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Plenarsitzung

Transkript

Tagesordnungspunkt 17

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 8/5810


Der Einbringer ist Herr Hecht. - Bitte sehr.

(Beifall bei der AfD)

Sie haben das Wort.


Christian Hecht (AfD): 

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Wir beraten heute über einen wichtigen verfassungsändernden Antrag, mit dem die demokratische AfD

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Ja!)

die Resilienz des Landtages sicherstellen will. Es geht hierbei um nichts weniger als um das Fundament des freiheitlichen Parlamentarismus. 

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Als wenn Sie sich um so etwas sorgen würden!)

Es geht um den Schutz des freien Mandates. Unser Antrag ist darum Ihr Lackmustest, 

(Lachen bei den GRÜNEN) 

meine sehr geehrten Damen und Herren der abgewirtschafteten Alt- und Splitterparteien.

(Lachen und Beifall bei der AfD)

Heute finden wir heraus, wer hier im Hohen Hause wirklich Demokrat ist und wer sich nur den Deckmantel oder vielmehr den Mantel der Demokratie umgelegt hat, um das deutsche Volk über seine wahren Absichten zu täuschen, es zu knechten, jeden Einzelnen zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden.

(Lachen bei den GRÜNEN - Zurufe von der CDU: Oh!) 

Gegen das Dunkel aber erheben wir uns, werte Kollegen; denn wir sind die demokratische AfD. Wir sind der einzige Weg zurück ins Licht.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl!) 

Wir wollen ein starkes, ein freies, ein stolzes Volk. 

(Zuruf: Uh!) 

Dafür brauchen wir ein Parlament, das frei spricht, frei prüft und frei entscheidet durch freie Abgeordnete, die wirklich unabhängig sind, 

(Zuruf von der CDU) 

nur sich selbst und ihrem Gewissen unterworfen.

(Zuruf von Olaf Meister, GRÜNE)

Um diese Ziele sicherzustellen, ist es sinnvoll, Artikel 57 unserer Verfassung zu erweitern und den Schutz der Abgeordneten ausdrücklich auf solche Äußerungen auszudehnen, die sonst in Ausübung des Mandates erfolgen. 

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE) 

Damit passen wir den Schutz des freien Mandates an die realen Bedingungen des digitalen Zeitalters an; denn längst findet der parlamentarische Diskurs auch im Internet statt. Und darum brauchen freie Abgeordnete auch dort umfassenden Schutz, 

(Zurufe von der SPD) 

insbesondere vor den Häschern des weisungsgebundenen Verfassungsschutzes,

(Olaf Meister, GRÜNE, lacht)

der, instrumentalisiert von Altparteienvertretern in Abwahlpanik, überall herumschnüffelt, um Mücken zu Elefanten aufzublasen und die politische Opposition im Land zu bekämpfen.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl! - Dr. Falko Grube, SPD: Sie gehen gar nicht aus wie eine Mücke!)

Wir schlagen hier übrigens nichts Exotisches vor, meine sehr geehrten Damen und Herren; denn in Thüringen, in Sachsen, in Brandenburg und in Berlin ist die außerparlamentarische Mandatsausübung, auf die wir uns beziehen, längst Teil des verfassungsrechtlichen Schutzes.

(Zurufe von der AfD: Aha!)

Weiterhin empfehlen wir, mit Artikel 58 unserer Landesverfassung zur Vorabgenehmigung des Landtages zurückzukehren, wie es bis zum Jahr 2014 in unserer Verfassung geregelt war. So schützen wir das freie Mandat und sorgen gleichzeitig für eine klare Trennung von Exekutive und Parlament.

Die Strafverfolgung gegen Abgeordnete soll wieder der vorherigen Genehmigung des Landtages bedürfen. Die Ausnahme bleibt die Ergreifung auf frischer Tat. Der Landtag kann Verfahren aussetzen und die Entscheidung hierüber einem Ausschuss übertragen. Das ist also keine Schonzone, sondern die korrekte rechtsstaatliche Reihenfolge, 

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE) 

um die Funktionsfähigkeit der Volksvertretung effektiv zu schützen und einen Missbrauch laufender Verfahren als politisches Druckmittel zu verhindern. 

