Dr. Katja Pähle (SPD):
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir kurz vor dem Ende unserer Wahlperiode das Thema Rente noch einmal aufrufen, weil dazu in der Bundespolitik aktuell Weichenstellungen anstehen.
Die ersten Meldungen aus der Rentenkommission lassen alle aufhorchen. Mich persönlich erschreckt es, was dort vorgestellt wurde, aber bevor man es komplett bewertet, muss man erst das gesamte Paket kennen. Das will ich auch sagen. Deshalb ist es gut, dass wir darüber diskutieren.
In diesem Kontext ist es sinnvoll, abschließend ein klares Votum des Landtages zum Härtefallfonds abzugeben. Wenn wir über die Zukunft der gesetzlichen Rente sprechen, dann geht es um einen Grundpfeiler des deutschen Sozialstaates. Es geht um das entscheidende Instrument der Alterssicherung für die weit überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland, und zwar jetzt und in Zukunft.
Deshalb führt der Satz des Bundeskanzlers, die gesetzliche Rentenversicherung allein werde allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein, die Debatte in eine völlig falsche Richtung. Das Bundesverfassungsgericht hat es mehrfach klargestellt: Rentenansprüche fallen unter den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff. Die Rente ist kein Almosen und keine staatliche Zuwendung, sondern das wirtschaftliche Ergebnis der von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erbrachten Lebensleistung.
(Beifall bei der SPD)
Wenn wir über die strukturellen Probleme der Rentenversicherung, über die Herausforderungen sprechen, die sie zweifellos zu bewältigen hat, dann ist aus meiner Sicht die zentrale Fragestellung, welche Voraussetzungen wir schaffen müssen, damit die Rente dauerhaft eine auskömmliche Absicherung für ein gutes Leben im Alter darstellt?
Die gesetzliche Rente vorweg abzuschreiben, als nicht zukunftsfest oder enkelfest, ist mit Sicherheit kein guter Start, um sich dieser Problemlösung anzunähern.
(Zustimmung bei der SPD)
Das wichtigste Instrument, um die gesetzliche Rente auf eine stabile Grundlage zu stellen, ist die Erweiterung des Kreises der Beitragszahlerinnen und -zahler. Darin sind sich einige Fraktionen hier im Hohen Haus sehr einig.
Denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jeden Monat einen erheblichen Teil ihres Einkommens an die Rentenversicherung abführen, können nichts dafür, dass Unternehmer, Selbstständige, Beamtinnen- und Beamte, Ministerinnen und Minister, nicht zuletzt auch wir als Abgeordnete, diese Beiträge nicht zahlen und damit nicht zur Stabilisierung des Rentensystems beitragen. Stattdessen beklagen die öffentlichen Arbeitnehmer die Haushaltsrisiken durch aufwachsende Pensionsverpflichtungen. Das tun auch wir, und das an sich ist schon widersinnig.
Es braucht deshalb erstens endlich den Mut, den Kreis der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler perspektivisch zu erweitern und die Systeme zusammenzuführen. Es braucht zweitens eine Entwicklung der Löhne und Gehälter, die den Mindestlohn zur Ausnahme macht, und zwar auch in Ostdeutschland und auch in Sachsen-Anhalt.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der Linken)
Nur faire Löhne sorgen im Alter für eine auskömmliche Altersrente und sie entlastet zugleich die Sozialkassen an anderer Stelle, wenn Erwerbstätige nämlich ihren niedrigen Lohn nicht mehr durch staatliche Leistungen, und zwar egal in welcher Form, aufstocken müssen.
Es braucht drittens eine Zuwanderung in die Beitragszahlung; denn nur durch die Gewinnung von Arbeitskräften von außen können wir die Sozialsysteme stabilisieren und das Verhältnis zwischen berufstätigen Beitragszahlern und Rentenbeziehern günstiger gestalten, als es aktuell der Fall ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten zudem darüber sprechen, was nicht geht, wenn wir über eine auskömmliche und gerechte Rente sprechen. Es gibt aus meiner Sicht, aus der Sicht der SPD, zwei No-Go‘s in der Rentenpolitik. Der Zweck der Haushaltskonsolidierung heiligt nicht jedes Mittel; wenn der Preis dafür ist, dass die Menschen das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Sozialstaates verlieren.
(Beifall bei der SPD)
Erstens. Herr Rausch, an dieser Stelle nehme ich ausdrücklich Bezug auf die gestrige Debatte über den Antrag der AfD und auf Ihr Bundestagwahlprogramm. Auf der Seite 18 ist im Kapitel „Soziale Marktwirtschaft und Gesundheit“ Abschnitt „Unser Rentenkonzept gegen Altersarmut“ der Punkt aufgeführt: „ein flexibles Renteneintrittsalter, abschlagsfrei nach 45 beitragsberechtigten Arbeitsjahren, ermöglichen“.
