Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Meine Damen und Herren! Ich beende die Mittagspause. Wir machen weiter in der Tagesordnung. Ich darf Sie zuerst von dieser Stelle aus ganz herzlich begrüßen.
Ich rufe auf den
Tagesordnungspunkt 25
Schwangerschaftsabbruch legalisieren statt kriminalisieren - Gesundheitsversorgung für ungewollt schwangere Frauen in Sachsen-Anhalt absichern.
Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/5822
Den Antrag wird die Abg. Frau Sziborra-Seidlitz für die Antragstellerin einbringen. - Frau Sziborra-Seidlitz, bitte schön.
Susan Sziborra-Seidlitz (GRÜNE):
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, die Sie anwesend sind! Wir schreiben das Jahr 2025. Es ist 2025 und Frauen und Ärztinnen werden in Deutschland seit 1871 und noch immer kriminalisiert. Sie werden dafür kriminalisiert, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Dass das in einem modernen und zivilisierten Deutschland so möglich ist, das ist ein wirklicher Skandal und wird Umfragen zufolge von den meisten Menschen in Deutschland als Fehler empfunden.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD)
Es ist gemeinhin bekannt, dass dies zwischendurch in dieser Region schon einmal anders geregelt war. In der DDR gab es ab dem Jahr 1972 die Fristenregelung. Damit konnten Frauen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen, und zwar ohne die Angabe von Gründen.
Mit der Wiedervereinigung verloren wir Ostfrauen das Recht auf Selbstbestimmung über unseren Körper bei einer ungewollten Schwangerschaft. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin froh über die Wiedervereinigung und darüber, dass wir heute in einem freien Land leben. Aber uns Ostfrauen wurde eben auch ein Stück Freiheit genommen und das muss man auch so benennen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung von Katrin Gensecke, SPD)
Dennoch profitieren wir auch heute noch von den damaligen liberalen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch in der DDR; denn viele der älteren praktizierenden Frauenärztinnen wurden in der DDR ausgebildet und haben damit die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Ausbildung als selbstverständlichen Teil von Frauengesundheit erlernt. Dass das heute nicht immer so ist, das beschreiben Medizinstudentinnen an unseren beiden Universitäten, die in ihrer Not Gruppen wie die Medical Students for Choice gegründet haben, um selbst Workshops zum Erlernen des Schwangerschaftsabbruchs durchzuführen, die sogenannten Avocado-Workshops.
Sie berichten, dass im Studium der Schwangerschaftsabbruch nur unzureichend thematisiert wird, dass es in Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, kaum Plätze in der Fachärztinnenausbildung gibt. Das sind Studentinnen und angehende Ärztinnen, die aus Überzeugung Frauen in Not, ungewollt Schwangeren helfen wollen, einen sicheren Schwangerschaftsabbruch zu haben, und sie bekommen gar keine Möglichkeit, das zu machen, weil andere Ärztinnen es aufgrund der rechtlichen Regelungen ablehnen und ablehnen dürfen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen und dazu entsprechend auszubilden.
Das ist doch wirklich absurd, wenn man darüber nachdenkt. Gibt es überhaupt einen anderen medizinischen Eingriff, den Ärztinnen aus moralischen Gründen verweigern dürfen? - Ich glaube nicht. Mir als Krankenschwester ist kein anderer Eingriff bekannt.
Nun gehen immer mehr Ärztinnen in Sachsen-Anhalt, die bislang Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt haben, in Rente. Allein zwischen 2017 und 2023 sank die Zahl der Ärztinnen, die hier bei uns im Land Abbrüche durchführen dürfen, von 40 auf 30.
In der letzten Woche wurde die ELSA-Studie veröffentlicht. Eine noch vom ehemaligen CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Auftrag gegebene Studie, die die Erfahrungen und die Lebenslagen ungewollt Schwangerer untersucht hat. Es ist schon ein bisschen absurd: Damals hatte Jens Spahn die Studie in Auftrag gegeben, um weitere Diskussionen über die gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu unterbinden oder zu verzögern, also irgendwohin auszulagern.
