Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Festlegung von verbindlichen Flächenzielen für die Windenergie war ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Erreichung der Ausbauziele für die Windenergie sicherzustellen. Sowohl das bundesweite Flächenziel als auch die jeweiligen Flächenziele für die Bundesländer wurden nicht aus der Luft gegriffen. Sie basieren auf einer energiewirtschaftlichen Bedarfsanalyse, deren Grundlage die leistungsbezogenen Ausbauziele für die Windenergie an Land im EEG waren.
Auf der Basis von Referenzanlagen wurde ermittelt, dass ein bundesweites Flächenziel von 2 % zur Erreichung der Leistungsziele für die Windenergie nötig ist. Bei der Festlegung der Flächenziele für die Bundesländer wurden die unterschiedlichen Rahmenbedingungen unter anderem hinsichtlich Windhöffigkeit, bereits vorhandener Windenergieanlagen, Siedlungsstruktur sowie topografischer und naturschutzrechtlicher Einschränkungen berücksichtigt. Aus diesem Grund müssen die Bundesländer unterschiedlich hohe Flächenziele erfüllen.
Sachsen-Anhalt trägt aufgrund seiner guten Eignung für die Windenergie mit 2,2 % zum bundesweiten Flächenziel bei. Auf der Landesebene sind die Flächenziele in den Planungsregionen - je nach Voraussetzung - weiter ausdifferenziert worden. Sie sehen, die Flächenziele sind wohl überlegt, sachlich begründet und notwendig für die Erreichung der Ausbauziele für die Windenergie.
Die Planungen für die Ausweisung neuer Windenergiegebiete sind in regionalen Planungsgemeinschaften weit vorangeschritten. Nach jetzigem Stand können die Flächenziele in allen Planungsregionen fristgerecht erreicht werden. Anders als der Antrag suggeriert, werden hierfür Waldflächen und Flächen, die für den Natur- und Artenschutz von hoher Bedeutung sind, kaum oder gar nicht in Anspruch genommen. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate und Natura-2000-Gebiete sind naturschutzrechtlich nicht mit einer Windenergienutzung vereinbar und werden daher von den regionalen Planungsgemeinschaften auch nicht als Potenzialflächen betrachtet. Der Antrag geht hierbei also ins Leere.
Waldflächen können hingegen in bestimmten Fällen für eine Windenergienutzung geeignet sein. Es war daher richtig, das pauschale Einrichtungsverbot für Windenergieanlagen auf Waldflächen im Landeswaldgesetz zu streichen. Die regionalen Planungsgemeinschaften hatten somit die Möglichkeit, Waldflächen grundsätzlich bei der Potenzialflächenanalyse einzubeziehen. Im Zuge der Planung hat sich jedoch gezeigt, dass in den allermeisten Fällen Flächen außerhalb des Waldes konfliktärmer und besser für die Windenergienutzung geeignet sind. So sollen nach jetzigem Stand nur in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg Waldflächen als Windenergiegebiet ausgewiesen werden. Der Flächenumfang ist dabei sehr gering, er entspricht ca. 0,13 % der Waldfläche in der Planungsregion.
Die Waldfläche, die aufgrund der Errichtung einer Windenergieanlage tatsächlich dauernd umgewandelt wird, ist freilich noch einmal erheblich kleiner. Der Antrag bauscht demnach ein vermeintliches Problem auf, das in der Realität so gar nicht existiert. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

