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Plenarsitzung

Transkript

Detlef Gürth (CDU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte der Ministerin für Infrastruktur und Digitales ausdrücklich für diesen Gesetzentwurf danken 

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

und dafür, dass dieses wichtige Thema nicht liegen gelassen wird und ganz wichtige Baustellen jetzt hiermit eröffnet und angegangen werden. Das Straßengesetz bedeutet zwangsläufig immer - egal wer regiert  : Man hat so viele Schnittstellen zum Bund und zu den Kommunen, dass man darauf achten muss, dass die Interessen aller rechtzeitig berücksichtigt werden. Man kann die Lasten nicht einfach in die eine oder andere Richtung verschieben. Das ist in dem vorliegenden Straßengesetz sehr gut gelöst worden.

Dieses neue Landesstraßengesetz schafft mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und es werden hierin notwendige Anpassungen von Europa  und von Bundesrecht vorgenommen. Besonders positiv ist die Tat-sache, dass alle Möglichkeiten, die wir auf der Landesebene haben - das wichtigste Problem beim Infra-strukturausbau mit dem, was wir tun können, anzupacken  , mit diesem Landesstraßengesetz gegeben sind, um die verfahrensbeschleunigenden Dinge, die wir selbst regeln können, auch anzupacken. 

(Marco Tullner, CDU: Na hoffentlich!)

Deswegen kann ich jedem nur empfehlen - auch wenn man nicht im Verkehrsausschuss ist -, sich mit dem Landesstraßengesetz ruhig zu befassen. 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Dabei geht es nicht nur um die Frage der Digitalisierung. Es geht auch darum, dass das geltende Recht mit dem neuen Regelwerk im Landesstraßengesetz - unter Willy Brandt haben wir das Planfeststellungs-verfahren unter dem Motto „Mehr Demokratie wagen“ eingeführt; das will auch niemand aufheben - so gesteuert und kanalisiert wird, dass nicht für jeden Gullydeckel ein Planfeststellungsverfahren erforder-lich ist. 

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Elke Simon-Kuch, CDU)

Ich will ein Beispiel nennen, um es zu verdeutlichen, sonst ist das so kryptisch. Wenn man eine Straße neu baut, repariert, saniert oder modernisiert, ist man ganz schnell bei dem Begriff Änderung. Ändert man eine Straße im Bestand, ist man schnell im Planfeststellungsverfahren. Das heißt, wenn man aktuell in einem Ort in der Altmark eine Landesstraße saniert und sie barrierefrei macht - das erachte ich für ab-solut notwendig - mit einer modernen barrierefreien Bushaltestelle und anderem mehr, dann ist das ak-tuell rechtlich ganz schnell eine Änderung, die bislang zu einem Planfeststellungsverfahren führte. Damit ist man natürlich bei einer Verzögerung von mindestens zwölf, oftmals von mehr Monaten, um diese ge-plante notwendige Baumaßnahme zu realisieren, was auch mit Baukostensteigerungen und verschiede-nen anderen Aspekten zu tun hat. Das muss jetzt nicht mehr sein. 

So gibt es eine Reihe von Ansätzen, die in diesem Landesstraßengesetz angepackt werden. Wir sagen: Es ist gut, dass das so kommt. Hierbei ist der Rahmen, den der Bund geschaffen hat, aufgegriffen und in Landesrecht umgesetzt worden. Das betrifft die Bundesregelungen aus den Jahren 2018 und 2020, die harmonisiert werden und die letzte Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. Das ist nicht nur ein for-maler Akt. Es eröffnet die Möglichkeit, straffer und schneller zu planen. Die Ministerin hat schon viele Details genannt. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Ich lade alle ein, diese mit zu verfolgen. Dann hoffe ich, dass wir noch in diesem Jahr mit der Verabschiedung dieses neuen Landesstraßengeset-zes ein strafferes, zügigeres, effizienteres Regelwerk haben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Gürth.