Arbeitsjahre sind allerdings nur die Jahre, in denen man tatsächlich in Arbeit gewesen ist. Alle anderen Zeiten, bspw. der Kindererziehung oder der Arbeitslosigkeit, sind in diesen 45 Jahren nicht enthalten. Sie verkaufen den Leuten etwas anderes, als das, was in Ihren Papieren steht. - Seien Sie ehrlich!
Wir brauchen weiterhin eine feste Obergrenze für einen abschlagsfreien Rentenbeginn.
(Beifall bei der SPD)
Es darf keine Abschaffung des Renteneintrittsalters geben. Denn irgendwann ist es nach einem langen Arbeitsleben auch einmal gut. Irgendwann ist der Anspruch auf den wohlverdienenden Ruhestand erreicht und das darf nicht von der Zahl der Beitrags- oder Arbeitsjahre abhängen.
Und damit kein Missverständnis auftaucht: Mit einem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 67 Jahren hat Deutschland in Europa schon jetzt eine der längeren Lebensarbeitszeiten. Eine Rente mit 70 Jahren, wie es anscheinend jetzt vorgeschlagen wird, oder noch später wäre ein massiver Vertrauensbruch gegenüber allen, die jahrzehntelang eingezahlt haben und am Ende des Arbeitslebens die Früchte dieser Arbeitszeit genießen wollen.
Deshalb sollten wir beim heute geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter im Idealfall bleiben und natürlich genauso die Möglichkeit beibehalten, nach 45 Beitragsjahren in Rente zu gehen. Über die Berücksichtigung weiterer Faktoren, wie Schwerarbeit, haben wir bereits gestern gesprochen.
Eine besonders eigentümliche Variante der Diskussion kam gerade wieder auf. Das ist der Bereich eines flexiblen Renteneintrittsalters, wenn es dabei um Akademikerinnen und Akademiker geht. Ich weiß, dass es immer so schön nah liegt, weil sie später ins Berufsleben gehen und sie dann nacharbeiten müssen.
Im Rahmen der Debatte - der Bildungsminister ist gerade nicht anwesend - habe ich mit sehr großen Augen in seine Richtung geschaut, weil ein Lehrer, der nach fünf Jahren Studium mit 24 Jahren in den Beruf startet und 45 Jahren arbeitet, dann ein Renteneintrittsalter von 69 Jahren hat. In diesem Bereich werben wir gerade aktiv darum, den früheren Eintritt bei Lehrerinnen und Lehrern durch Entlastungen irgendwie zu vermeiden, weil sie aktuell gar nicht so lange arbeiten können.
Was denken wir denn, was Akademiker sind?
(Eva von Angern, Die Linke: Die leisten auch Schwerarbeit!)
Sie sitzen nicht im Elfenbeinturm der Wissenschaft, die leisten an vielen Stellen Schwerstarbeit und machen eine Arbeit, auf die wir angewiesen sind.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei der Linken)
Das trifft übrigens auch auf Medizinerinnen und Mediziner zu. An der Stelle finde ich diese Debatte immer sehr bemerkenswert und ehrlicherweise falsch.
Was für die Anrechnung akademischer Ausbildungszeiten gilt, das gilt erst recht für Zeiten unbezahlter Familienarbeit und für viele andere Faktoren, die vor allem im Erwerbsleben von Frauen für Lücken und Brüche sorgen. Deshalb reißt ein Renteneintrittsalter, das nur von den geleisteten Beitragsjahren abhängt, neue Gerechtigkeitslücken auf.
Es gibt noch ein No-Go: Es darf keine Ersetzung von beitragsfinanzierten Rentenversicherungen durch allein kapitalbasierte Versicherungsmodelle geben.
(Guido Kosmehl, FDP: „Allein“, hat niemand gesagt!)
- Das klang bei Herrn Pott so.
(Guido Kosmehl, FDP: Nein!)
Das, was die Ampel auf den Weg gebracht hat, aber nachher nicht mehr umsetzen konnte, war die Einführung einer aktienbasierten Säule, um tatsächlich die Kapitalentwicklung abzugelten und dadurch mit der Refinanzierung des Rentenstocks zu beginnen. Ob das in dem vorgelegten Konzept nicht unglaublich bürokratisch gewesen wäre, will ich nicht beurteilen.
(Guido Kosmehl, FDP: Nö!)
