzentwürfe einfach von sich aus grundsätzlich pünktlich übersendet. Darauf sind wir sehr gespannt.

Die Kollegen aus Sachsen haben uns übrigens wegen ihrer schlechten Erfahrungen angemessene Anhörungspflichten empfohlen. Diese haben es leider nicht in das Gesetz geschafft.

Auch die geplante Außerkraftsetzung des Gesetzes irritiert uns. Keiner meiner Fraktionskollegen   und einige von Ihnen sind schon sehr lange dabei   kann sich daran erinnern, dass wir in diesem Landtag jemals mit der Inkraftsetzung eines Gesetzes auch gleich das Außerkrafttreten beschlossen haben, vielleicht einmal bei einer Revisionsklausel, aber ein Außerkrafttreten war zumindest meinen Kollegen nicht erinnerlich. Das mag in anderen Landtagen geübte Praxis sein. Herr Kosmehl hat im Ausschuss auf die Erfahrungen in Hessen verwiesen. Bei uns in Sachsen-Anhalt haben wir das bisher nicht so gemacht. Ich finde, das kann auch so bleiben.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir aufgrund des Plans eines befristeten Gesetzes und damit auch eines Normenkontrollrates, der zeitlich befristet arbeiten soll, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Sie im Einzelplan des Justizministeriums entsprechende neue Stellen eingepreist haben.

(Eva von Angern, Die Linke: Ja!)

Auf Rückfrage meiner Kollegin Eva von Angern im Rechtsausschuss, welche Zukunft für diese hochdotierten Stellen geplant sei, wandten Sie, Frau Ministerin, sich aus der Antwort heraus. Das ist absolut unbefriedigend. Wir hätten spätestens heute erwartet, dass Sie etwas zu den Stellen sagen. Schade.

Die Arbeit des Normenkontrollrates ist mit vielen Erwartungen und Hoffnungen verbunden. Auch die Anhörung hat das deutlich gemacht. An dieser Stelle auch noch einmal herzlichen Dank an alle, die sich schriftlich und mündlich beteiligt haben. Mehrfach wurde die Hoffnung geäußert, dass der Normenkontrollrat auch die Arbeit des Parlaments besser machen kann, wenn er denn vom Parlament genutzt wird. Jedes Gesetz bekommt nun mit der Überprüfung des Erfüllungsaufwandes und der Stellungnahme des NKR künftig ein Preisschild, mit dem wir als Parlament arbeiten und planen können; denn gerade in Zeiten knapper Kassen ist das sehr, sehr hilfreich.

Es wurde auch die Auffassung vertreten, dass der NKR auf der Landesebene eine Lücke schließt, die bei der Prüfung des Erfüllungsaufwandes von Bundesgesetzen verblieben ist; denn ein Großteil der Gesetzgebung findet eben im Land statt.

Das aktuelle Gutachten des Normenkontrollrates des Bundes mit dem Titel „Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierung und Praxischecks“ zeigt, wie die systematische Überprüfung bestehender Gesetze dazu beitragen kann, Regelungen wirksamer zu machen und unnötige Bürokratie abzubauen. Das wünschen wir uns auch für Sachsen-Anhalt. Um das umzusetzen, ist aus unserer Sicht aber erst einmal eine grundsätzliche Strategie für den Bürokratieabbau auf der Landesebene notwendig. Diese gab es in dieser Wahlperiode leider nicht. Wir glauben, der Normenkontrollrat wird viel zu tun haben. - Herzlichen Dank.