Kerstin Eisenreich (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs haben wir als Linke klargemacht, dieses Ausführungsgesetz zur kommunalen Wärmeplanung muss endlich beschlossen werden. Seit dem Beschluss des Bundesgesetzes, das die Grundlage dafür bildet, ist schon viel wertvolle Zeit vergangen. Viele Kommunen wussten lange nicht, wie sie jetzt eigentlich handeln sollten. Deshalb sind umso löblicher all jene, die sich schon auf den Weg gemacht haben. Wir dürfen ja nicht vergessen, 16 % der bundesweiten Treibhausgasemissionen werden nach wie vor durch Gebäude verursacht. Mehr als 70 % der Emissionen stammen aus fossilen Brennstoffen. Deshalb brauchen wir eine kommunale Wärmeplanung als Grundlage für die spätere Umsetzung.
Auch der Iran-Krieg zeigt heute noch einmal mehr als deutlich, wir brauchen dringend den schnellen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen,
(Zustimmung bei der Linken)
und zwar nicht nur, weil wir das Klima schützen wollen, sondern auch, um Heizen bezahlbar zu halten. Mieterinnen und Mieter können eben nicht entscheiden, wie ein Gebäude beheizt wird und welche Kosten dadurch entstehen. Entscheidet sich ein Vermieter für eine im Einbau günstigere, aber eben fossil betriebene Heizung, tragen am Ende die Mieterinnen und Mieter die Folgen.
(Matthias Büttner, Staßfurt, AfD: Fernwärme ist derzeit das Teuerste!)
Steigen die laufenden Kosten stark an, wird das Heizen für viele Menschen weiter zum Luxus. Deshalb ist die angekündigte Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf Bundesebene sozial fatal und wirtschaftlich absolut unsinnig.
Wir sind froh darüber, dass der Gesetzentwurf mit der Aufgabenübertragung auch die Finanzen regelt. Ob diese ausreichend sind, das bleibt abzuwarten; denn aus unserer Sicht dürfen die Kommunen weder mit dieser Aufgabe, also der Planung, noch mit der danach erforderlichen Umsetzung alleingelassen werden, zumal für die Umsetzung nach derzeitigen Schätzungen mehrere Milliarden Euro bundesweit benötigt werden.
(Daniel Roi, AfD: Es ist aber schön, dass Sie das sagen!)
Nun gab es aber in den Ausschussberatungen den Hinweis vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, dass ggf. die Zuweisung in den übertragenen Wirkungskreis rechtlich nicht standhalten und als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gewertet werden könnte. Das wurde hier schon vorgetragen. Ob das mit der vorgenommenen sprachlichen Änderung bei der Aufsicht geheilt ist, das bleibt abzuwarten. - Vielen Dank.