Aber ich sage ganz deutlich: Es wäre einen Versuch wert, weil der Staat das Risiko trägt. Und das ist ein ganz großer Unterschied. In dem von der Ampel diskutierten Beispiel hätte der Staat das Risiko getragen und hätte auch damit umgehen müssen, wenn die Einbrüche an den Aktienmärkten dafür gesorgt hätten, dass die Säule nicht trägt. Damit kann man arbeiten.
Wenn der Einzelne die Verantwortung dafür trägt, ob er am Ende seines Arbeitslebens aus diesem Bereich noch einen Zuverdienst hat oder nicht, dann ist es ungerecht. Dann funktioniert es nicht. Das haben uns die letzten Jahre gezeigt. Den Anlageberater von Herrn Pott - Stichwort: eine Million - hätte ich auch gern. Das sage ich ganz deutlich.
Zum Abschluss meiner Rede, werte Kolleginnen und Kollegen, noch ein Hinweis: Wenn wir bei dem Thema Rente über freiwillige zusätzliche Dinge reden, dann muss bei „freiwillig“ ganz deutlich sein: Freiwillig bedeutet, dass längere Berufsarbeitszeiten tatsächlich deshalb freiwillig bleiben müssen, weil die gesetzlichen Rentenansprüche reichen, um auch gesichert in den Ruhestand zu gehen. Wer darüber hinaus arbeiten möchte, kann das gern tun, sollte es tun, insbesondere mit Blick auf unsere aktuelle Fachkräftesituationen.
Freiwillig ist eine private Rentenzusatzversicherung nur dann, wenn auch die gesetzliche Rente schon ausreichend ist, um den Lebensstandard zu halten; alles andere ist nur Scheinfreiwilligkeit. Davon sollten wir die Finger lassen.
Am Ende möchte ich zum Härtefallfonds sagen, dass wir als SPD an der Stelle nicht nur auf die Risiken, sondern auch auf die falschen Entscheidungen auf Bundesebene hingewiesen haben. Ich hoffe, das ist im Hohen Haus noch in Erinnerung. Bei dieser Einschätzung bleiben wir. Es war der falsche Ansatz, der auf der Bundesebene getroffen wurde. Aktuell sehe ich allerdings für eine andere Lösung keine Mehrheit. Das ist bedauerlich, aber auch ehrlich. Ich bitte aber trotzdem um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke, Frau Dr. Pähle. - Herr Kosmehl hat eine Frage.
Guido Kosmehl (FDP):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Pähle, ich habe eine Frage, möchte aber eine Vorbemerkung machen. Sie haben sich sicherlich, weil Sie die Bundespolitik während der Ampelregierung begleitet haben, sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Sie müssten deshalb eigentlich wissen - Sie haben jetzt gesagt, dass Sie es zur Kenntnis nehmen , dass die Aktienrente eine Säule ist, die wir als FDP größer ausgestalten wollen, aber nicht als alleinige Säule. Es bleibt natürlich zusätzlich beim Versicherungsbeitrag.
Ich habe eine Frage. Sie sprechen immer von der Vergrößerung des Kreises der Beitragszahler. Würden Sie mir darin zustimmen, dass zu dieser Aussage eigentlich der zweite Satz gehört, dass es dann mehr Rentenempfänger gibt, die dann an das System ihre Ansprüche haben?
Dr. Katja Pähle (SPD):
Sie haben recht, werter Kollege Kosmehl. Ich nehme wahr, und zwar auch aus den Erfahrungen mit dem Pensionsfonds des Landes, dass, wenn wir die aktuellen Einzahlungen, die wir jeden Monat leisten, in die gesetzliche Rentenkasse hineingeben würden, und zwar auch in einer Höhe, die es erlaubt, dass die Beamtinnen und Beamten hinterher eine vernünftige Rente bekommen, dann würden, glaube ich, beide Seiten gewinnen, auch das Land als Einzahler. Deshalb lassen Sie uns ohne Scheuklappen durchrechnen, was es bedeutet. Ich glaube daran, dass bei den zusätzlichen unterschiedlichen Versorgungssystemen bis hin zum Thema Pension vieles gehoben werden kann, vielleicht auch in der Kombination mit einer staatlich organisierten Säule einer Aktienrente, bei der der Staat das Risiko beträgt.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Danke. Es gibt eine zweite Frage. - Herr Rausch, bitte.
Daniel Rausch (AfD):
Frau Dr. Pähle, ich habe noch einmal nachgeschaut. In unserem aktuellen Flyer der Bundestagsfraktion steht unter Punkt 4: Wer 45 Beitragsjahre gesammelt hat, der soll grundsätzlich ohne Abschläge in Rente gehen können, egal wann. - Wenn Sie etwas anderes in dem Programm gefunden haben, dann ist das wahrscheinlich nicht scharf genug formuliert, aber es soll schon so sein, dass jemand, der 45 Jahre herum hat, mit 63 Jahren oder 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen kann.
