Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, dass der Landtag heute abschließend über das Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz berät. Wir haben hier eine einfache und unkomplizierte Regelung im Interesse der Gemeinden vorgelegt und auch noch den finanziellen Ausgleich umfänglich geregelt.

Es ist erfreulich, dass sich viele Gemeinden in Sachsen-Anhalt auf den Weg gemacht und die Wärmepläne in Angriff genommen haben. 96 von 218 sind bereits so weit. 61 haben das durch Förderung des Bundes bereits abgeschlossen und den Entwurf veröffentlicht. Wer noch nicht so weit ist, hat bis Mitte 2028 Zeit, die Pläne abzuschließen. Zu den Vorreitern zählen die Landeshauptstadt, aber auch Halle, die bereits vorfristig fertig sind.

(Zustimmung von Andreas Silbersack, FDP)

Kurzum, wir sind in Sachsen-Anhalt auf einem guten Weg, eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Gestaltung der Wärmewende zu legen.

Wozu Wärmepläne? - Die Wärmewende braucht Klarheit und Planbarkeit. Sie benötigt die Akzeptanz der Bevölkerung. Bevor Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen Heizungen austauschen, müssen sie wissen, welche klimafreundlichen Heiztechniken vor Ort künftig verfügbar sein werden und welche davon sich dauerhaft für sie wirtschaftlich lohnen. Für die meisten Haushalte - das können sicherlich viele von uns beurteilen - ist die Heizung eine Großinvestition, und die will gut überlegt sein.

Meine Damen und Herren! Vergangene Woche hat sich die Berliner Koalition zudem auf Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Das ist noch sehr grob umschrieben; ein ganz großer Wurf scheint es mir nicht zu sein, weil vieles noch ungeklärt ist.

Wir wissen noch nicht, wo die klimaneutralen Biobrennstoffe herkommen sollen, mit denen Öl- und Gasheizungen nach den Koalitionsplänen ab 2029 zu 10 % betrieben werden müssen. Unbeantwortet ist im Moment auch noch die Frage, wie man Mieterinnen und Mieter künftig vor Kostenexplosionen schützt.

(Zuruf von der AfD)

Insofern kann ich den Berlinern nur Folgendes empfehlen: Niemand möchte Eigenheimbesitzer mit dem Heizungstausch finanziell überfordern. Heizungspolitik auf Kosten von Mietern wäre jedoch genauso ungerecht und in Deutschland kaum vermittelbar.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Geklärt sind in dem Gesetz aber nun Festlegungen zur Wärmeplanung, und darum geht es jetzt hier ganz unaufgeregt: Festlegungen zur Wärmeplanung. Die Berliner Koalition bekennt sich zur kommunalen Wärmeplanung; das ist erfreulich. Der Bund wird die Förderung erneuerbarer Heiztechnik, insbesondere von Wärmepumpen, fortsetzen; das ist klug und richtig.

Wir haben Erleichterungen für kleine Kommunen, die in den Berliner Eckpunkten festgeschrieben sind, bei uns im Lande bereits umgesetzt, können sie aber auch flexibel anpassen.

Insoweit ersuche ich Sie im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch unserer Kommunen, um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich sehe eine Nachfrage. Herr Kosmehl. - Bitte.


Guido Kosmehl (FDP):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Minister Willingmann, ich will nur einmal fragen, dass Sie etwas noch einmal erläutern. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Diskussion in Berlin und unser Gesetz zumindest an einem Punkt, bei den Gemeindegrößen, unterschiedliche Diskussionen hervorrufen und vielleicht auch zu unterschiedlichen Entschlüssen kommen.

Sie hatten gesagt, man könnte das flexibel anpassen. Könnten Sie das noch einmal etwas genauer ausführen, weil der Landtag ein Gesetz macht, mit dem wir eine starre Grenze einführen, wie Sie das gegebenenfalls anpassen, wenn es so käme?


Prof. Dr. Armin Willingmann (Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt):

Zunächst einmal wäre die ganz grundsätzliche Frage, ob wir künftig dadurch, dass das Bundesrecht diese 15 000-Einwohner-Grenze festlegt, eine Regelung hätten, die unser eigenes Recht überlagern würde; das ist die eine dogmatische Überlegung. Die zweite ist, dass wir tatsächlich durch eine Rechtsverordnung, die noch nachgelagert wird, zu dieser Frage noch einmal Stellung nehmen könnten. Das würden wir dann tun.

Aber Sie haben völlig recht: Im Moment gibt es diese Diskrepanz zu den Erleichterungen für die kleinen Kommunen. Wir wollen jedenfalls die flexibelste Lösung für unsere Kommunen erreichen, und das wären die beiden Wege.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)


Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten in die Debatte ein, und den Beginn macht Herr Lizureck für die AfD-Fraktion