Tagesordnungspunkt 13
Zweite Beratung
Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes
Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5460
Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 8/5516
Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 8/6758
(Erste Beratung in der 88. Sitzung des Landtages am 13.05.2025)
Über den Gang der Beratung wird Frau Gensecke berichten. - Frau Gensecke, bitte schön.
Katrin Gensecke (Berichterstatterin):
Meine Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 8/5460 in der 88. Sitzung am 13. Mai 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen beteiligt.
Die Gesetzesänderung sollte als ein dreijähriges Personalmoratorium wirken, indem für die Berechnung der Landeszuweisung des Kinderförderungsgesetzes für die Jahre 2026 und 2027 die Kinderzahlen mit Stand vom März 2024 herangezogen werden sollten, um den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, den Personalbestand ohne finanzielle Mehrbelastungen zu halten.
Die Fraktion der AfD beabsichtigte mit dem Änderungsantrag, dass bis zum Jahr 2030 als Bemessung für die Landeszuweisungen weiterhin die statistischen Daten mit Stand vom März des Vorjahres herangezogen werden. Für den Fall eines Unterschreitens des Wertes zum Stichtag März 2024 sollte dieser Wert als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.
Der Sozialausschuss befasste sich erstmals in der 51. Sitzung am 28. Mai 2025 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf die Durchführung einer Anhörung in der 54. Sitzung am 24. September 2025 unter Einbeziehung eines Selbstbefassungsantrages der Fraktion Die Linke in der ADrs. 8/SOZ/83 mit dem Titel „Situation der Kita-Fachkräfte in Sachsen-Anhalt endlich ernst nehmen!“. Die mitberatenden Ausschüsse wurden hierzu ebenfalls eingeladen.
Eine erneute Beratung sollte bei Vorliegen einer Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vorgesehen werden. Diese wurde im Dezember 2025 unter der Drs. 8/6352 eingebracht und vom Landtag im Januar 2026 auf der Basis der Drs. 8/6491 beschlossen. Mit diesem Gesetzentwurf wurden mit einer Demografie- und Bildungspauschale neue Zuweisungsregelungen eingeführt, um Belastungen durch rückläufige Geburten- bzw. Anmeldezahlen zu mildern sowie zusätzliche Mittel zur Freistellung des Personals für Qualifizierungsmaßnahmen bereitzustellen.
Die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung zu dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf erfolgte in der 58. Sitzung am 16. Januar 2026. Der federführende Ausschuss empfahl mit 6 : 3 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Finanzen schlossen sich dieser Empfehlung mehrheitlich an.
Zu der abschließenden Beratung verabschiedete der Sozialausschuss in seiner Märzsitzung eine Beschlussempfehlung an den Landtag, die Ihnen in Drs. 8/6758 vorliegt. Mit dieser wird die Ablehnung des Gesetzentwurfes bei vier Enthaltungen einstimmig empfohlen. Im Namen des Sozialausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