Wenn Sie unsere Politik verfolgen, dann wüssten Sie, dass unsere rentenpolitische Sprecherin im Bundestag Frau Ulrike Schielke Ziesing das in jeder Rede betont. Das können Sie einmal nachschauen, wenn Sie wollen.
Dr. Katja Pähle (SPD):
Herr Rausch, vielen Dank für den Hinweis. Das mache ich Ihnen gar nicht zum Vorwurf. Gerade Ihre rentenpolitische Sprecherin war die, die Frau Kollegin Hohmann gestern zitiert hat,
(Zuruf von der AfD: Nein! - Susan Sziborra-Seidlitz, GRÜNE: Doch! - Weitere Zurufe: Doch! - Nein! - Tobias Rausch, AfD: Nein, sie hat Gerrit Huy zitiert! Das ist etwas völlig anderes! Das ist eine andere Persönlichkeit!)
doch die im Fernsehen gesagt hat: Rente mit 70.
(Zuruf: Das war, glaube ich, öffentlicher-rechtlicher Rundfunk, Katja! - Daniel Roi, AfD: Das Problem ist, man muss die komplette Aussage hören und muss sie auch verstehen! Das macht ihr ja nicht! Das ist euer Problem! - Zuruf von der AfD: Das ist nicht die rentenpolitische Sprecherin!)
- „Im Fernsehen“ habe ich gesagt. Soll ich noch einmal betonen? - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk.
Zum Thema Flyer. Wissen Sie, ich weiß selbst, wie das gelegentlich in Parteien so passiert. Man beschließt ein Wahlprogramm, egal ob auf der Bundesebene oder auf der Landesebene, und auf einmal merkt man, dass, wenn man diese Punkte eins zu eins nach außen trägt, Leute Fragezeichen im Kopf haben und sagen: Nein, das ist aber nicht gut.
(Daniel Roi, AfD: Sie dürfen nicht nur den einen Satz immer wiederholen! Sie müssen sich dann schon alles anhören, was sie gesagt hat! Das ist ihr Problem!)
- Herr Roi, ich bin beim Wahlprogramm und bei dem, was Sie auf der Bundesebene aufgeschrieben haben. Das ist anscheinend auch durch Parteitagsbeschlüsse bei Ihnen gedeckt. Ich bin nicht immer ganz sicher, wie das bei Ihnen läuft. Aber so wäre das bei uns. Es gäbe einen Parteitagsbeschluss. Ein Parteitag berät darüber und sagt: Das finden wir gut.
(Zuruf von der AfD: Bei uns läuft das autoritär! Ganz schlimm!)
Dort steht das ist eine Grundlage, nach der Sie arbeiten wollen „Arbeitsjahre“. Das ist nicht unsauber formuliert. Arbeitsjahre sind Arbeitsjahre und bestimmte Zeiten zählen nicht dazu. Das kriegen Sie auch nicht weg. Das ist wie um einmal ein anderes Thema aufzumachen ,
(Daniel Roi, AfD: Sie regieren seit 20 Jahren und dann erzählen sie so etwas! Meine Mutter ist nach 47 Jahren mit Abschlägen in Rente gegangen! Sie regieren die ganze Zeit! Meine Herren! Das ist unfassbar!)
wenn Ihr Fraktionsvorsitzender sagt, wir sind gegen Wehrpflicht, um dann zu sagen, solange wir nicht sagen, wohin es geht. Genau das ist die gleiche Prämisse. - Herr Roi, regen Sie sich doch nicht auf.
Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:
Herr Roi.
(Daniel Roi, AfD: Sie erzählen hier irgendetwas und regieren die ganze Zeit! - Unruhe)
Dr. Katja Pähle (SPD):
Ich bin doch hier vorn ganz entspannt. Wir reden über Rente, nur einmal so als Info.
(Daniel Roi, AfD: Ja, ich rede auch über Rente! Ich schicke Ihnen den Rentenbescheid meiner Mutter, dann können Sie einmal nachlesen!)
Das ist wichtig für viele Leute, auch außerhalb des Plenarsaals. Und, ich glaube, es ist deshalb auch ganz gut, dass die Leute wissen, was in Ihrem Bundestagswahlprogramm steht und damit auch irgendwie für Ihre Partei relevant ist. Arbeitsjahre kriegen Sie dort nicht weginterpretiert. Es ist aufgeschrieben und beschlossen von Ihrer Seite. - Vielen Dank.

