Monika Hohmann (Die Linke):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf ist keine eigenständige Neuregelung zur medizinischen Finanzierungs- und Versorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt, sondern eine Übertragung der Bundeskrankenhausreform auf Landesebene. Er bringt eine konkrete Steuerung mit sich, indem Leistungsgruppen zur zentralen Steuerungslogik werden.
Krankenhäuser erhalten offiziell zugewiesene Leistungsgruppen, deren Erfüllung an definierte Struktur- und Qualitätskriterien gebunden ist. Ziel ist die Konzentration komplexer Leistungen, wobei kleinere Häuser realistisch gesehen verlieren, da sie viele Leistungen nicht dauerhaft anbieten können.
Zudem erhält der Medizinische Dienst mehr Entscheidungsbefugnis bei der Prüfung von Strukturvorgaben, was die regionale politische Einflussnahme zugunsten formalisierter Prüfungsprozesse verringert.
Der Entwurf sieht weiterhin die Ambulantisierung und sektorenübergreifende Versorgung als offiziellen Bestandteil vor, wobei kleine Häuser zu Hybridstrukturen mit mehr ambulanten und kurzstationären Angeboten umgebaut werden sollen. Die Krankenhausplanung wird stärker zentralisiert, sodass das Ministerium mehr Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Standorte erhält.
Obwohl die Reform bessere Qualität, Wirtschaftlichkeit und wohnortnahe Versorgung verspricht, lassen sich insbesondere im ländlichen Raum oft nur zwei dieser Ziele gleichzeitig realisieren. Klinikschließungen bzw. die schrittweise Leistungsentziehung benachteiligen vor allem kommunale Häuser und gefährden die Versorgung in dünn besiedelten Regionen mit älterer Bevölkerung und langen Wegen. Mindestzahlen werden zwar als Qualitätsindikator angesehen, sind aber nicht automatisch ein Beleg für tatsächliche Behandlungsqualität.
Sehr geehrte Damen und Herren! Kritisch sehen wir den erhöhten bürokratischen Aufwand, der durch zahlreiche Antrags- und Prüfungsprozesse entsteht und der von Klinikleitungen als erhebliche Belastung empfunden wird. Die Ambulantisierung bleibt halbherzig, da die angestrebte Verlagerung von stationärer zu ambulanter Behandlung nicht konsequent verfolgt wird.
Gleichzeitig bleibt die ungelöste Finanzierungskrise ein zentrales Problem. Investitionsrückstände, Personalmangel und steigende Tarifkosten werden durch die Reform nicht behoben, weshalb bspw. das Altmark-Klinikum derzeit in großen Schwierigkeiten ist. Hinzu kommt der erhebliche Zeitdruck bei der Gesetzesverabschiedung - wir haben es schon gehört , da wichtige Planungsgrundlagen wie der Krankenhausplan erst deutlich später vorgelegt werden sollen.
Insgesamt folgt die Reform einer logisch nachvollziehbaren Strategie hin zu mehr Spezialisierung und Qualität, wirft aber die entscheidenden Fragen zur Verträglichkeit der Zentralisierung in einem Flächenland auf und verschärft durch Privatisierung den Druck auf das Gesundheitssystem. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

