Tagesordnungspunkt 26
Arbeit lohnt sich - Bürgergeld und Mindestlohn nicht gegeneinander ausspielen, sondern Integration in den Arbeitsmarkt voranbringen!
Antrag Fraktion SPD – Drs. 8/5829
Wie heute Morgen eingeführt, ist es eine Aktuelle Debatte der SPD. Die Redezeit beträgt logischerweise zehn Minuten je Fraktion. Die Reihenfolge der Redner ist Ihnen klar. - Herr Hövelmann, bitte.
Holger Hövelmann (SPD):
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu Beginn eine etwas spitze Bemerkung. Nach der Hartz-IV-Reform im Jahr 2005 haben wir landauf, landab lesen müssen, dass wir, die SPD, unseren sozialen Markenkern verraten
(Zuruf von der AfD: Ja!)
und Millionen Arbeitslose ins Elend gestürzt hätten.
(Zuruf von der CDU: Was?)
Seit der Einführung des Bürgergeldes vor drei Jahren müssen wir landauf, landab lesen, dass wir mit unserem überbordenden Sozialstaatsverständnis Faulenzerei auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung unterstützen würden.
(Zuruf von Christian Mertens, AfD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weder das eine noch das andere stimmt. Die Hartz-IV-Reformen waren ein wichtiger Schritt, um den Grundsatz von Fördern und Fordern in unserem Sozialstaat zu verankern.
Das Bürgergeld setzt diesen Grundsatz logisch fort. Es ist darauf angelegt, Menschen bei der Suche nach einer langfristigen Arbeitsstelle zu unterstützen, anstatt sie von Hilfsjob zu Hilfsjob springen zu lassen. Gleichzeitig bringen wir ihnen das Vertrauen entgegen, dass sie arbeiten wollen, weil sie am Ende mehr Geld und Lebensqualität haben.
In der öffentlichen Debatte gibt es jedoch viele Stimmen ich hatte das bereits angedeutet , die den Bürgergeldempfängern dieses Vertrauen nicht entgegenbringen, die offenbar glauben, dass man mit dem Regelsatz von 563 € genauso gut leben kann wie ein arbeitender Mensch. Einige behaupten sogar, gerade im Niedriglohnsektor würden viele die Arbeitslosigkeit vorziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die in der letzten Woche veröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Abstand zwischen Bürgergeld und Mindestlohn macht noch einmal sehr deutlich, was diese Aussagen sind: Sie sind falsch, sie sind glatte Lügen.
(Beifall bei der SPD)
Jeder in Vollzeit arbeitende Mensch in Deutschland hat in jeder Region und in jeder Lebenslage selbst zum Mindestlohn und unter Einberechnung aller weiteren Unterstützungsleistungen für Bürgergeldempfänger ein erheblich höheres Nettoeinkommen zur Verfügung als im Bürgergeld.
(Zuruf von der AfD: Nein!)
Der bundesweite durchschnittliche Abstand beträgt für einen Alleinstehenden rund 550 €. In Sachsen-Anhalt reden wir sogar von einem durchschnittlichen Abstand von zwischen 609 € und 766 €, je nachdem, ob noch Kinder oder Ehepartner im Haushalt leben.
Um es deswegen noch einmal klar zu sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das Bürgergeld ist kein bequemer Ersatz für Arbeit.
(Zuruf: Doch!)
Und um mit einem weiteren Mythos aufzuräumen: Nein, die 5,5 Millionen Menschen in Bürgergeld sind nicht 5,5 Millionen Arbeitslose.
(Zustimmung bei der SPD)
Darunter sind 1,8 Millionen Kinder und die wollen wir alle ja hoffentlich nicht arbeiten lassen. Dann sind da noch 1,7 Millionen Menschen, die aus anderen Gründen nicht arbeiten können, weil sie schwer krank sind, weil sie Kinder oder Angehörige pflegen oder weil sie erst für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden müssen. Es bleiben also bundesweit 2 Millionen, in Sachsen-Anhalt 130 000 Menschen als erwerbsfähig im Bürgergeldbezug übrig.
Um eines vorwegzunehmen: Natürlich das „natürlich“ muss man leider in Anführungsstrichen setzen gibt es darunter auch Totalverweigerer, nämlich 0,27 %. Auf Sachsen-Anhalt heruntergerechnet sind das 351 Menschen.
(Zuruf von der AfD: Das glauben Sie doch selbst nicht!)