Jetzt attestiert diese Studie genau das, was seine Partei mit aller Macht verhindern will, nämlich dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen den Zugang und die Versorgung zu diesem medizinischen Eingriff negativ beeinflusst. Die Forschenden der Studie empfehlen, den Schwangerschaftsabbruch zu legalisieren. Wäre das Thema nicht so ernst, man könnte über diese Ironie fast lachen. Aber ehrlich gesagt ist mir bei diesem Thema und dem Unrecht, das ungewollt Schwangere und Ärztinnen erleben, eher zum Schreien zumute. Doch dazu später mehr.
Kommen wir zum Inhalt der Studie. Das sind die Fakten: 83,2 % der ungewollt schwangeren Frauen erleben Vorurteile und Vorbehalte, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen. Das beeinflusst die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Frauen negativ. Ebenfalls vermindert es die Bereitschaft der Frauen, sich Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu suchen. Übrigens sagen mehr als 90 % der ungewollt schwangeren Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt haben, dass es die richtige Entscheidung war. Genauso wie dies mehr als 90 % der Frauen sagen, die ihr Kind am Ende dann doch ausgetragen haben. Ein großes Zeichen dafür, dass Frauen sehr wohl selbst in der Lage sind, für sich abzuwägen, ob sie ein Kind austragen oder nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD)
Die Studie hat ebenfalls festgestellt, dass die ungewollt Schwangeren mit einer Vielzahl an Hürden beim Zugang zur medizinischen Versorgung zu kämpfen haben. Es gibt finanzielle Barrieren, Schwierigkeiten bei der regionalen Erreichbarkeit. Sie erleben Zeitdruck, haben Probleme bei der Organisation des Eingriffs. Auf dem Weg zum Schwangerschaftsabbruch stießen vier von fünf Frauen und damit die Mehrheit auf mindestens eine Barriere, jede dritte Frau sogar auf drei oder mehr Barrieren.
In Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen gab es Probleme bei barrierefreien und mehrsprachigen Informationsangeboten und trotz der Abschaffung des sogenannten Werbeverbots in § 219a informieren weiterhin nur wenige Praxen und Kliniken über die Tatsache, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
Die befragten Ärztinnen fordern in der Studie unter anderem, dass Schwangerschaftsabbrüche in die Weiterbildungsverordnung aufgenommen werden, mehr gesellschaftliche Akzeptanz für das Thema und vor allem eine intensivere fachliche Diskussion.
Zur Wahrheit gehört auch: Die Studie attestiert gerade Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich eine vergleichsweise gute Versorgung beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Und ehrlich: Ich bin den Frauenärztinnen hier im Land, die diesen Eingriff durchführen, dankbar, dass sie es trotz der schwierigen rechtlichen Lage und der gesellschaftlich zurückrollenden Debatten und der Angriffe von fanatischen sogenannten Lebensschützerinnen auf ihre Praxen weiterhin tun.
Doch viele dieser Frauenärztinnen, die jetzt noch unsere gute Versorgung absichern, gehen bald in Rente. Nachwuchs kommt kaum noch nach, und zwar auch, weil Schwangerschaftsabbrüche in der Ausbildung von Ärztinnen aufgrund des § 218 kaum thematisiert werden. Die eigentliche Aussage ist also: Noch haben wir in Sachsen-Anhalt eine gute Versorgung und darauf können und dürfen wir uns nicht ausruhen.
Die Ursache, das Grundproblem von all den Schwierigkeiten, die Frauen beim Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch erleben, ist der § 218 des Strafgesetzbuches. Mit diesem Paragrafen sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich Straftaten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Konsequenzen merken wir auch in Sachsen-Anhalt in der medizinischen Ausbildung und bei der Stigmatisierung von Ärztinnen und Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen bzw. durchführen lassen.
Die Forschenden der ELSA-Studie empfehlen, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren und zu liberalisieren. Sie empfehlen ebenfalls, die Beratungspflicht abzuschaffen und eine Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche zu regeln. Ähnliches hatte im Übrigen auch schon das Gutachten der Expertinnenenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht vom 15. April 2024 empfohlen. Ich möchte daran erinnern, dass das laut Umfragen dem Willen der Mehrheit der Deutschen entspricht.