Die alte, bewährte Logik „Zuerst Genehmigung, dann Verfahren“ schützt die Gewaltenteilung, ohne die Strafverfolgung zu vereiteln. Bei der Immunität ist der Parlamentsvorbehalt in Bund und Ländern übrigens der Normalfall. Wer also Sonderweg ruft, der verwechselt den Regelfall mit der Ausnahme.

Spätestens die massiven Durchsuchungsmaßnahmen im Landtag am 1. Juni 2025 haben gezeigt, wie schnell mit der geltenden Regelung die Würde unseres Hohen Hauses in den Dreck gezogen wird. Da rückte die Polizei mit mehreren Mannschaftswagen, Zivilfahrzeugen und fast 100 teilweise bewaffneten Einsatzkräften an, um die Fraktionsbüros insbesondere der ehemaligen Volksparteien in Regierungsverantwortung 

(Guido Heuer, CDU: Wir sind eine!) 

CDU und SPD zu untersuchen. 

(Dr. Katja Pähle, SPD: Und bei Ihnen waren Sie auch! - Zurufe von der FDP)

Welch ein unwürdiges Schauspiel für unser Hohes Haus.

(Guido Kosmehl, FDP: Sie waren doch auch dabei!)

Welch ein Ansehensverlust 

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP) 

in einem Land des CDU-gelenkten Niederganges. 

(Oh! bei der CDU - Unruhe bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Aus den Reihen der in der Bedeutungslosigkeit verschwundenen FDP dringt nun der schwach krächzende Ruf vom angeblichen Freibrief für Volksverhetzung an unser aufmerksames Ohr. 

(Guido Kosmehl, FDP: Ja!)

Nun, juristisch ist das grob unpräzise. Indemnität schützt Äußerungen in Mandatsausübung, und nicht alles und jedes.

(Guido Kosmehl, FDP: Was?)

Wo aber der Mandatsbezug zweifelhaft ist, darüber entscheiden Gerichte.

Die Strafbarkeitsgrenzen wollen wir nicht ändern, und für Handlungen, die keine Rede sind, greift die Indemnität nicht. Ein Freibrief sieht also anders aus.

(Guido Kosmehl, FDP: Das ist Quatsch! Sie müssen den Text der Verfassung mal lesen!)

Die braunen GRÜNEN wiederum warnen vor einem angeblich rechtsfreien Raum, 

(Guido Heuer, CDU: Schwer zu ertragen!)

in dem schwerste Straftaten ungesühnt bleiben. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist inhaltsleere Dramatik; denn Immunität bedeutet 

(Zurufe von Guido Heuer, CDU) 

Parlamentsvorbehalt und nicht Unantastbarkeit.

(Olaf Meister, GRÜNE: Ja, ja!)

Das Parlament aber muss entscheiden können, ob ein Verfahren die Arbeitsfähigkeit des Hauses beeinträchtigt oder nicht, um rechtzeitig Schaden vom Parlament abwenden zu können.

Und die Linken zeigen wieder einmal, dass sie gar nichts verstanden haben, wenn Sie uns zustimmen, indem sie versuchen, das Gegenteil zu tun. Abgeordnete dürfen nicht über dem Gesetz stehen - richtig. Deshalb lassen wir die Strafbarkeitsnorm auch unberührt.

Gleichheit vor dem Gesetz heißt aber nicht, dass die Exekutive ohne parlamentarische Zustimmung in die Arbeitsfähigkeit des Landtages hineinregieren darf. Gleichheit heißt: Gleiche Gesetze, aber unterschiedliche Verfahren, wenn die Funktion eines Verfassungsorganes betroffen ist. Das ist echte Gewaltenteilung.