Ich glaube nicht, dass wir darauf unsere ganze Energie richten sollten. Wenn der Schaden durch Sozialmissbrauch bei jährlich 200 Millionen € liegt und der durch Steuerbetrug
(Zuruf: Och!)
bei jährlich 100 Milliarden €, dann ist für uns klar, worauf wir uns eigentlich konzentrieren müssten.
(Zustimmung bei der SPD, bei der Linken und bei den GRÜNEN)
Aber auch bei der Mehrheit der Arbeitslosen ist nicht alles so einfach, wie es scheint. Wir reden hier von Menschen, die keine Berufsqualifizierung haben, die gesundheitlich eingeschränkt sind, die schon lange keine Stelle mehr hatten oder die wenig oder gar kein Deutsch sprechen. Sie brauchen Unterstützung, um auf dem Arbeitsmarkt überhaupt eine Chance zu haben.
Wir haben mit der Richtlinie „REGIO AKTIV“ in Sachsen-Anhalt dafür bereits ein sehr gutes Programm. Wir versuchen damit, an die genannten, sehr individuellen Gründe für Arbeitslosigkeit heranzukommen, und Faulheit zählt nicht zu diesen Gründen.
Landesprogramme alleine, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden aber diese Menschen nicht in Arbeit bringen. Es sind auch die Arbeitgeber, es ist auch die Wirtschaft in der Verantwortung. Wer heute mit über 50 noch eine Stelle sucht, eine Behinderung hat oder Deutsch nicht seine Muttersprache nennen kann, der hat es auf dem Arbeitsmarkt selbst bei ansonsten sehr guten Qualifikationen sehr, sehr schwer. Aber wenn wir solchen Bewerbern von vornherein gar keine Chance geben, dann sollten wir uns nicht über Fachkräftemangel beklagen.
Gerade bei den Menschen mit Behinderungen möchte ich noch hinzufügen: Es ist nicht einzusehen, weshalb gerade in Sachsen-Anhalt so viele von ihnen in Förderwerkstätten für ein Taschengeld arbeiten. Sie müssen endlich ihr Recht auf eine Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten. Das ist mit mehr Unterstützung im Alltag auch möglich.
(Zuruf von Alexander Räuscher, CDU)
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass das Sozialministerium durch die Veränderung in der Eingliederungshilfe die Situation der Betroffenen nachhaltig verbessern will. Es ist im Übrigen auch keine Lösung für Arbeitslose, schnell in Hilfsjobs oder in Teilzeit im Niedriglohnsektor unterzukommen. Denn dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommt das nächste Problem. Wer in diesem Bereich, aus welchen Gründen auch immer, nicht Vollzeit arbeiten kann, muss in der Regel mit Bürgergeld aufstocken.
Das betrifft in Sachsen-Anhalt rund 14 000 Männer und Frauen. Denen wird deswegen die beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 € tatsächlich deutlich weiterhelfen. Und ja, wir kennen die Klagen: höhere Löhne wären nicht bezahlbar, trieben die Kosten nach oben usw. usf.
Aber, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich habe es an dieser Stelle schon so oft gesagt: Wenn das Geschäftsmodell eines Unternehmens nur dadurch funktioniert, dass die Gesellschaft fehlendes Einkommen ausgleicht, dann ist das kein wirklich gutes Geschäftsmodell, dann hat das auf dem Markt nichts zu suchen,
(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)
zumal wir - und das sage ich, obwohl ich in dem Bereich sehr engagiert unterwegs bin - in bestimmten Branchen, im Baugewerbe, in der Hotellerie, in der Gastronomie, in der Logistik, gehäuft Arbeitgeber finden, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Wir mussten die entsprechenden Berichte des Zolls zur Kenntnis nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt offenbar Arbeitgeber, die gönnen ihren Angestellten nicht einmal das. Durch solche Arbeitgeber haben arbeitende Menschen nicht genügend Geld zum Leben. Die 563 € Regelsatz für Bürgergeldempfänger sind da nicht das Problem.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, niemandem hilft es, wenn unser erster Reflex bei jedem Problem auf dem Arbeitsmarkt das verbale Einprügeln auf Bürgergeldempfänger ist.
(Zustimmung bei der SPD)
Natürlich haben Arbeitslose eine Verantwortung. Sie haben die Verantwortung, sich um Arbeit zu bemühen. Aber gleichsam haben wir, Politik und Wirtschaft, in unserem Sozialstaat eine Verantwortung, sie dabei zu unterstützen. Das ist gerade bei Langzeitarbeitslosen oft ein Marathon und kein Sprint. Ja, wir müssen im Bürgergeld fordern, aber das Fördern ist für die Menschen oft wesentlich hilfreicher. - Herzlichen Dank.

