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Plenarsitzung

Transkript

Franziska Weidinger (Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz):

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank für das Wort. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Entwurf zur Einsetzung eines Normenkontrollrates im Land Sachsen-Anhalt haben die regierungstragenden Fraktionen des Landtags einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der einen entscheidenden Beitrag zum Abbau von Bürokratie im Land Sachsen-Anhalt leisten kann. Ich bin davon überzeugt, dass der Normenkontrollrat durch seine Arbeit die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der Rechtsetzung als neutrales und ehrenamtliches Expertengremium tatkräftig unterstützen wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass in dem für die Angelegenheiten der Rechtsetzung zuständigen Ministerium eine Geschäftsstelle für den Normenkontrollrat eingerichtet wird. Ich habe daher mein Haus frühzeitig gebeten, die organisatorischen Schritte einzuleiten, damit mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einsetzung eines Normenkontrollrates im Land Sachsen-Anhalt diese Geschäftsstelle ihre Arbeit möglichst schnell aufnehmen und sich der Normenkontrollrat konstituieren kann.

Nach dem vorliegenden Entwurf sollen die Mitglieder des Normenkontrollrates aus den Bereichen der Politik, der Wissenschaft und der Wirtschaft, aus den kommunalen Gebietskörperschaften sowie aus zivilgesellschaftlichen Gruppen kommen. Vertreter des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes, die beiden Universitäten des Landes, die Fachhochschule Harz, aber auch die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie weitere zivilgesellschaftliche Gruppen sollen für eine Mitarbeit im Normenkontrollrat gewonnen werden. Mit der heutigen Beschlussfassung und Verkündung des Gesetzes kann für eine Mitarbeit in diesem Gremium geworben werden, damit die Konstituierung beginnt.

Die Prüfungsgegenstände des Normenkontrollrates bestimmen sich nach diesem Gesetz. Hiernach prüft der Rat insbesondere die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Wirtschaft, insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, sowie für die öffentliche Verwaltung auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodik. Der Normenkontrollrat kann im Rahmen seiner Prüfungen Vorschläge zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes unterbreiten. Die angestrebten Ziele und Zwecke von Regelungen selbst sind dabei nicht unmittelbarer Gegenstand der Prüfungen des Normenkontrollrates.

Der Erfüllungsaufwand umfasst den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, welche durch die Befolgung einer Vorschrift bei den Bürgerinnen und Bürgern, bei der Wirtschaft sowie bei der öffentlichen Verwaltung entstehen. Er umfasst einmalige Aufbaukosten und laufende Kosten einschließlich der Kosten durch Informationspflichten. Kernaspekte des gemessenen Erfüllungsaufwandes sind die betroffenen Gruppen, Bestandteile wie Zeitaufwand und unmittelbare finanzielle Kosten, Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten, aber auch technische Standards und die Mitwirkung bei Kontrollen. Ebenfalls werden in der Systematik einmalige Umstellungskosten sowie laufende Kosten erfasst. Gleichzeitig sollen auch die Möglichkeiten der One-in-one-out-Regelung erfasst und bewertet werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche dem Normenkontrollrat schon jetzt viel Erfolg.