Wie viele Gutachten, wie viele Studien braucht es noch, bis an dieser Stelle gehandelt wird? - Eigentlich keine.
(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD)
Statt immer mehr Studien und Gutachten, die bestätigen, was wir schon lange wissen, und zwar immer gleichlautend, müssen wir jetzt handeln. Deswegen fordern wir GRÜNEN die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches einzusetzen und damit für die Gesundheit und das Wohlergehen der ungewollt Schwangeren in unserem Land zu kämpfen.
Was wir für Sachsen-Anhalt brauchen, sind die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen und das Ende der Beratungspflicht hin zu einem Recht auf Beratung, damit auch in Zukunft die Gesundheit von ungewollt Schwangeren geschützt bleibt.
Leider ist es im Bundestag in der letzten Legislaturperiode gescheitert, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Aber im Interesse der Frauen und der ihnen helfenden Ärztinnen bleibt die Forderung: § 218 muss weg!
(Beifall bei den GRÜNEN)
Wenn in der Bundesregierung die Initiative fehlt, um den Empfehlungen der Forschenden auch Veränderungen folgen zu lassen, dann müssen die Länder im Bundesrat aktiv werden.
Jetzt explizit an Sie, liebe CDU hier im Haus, weil es mir wichtig ist: Ja, auch das ungeborene Leben verdient Schutz.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der CDU)
Deshalb sind Beratungsangebote, Unterstützung insbesondere für Schwangere in Not und Familien sowie soziale Sicherungssysteme wichtig. Aber ich wünschte, Sie hätten nur halb so viel Elan beim Einsatz für bereits geborene Kinder und Jugendliche
(Guido Heuer, CDU: Oh Mann! - Angela Gorr, CDU: Oh! - Unruhe bei der CDU)
und beim Einsatz für die Dinge, die bei der Entscheidung für Kinder wirklich helfen, wie bei ihrem demonstrativen Kampf für den Schutz ungeborenen Lebens.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Wenn Ihnen Kinder und Jugendliche so wichtig wären, dann würden unsere Schulen nicht auseinanderfliegen, Schulsozialarbeiterinnen nicht alle paar Jahre um ihren Job bangen
(Unruhe bei der CDU)
und Erzieherinnen würden nicht wegen eines schlechten Personalschlüssels aus den Kitas entlassen werden. Dann wären Kinderrechte schon lange im Grundgesetz verankert und die Kinderarmut wäre in Sachsen-Anhalt nicht so unfassbar hoch. Das alles sind Punkte, die bei der Entscheidung, Kinder zu bekommen, helfen.
(Beifall bei den GRÜNEN)
Über die gesichert rechtsextreme Partei hier im Landtag, die ihr Familien- und Frauenbild gern in schlechten KI-Grafiken demonstriert, auf denen zahlreiche blondlockige Kinder mit beängstigend vielen oder wenigen Gliedmaßen ihre gleich aussehenden Eltern anhimmeln, braucht man an der Stelle nichts zu sagen.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE)
Sie gehören verboten, dafür werden wir uns mit aller Kraft einsetzen.
(Ulrich Siegmund, AfD: Es ist aber rassistisch, dass Sie nach der Hautfarbe klassifizieren! Das ist Rassismus!)
- Ich habe über Locken, also über blondlockig, gesprochen.
(Ulrich Siegmund, AfD: Das ist rassistisch, weil Sie nach der Hautfarbe klassifizieren!)
- Ich habe überhaupt nicht über die Haut gesprochen.
(Zurufe von der AfD)
- Herr Siegmund, zuhören ist eine wichtige Kompetenz. Ich sprach über blonde Locken und nicht über Haut.
(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE - Unruhe bei der AfD)
Zum Abschluss noch einmal: Weg mit § 218! Der Schwangerschaftsabbruch muss außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. - Vielen Dank.

