Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die beiden Anträge, über die wir heute sprechen, ist die Zeit eigentlich hinweggegangen. Anlass beider Anträge war die einseitige Kündigung des Landesrahmenvertrages durch das Land. Wie der Beschlussempfehlung zu entnehmen ist, gibt es nun seit einigen Monaten einen neuen Landesrahmenvertrag. Ist der besser als der alte? - Zumindest nähert er sich dem gesetzten Anspruch. Er setzt den Rahmen, die Eingliederungshilfe stärker personenkonzentriert auszurichten. Gerade das Trägerbudget halte ich für einen wirklich sinnvollen Ansatz. Wir reden so oft über Bürokratieabbau. Wenn sich dieser Ansatz im Land etabliert, dann können wir an dieser Stelle wirklich massiv Bürokratie einsparen.
Trägerbudgets sichern eine verlässliche Finanzierung, reduzieren massiv Verwaltungsaufwand und Prüfroutinen und fördern Kooperationen sowohl zwischen den Trägern und dem Land als auch zwischen verschiedenen Trägern. Wie die Vorhaltefinanzierung im Bereich der Krankenhäuser sichert dann nicht nur die Zahl der Klienten die Finanzierung, sondern Strukturaufgaben, um die bedarfsgerechte Versorgung vor Ort zu gewährleisten. Kooperation statt Konkurrenz, Vertrauen statt Misstrauenskultur - ich glaube, davon kann Sachsen-Anhalt und davon kann gerade die Eingliederungshilfe in unserem Land wirklich etwas gebrauchen.
Zwischenzeitlich sah die Bettdecke zwischen Land und Trägern arg zerschnitten aus. Das Vertrauen war nicht nur angeknackst, sondern ernsthaft in Mitleidenschaft gezogen. Die letzten Berichte im Ausschuss allerdings lassen hoffen auf ein neues und besseres Miteinander. Denn letztlich und endlich arbeiten Land und Träger und wir als Parlamentarier am gleichen Ziel: Volle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen, nicht nur für schöne politische Sonntagsreden, nicht für funktionale und tragfähige Einrichtungen, sondern im Auftrag der durch die Weltgemeinschaft verbürgten Menschenrechte und des besonderen Auftrags der UN-Behindertenrechtskonvention. Das müssen wir uns alle immer wieder klar machen.
Ich glaube, gerade wir als Landtag, wir als Landtagsfraktionen, wir als Abgeordnete und behindertenpolitische Sprecher*innen müssen dieses gemeinsame Ziel immer wieder betonen. Gerade weil wir nicht direkt in den strukturellen Zielkonflikt zwischen Kostenerbringern und Leistungserbringern einbezogen sind, weil wir nicht direkt am Verhandlungstisch sitzen, ist es an uns, die allgemeingültigen Prinzipien und Normen einer menschenrechtsorientierten Sozialpolitik und Behindertenrechtspolitik zu vertreten und starkzumachen, gerade im Bereich der Inklusion, wo Deutschland, wo Sachsen-Anhalt noch derart viel Nachholbedarf hat und wo dies regelmäßig attestiert wird.
Wenn es gut läuft, dann haben wir mit dem neuen Landesrahmenvertrag etwas Boden gutgemacht. Zu der Beschlussempfehlung werden wir uns wegen der Defizite, die andere bereits benannt haben, enthalten. - Vielen Dank.