Die Koalition wiederrum wird zumindest bei der Immunität nachdenklich. Möglicherweise erkennt sie damit die Position des ehemaligen Richters am Landesverfassungsgerichtes Herrn Prof. Kluth an, der die Rückkehr zur Vorabgenehmigung in unserem Antrag ebenfalls als die bessere Variante einschätzt. Wenn Verfassungswirklichkeit, Bundestagspraxis und Experteneinschätzung in eine Richtung weisen, sollte man es also nicht als AfD-These abtun, sondern als institutionelle Vernunft begreifen.

Im Interesse der demokratischen AfD steht also der Schutz der Meinungsfreiheit, verbrieft in Artikels 5 des Grundgesetzes. 

(Lachen bei der CDU) 

Sie ist die Lebensader unserer freiheitlichen Demokratie. Die Bürger aber erleben mit Sorge und zunehmend mit Wut 

(Zuruf von den GRÜNEN: Oh!) 

die schleichende Verengung des Sagbaren. Nur wer links-grüne Applauslinien bedient, der ist wohlgelitten.

Wer aber widerspricht, wer Zweifel oder Kritik am woken Meinungskorridor mit seinen irrwitzigen Schildbürgervisionen von menschengemachtem Klimawandel bei freier Geschlechtswahl anmeldet, oder wer es verweigert, sich unter die Kohlendioxid-Dunstglocke radikaler Wissenschaftsfeindlichkeit dem linken Zeitgeist zu unterwerfen, der landet ganz schnell in Diskriminierungsschubladen mit so vollmundigen Beschriftungen wie „Hass und Hetze“,

(Zurufe von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Delegitimierung oder Desinformation. 

(Unruhe bei der Linken, bei der SPD und bei den GRÜNEN) 

Wer kritisch ist, der wird unversehens zum Rechtsextremisten. Den treffen staatlich gebilligter Hass und Hetze mit voller Wucht. 

(Zurufe von Sebastian Striegel, GRÜNE) 

Genau das aber dürfen wir weder bei den Bürgern noch bei den abgeordneten Volksvertretern hinnehmen.

(Beifall bei der AfD - Tobias Rausch, AfD: Richtig!)

Indemnität und Immunität sind die rechtlichen Instrumente, die das freie Wort im politischen Wettbewerb schützen, nicht um Unrecht zu decken, sondern um Furchtlosigkeit zu ermöglichen im Kampf gegen das Unheil bringende Böse;

(Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Oh Gott!)

denn der neue Faschismus ist in Deutschland längst zur Realität geworden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Er hat sich den abgenutzten Mantel des Antifaschismus übergeworfen, um den öffentlichen Diskurs zu vergiften. Als demokratische AfD aber reißen wir diesem Monstrum den löchrigen Deckmantel vom Leib, durch den man die Hakenkreuze der nächsten totalitären Diktatur schon sehen kann.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Tobias Rausch, AfD) 

Diktaturen und pervertierte Staatsformen, die sich nur demokratisch kostümieren, erkennt man daran, dass sie das freie Wort einschnüren wollen, es verfolgen und bekämpfen. Wer heute gegen unseren Entwurf polemisiert, der liefert den entscheidenden Beweis für die systematischen Bestrebungen zur Ausgrenzung der politischen Opposition in unserem Land und damit zur Diskriminierung von Millionen unzufriedener Bürger.

Deshalb ist der Diskurs so wichtig, den die demokratische AfD einem jeden von Ihnen anbietet; denn der Landtag soll ein Ort der Freiheit bleiben. Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, beantrage ich zunächst für alles Weitere die Überweisung in den Rechtsausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Zurufe von der AfD: Jawohl!)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Herr Hecht, ich gehe einmal davon aus, dass ein Großteil Ihrer Rede einen ironischen Background hat. Deswegen werde ich Ihnen nur für eine einzige Stelle jetzt einen Ordnungsruf erteilen. Ich mache das deswegen, weil Sie gesagt haben, dass unter der gegenwärtigen staatlichen Ordnung, wenn man ihren Deckmantel lüftet, die Hakenkreuze zu sehen sind. Das ist eine Diskriminierung und eine Missachtung der grundgesetzlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf