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Plenarsitzung

Transkript

Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung): 

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor Ihnen liegen die Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen der Landesregierung und der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt. 

So vielfältig die darin enthaltenen Schwerpunkte sind, so vielfältig sind und waren dazu die Meinungen und so entsprechend intensiv waren die Beratungen - zu Recht, wie ich bei diesem Thema finde. Ge-statten Sie mir, Ihnen meinen Dank dafür auszusprechen, dass Sie einen tragfähigen Kompromiss gefun-den haben. 

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Der zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf wird unter anderem folgenden zentrale Regelungen enthalten, auf die viele Menschen warten: Der vollumfängliche und würdevolle Umgang mit sogenannten Sternenkindern wird zukünftig sichergestellt werden. 

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, bei der Linken, bei den GRÜNEN und bei der FDP)

Damit wird den Anfängen unseres Lebens der verdiente Respekt entgegengebracht und ein angemesse-nes Trauern ermöglicht. Das war mir als Familienministerin besonders wichtig. 

Auch zum Kampf gegen Kinderarbeit wird das Gesetz einen Beitrag leisten. Es ist nicht mit dem Pietäts-verständnis unserer Gesellschaft vereinbar, wenn Natursteine, die möglicherweise unter Mitwirkung von Kinderarbeit hergestellt wurden, als Grabstein oder Grabeinfassung verwendet werden. 

(Beifall bei der SPD und bei der Linken - Zustimmung bei der FDP)

Daneben wird die zweite Leichenschau für alle Bestattungen eingeführt. Sachsen-Anhalt setzt damit eine zentrale kriminologische Forderung um und nimmt zugleich eine Vorreiterposition ein. Kein anderes Bun-desland hat dies in der vorliegenden Form bisher in ein Bestattungsgesetz aufgenommen. 

(Zustimmung bei der SPD)

Auch die Angehörigen der Bundeswehr, die im Rahmen einer Auslandsverwendung zu Tode kamen, erhal-ten ein dauerndes Ruherecht und somit eine angemessene und ehrenvolle Würdigung. 

(Zustimmung bei der SPD) 

Ein weiteres zentrales Anliegen, die interkulturelle Öffnung unseres Bestattungswesens, soll nun erfol-gen. Insbesondere ist aus religiösen Gründen die Aufhebung der Sargpflicht zeitgemäß. Öffentliche Be-lange dürfen einer Tuchbestattung nicht entgegenstehen und Friedhofsträger haben ein Widerspruchs-recht, womit den Besonderheiten religiöser Friedhofsträger Rechnung getragen wird.

(Beifall bei der SPD) 

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Aufgrund der Vielfalt der Meinungen zu bestattungsrechtlichen Themen war uns und mir von vornherein bewusst, dass der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfah-ren verändert und zu einem gewissen Teil einen Kompromiss darstellen wird, etwa bei der Frage der Ent-nahme geringer Menge von Asche der Verstorbenen. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass wir an die-ser Stelle absolutes Neuland betreten, und das in einem juristisch extrem schwierigen Umfeld.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nach langen und intensiven Beratungen schon in der letzten Legislaturperiode 

(Dr. Katja Pähle, SPD: Und davor und davor und davor!) 

liegt Ihnen nun der finale Gesetzentwurf vor. Ich bin davon überzeugt, dass es uns gelungen ist, ein mo-dernes Bestattungsgesetz auf den Weg zu bringen. Hierfür danke ich Ihnen.