Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Was bedeutet es, die Bereitschaft von Menschen für freiwilliges Engagement zu fördern? - Engagierte brauchen gute Rahmenbedingungen, von Versicherungsschutz über Kostenerstattung bis hin zu Anerkennung, Freistellung durch den Arbeitgeber und Wertschätzung. Ehrenamt braucht Rückenwind durch unbürokratische Förderung und verlässliche Unterstützung.
Das Land fördert bereits Träger, die für das Ehrenamt in Sachsen-Anhalt werben. Die Freiwilligenagenturen und die Engagementzentren vermitteln Freiwillige in Tätigkeitsbereiche, bei denen sie wissen, dass sie zu den jeweiligen Personen passen, und in denen die Rahmenbedingungen gut sind.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion Die Linke hat das hat Frau Abgeordnete Hohmann schon gesagt im Jahr 2020 schon einmal einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht. Damals hatte die Beantwortung einer Großen Anfrage gezeigt, wie wichtig die Engagementförderung ist.
Die Regierungsfraktionen haben zum damaligen Zeitpunkt einen anderen Weg beschritten. Sie beschlossen, die Landesregierung zu bitten, eine Engagementstrategie für das Land erarbeiten zu lassen, und zwar gemeinsam mit allen Ressorts, mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, mit den Kommunen, mit engagierten Unternehmen und vor allen mit Freiwilligen selbst. Denn Engagement findet überall statt: in der Integrationsarbeit, in den Heimatverbänden, im Sport, bei der Feuerwehr. Die Aufzählung ließe sich unendlich fortführen. Umso wichtiger ist eine strategische Abstimmung.
Nach dieser Engagementstrategie arbeiten wir seit Jahren erfolgreich. Der Landtag hat bereits einen Umsetzungsbericht erhalten, an einem zweiten - das ist auch schon erwähnt worden - wird gerade gearbeitet.
Es ist - und das mir wichtig - trotz der steigenden Kosten für gesetzlich verankerte Aufgaben im sozialen Bereich gelungen, die Bedeutung der Engagementförderung in den Haushaltsverhandlungen hervorzuheben, und zwar obwohl es eine freiwillige Leistung ist. Übrigens: Nur eins von 16 Bundesländern hat sich entschieden, die Engagementförderung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Und das ist mir ebenso wichtig: Wir haben bereits einen Engagementfonds. Dieser ist für kleinere Förderungen bis 2 500 € für engagierte Einzelpersonen und kleine Vereine gedacht. Dieser Fonds feiert gerade sein zehnjähriges Bestehen. In zehn Jahren Förderpraxis wurden seitens der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen mehr als 2 000 Antragsberatungen durchgeführt, 1 200 Anträge bearbeitet und mithilfe eines Expertenvergabeausschusses 850 Förderungen ausgesprochen, deren Gesamtvolumen ca. 1,2 Millionen € umfasst.
In der Diskussion um eine gesetzliche Grundlage müssen wir die Engagierten an allererste Stelle setzen. Umfangreiche Berichtspflichten und zusätzliches Verwaltungspersonal sind in Zeiten des Bürokratieabbaus nicht realistisch. Ich denke, unser bisheriger Weg, auch durch fortwährende Förderungen der Freiwilligenagenturen und Engagementzentren, hat sich hier bewährt. - Herzlichen Dank fürs Zuhören.

