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Plenarsitzung

Transkript

Stefan Gebhardt (Die Linke):

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident. Ich werde mich kurz auf zwei oder drei Dinge beziehen, die Kollege Kosmehl schon für die antragstellenden Fraktionen eingebracht hat. Ja, wir haben schriftlich ein umfassendes Anhörungsverfahren durchgeführt. Alle, die wir angefragt haben, haben auch eine Stellungnahme diesbezüglich abgegeben. Wir haben die Stellungnahmen, die abgegeben wurden, sehr ernst genommen. Das sieht man daran, dass wir Dinge daraus übernommen haben. Zwei Dinge wurden von Kollegen Kosmehl exemplarisch dazu genannt. Das war einmal die Geschäftsordnungsautonomie des Landesverfassungsgerichts, aber auch die Vollstreckungsermächtigung des Landesverfassungsgerichts. Diese finden sich jetzt in der Beschlussempfehlung. Nachdem die antragstellenden Fraktionen diesbezüglich einen Änderungsantrag eingebracht haben, ist das in die Beschlussempfehlung aufgenommen worden. Das sind Dinge, die wir als Fraktion klar begrüßen.

Das Zweite, worauf ich kurz eingehen will, ist die Deckelung auf fünf Mitarbeiter. Es gab eine Debatte über die Anzahl und das Wirken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisen und darüber, ob die Wahlkreisbüros verwaist sind usw. Dieser gesamte Komplex hat - das muss man klar so sagen - wahrlich nicht als vertrauensbildende Maßnahme in die Politik gedient.

(Zustimmung bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deswegen finde ich es auch richtig, dass wir jetzt im Zuge dieser Parlamentsreform darauf reagieren und eine Deckelung auf fünf Mitarbeiter pro Abgeordneten einführen. Darüber hinaus werden Kosten für Mitarbeiter nicht mehr erstattet.

Es wurde schon etwas zu dem Komplex der Schriftführerinnen und Schriftführer gesagt. Es wurde uns immer gesagt, dass es Ämter gibt, die man eigentlich von Amts wegen gar nicht ablehnen kann. Wir sehen es auch bei der Auszählung von Wahlergebnissen: Wenn geheime Wahlen durchgeführt werden, dann ist es natürlich sehr wichtig ist, dass alle Fraktionen sich daran beteiligen. Deswegen brauchen wir hier einen Vorschlag, wie künftig alle Fraktionen hieran mitwirken. Dafür ist das Losverfahren, glaube ich, ein guter Weg, der in dem Gesetzentwurf aufgeschrieben wurde und ab der nächsten Legislaturperiode greifen soll.

Das sind die wesentlichen Dinge, die geändert wurden. Im Großen und Ganzen und in wesentlichen Punkten bleibt dieser Gesetzentwurf natürlich im Kern so, wie er eingebracht wurde. Es ist und bleibt ein Demokratie-Schutzgesetz. Herr Rausch, Sie behalten übrigens die gleichen Vorschlagsrechte. Diese werden gar nicht geändert. Auch in der kommenden Legislaturperiode hat laut diesem Gesetzentwurf die stärkste Fraktion z. B. das Vorschlagsrecht für den Landtagspräsidenten. Daran wird auch gar nicht gerüttelt. Aber man muss doch Vorsorge treffen für den Fall, dass zwar eine Fraktion die stärkste Fraktion ist, sie aber keine Mehrheit hat und der Kandidat, der vorgeschlagen wird, keine Mehrheit erhält. Dann braucht es eine Lösung dahin gehend, wie man hier zu einem mehrheitsfähigen Kandidaten oder zu einer mehrheitsfähigen Kandidatin kommt.

(Zuruf von der AfD)

Nicht mehr und nicht weniger steht in diesem Gesetzentwurf. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf auch weiterhin zustimmen. - Vielen Dank.