Tagesordnungspunkt 24
Nichtraucherschutz jetzt wirklich stärken. Prävention forcieren. Konzept "Sachsen-Anhalt atmet auf" und aktuelle Evaluierung umsetzen und Gesetzesnovelle auf den Weg bringen.
Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/6787 neu
Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und FDP - Drs. 8/6883
Frau Lüddemann steht in den Startlöchern und sie erhält das Wort für die Einbringung.
Cornelia Lüddemann (GRÜNE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich meiner Rede, die ich jetzt für die verhinderte Kollegin Sziborra-Seidlitz halten darf, eines vorausschicken: Endgültige Parlamentsbeschlüsse unterliegen nicht der Diskontinuität. Wir können also heute die Landesregierung auffordern, ein neues Nichtraucherschutzgesetz zu erarbeiten. Dieser Auftrag wird auch über den 6. September 2026, was auch immer dann passiert, hinaus gelten. Es ergibt also durchaus Sinn, hier und heute das Nichtraucherschutzgesetz auf die Tagesordnung zu setzen.
Viel wichtiger ist: Wir dürfen und wollen schlicht und ergreifend keine weitere Zeit verlieren. Denn ganz ehrlich: Dass wir hier im Land seit mehr als neun Jahren über die Fortschreibung dieses Gesetzes beraten, ist wirklich nicht mehr vermittelbar. Es ist beinahe zynisch, wenn wir uns gleichzeitig vor Augen führen, dass jährlich rund 130 000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens sterben.
(Zuruf: Was?)
Während des Verabschiedens der Landtagsbeschlüsse in der vorherigen Legislaturperiode, während der daraufhin folgenden Erarbeitung des Konzepts der Landesstelle für Suchtfragen, während des darauf folgenden Fachtags, während des Evaluationsauftrags von 2023 und schließlich während des Vorlegens der Ergebnisse im Jahr 2026, also während all dieser zaghaften Aktivitäten zur Novellierung unseres Gesetzes, sind in Deutschland schätzungsweise 1,1 Millionen Menschen an den Folgen des Rauchens verstorben. Das ist eine, zumindest für mich, unvorstellbare Zahl vermeidbarer Todesfälle.
Gleichzeitig, das hat die Kollegin hier als entscheidenden Punkt markiert, klaffen weiterhin Schutzlücken in unserem Gesetz in Sachsen-Anhalt - Schutzlücken, die wir kennen, die bekannt sind, die seit Jahren diskutiert werden und die wir jetzt schließen müssen. Auch wenn es dramatisch klingt, es wurde nicht dramatisiert. Wir reden hierbei über den Schutz von Leben und Gesundheit.
Die rechtliche Sachlage ist glasklar. Die Anpassung unserer gesetzlichen Regelungen an neue Formen des Rauchens, etwa E-Zigaretten oder Tabakerhitzer, ist überfällig. Genauso überfällig sind klare Schutzbestimmungen für Berufsschulen, für Spielplätze, für Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs und auch für die Gastronomie. Wir brauchen klar bezifferte Bußgelder bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Nur so wird aus einem guten Vorsatz ein wirkmächtiges Regelwerk. All das gebietet der gesunde Menschenverstand. Die gesundheitlichen Schäden des Rauchens müssen wir eigentlich nicht mehr erklären. Das gehört inzwischen zur allgemeinen Bildung und selbst rauchende Personen geben dies zu.
Nach jahrelanger Desinformation der Tabakindustrie konnte sich letztendlich die wissenschaftliche Evidenz durchsetzen. Tabakrauch ist kein bloßes Individualrisiko, sondern ein massives, politisch reduzierbares Gesundheitsproblem
(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)
und gerade vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der GKV ist es nicht zu vernachlässigen. Die Daten des Deutschen Krebsforschungszentrums zeigen, die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens liegen in Deutschland bei rund 97 Milliarden € jährlich, davon mehr als 30 Milliarden € direkte Kosten im Gesundheitssystem. Das ist mehr, als die aktuell viel diskutierten Finanzierungslücken des gesetzlichen Krankenversicherungssystems betragen. Für Raucherinnen und Raucher bedeutet das konkret ein vielfach erhöhtes Krebsrisiko.
(Guido Heuer, CDU: Aber Cannabis freigeben!)
In Studien wurde ein bis zu fünfzigfach höheres Risiko für bestimmte Krebsarten errechnet. Rund 85 % aller Lungenkrebserkrankungen betreffen aktuelle oder ehemalige Rauchende. Sie haben ein deutlich erhöhtes Risiko für Schlaganfälle und für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Überdies gehört Nikotin zu den am stärksten abhängig machenden Substanzen überhaupt. Wir reden hierbei nicht über eine freie, jederzeit revidierbare Konsumentscheidung. Wir reden auch über Produkte, die gezielt abhängig machen, deren Konsum schwer zu beenden ist, die massiv ungesund sind und von denen nur schwer wegzukommen ist.
Die Gefahren des Rauchens betreffen dabei nicht nur die, die sich aktiv dafür entscheiden. Auch Passivrauchen auch das ist nichts Neues ist ein reales, nachgewiesenes Gesundheitsrisiko. Die Weltgesundheitsorganisation ist hierbei eindeutig: Es gibt kein sicheres Maß an Passivrauchen. Jede Lücke im Nichtraucherschutz ist eine reale Gesundheitsgefahr für Kinder, für Beschäftigte, für Gäste. Genau deshalb ist der Nichtraucherschutz auch keine Einschränkung von Freiheit, ganz im Gegenteil. Ein wirksamer Nichtraucherschutz ist der Schutz der Freiheit derjenigen, die gesund bleiben wollen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Dr. Heide Richter-Airijoki, SPD)
Es ist die Freiheit von Beschäftigten, ihren Arbeitsplatz nicht als ein Gesundheitsrisiko hinnehmen zu müssen. Es ist die Freiheit von Kindern, nicht frühzeitig gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt zu sein. Und es ist die Freiheit der Mehrheit, öffentliche Räume ohne Schadstoffbelastung nutzen zu können. Freiheit bedeutet nicht, dass sich die Stärkeren durchsetzen. Freiheit bedeutet, dass alle geschützt sind, gerade die, die sich nicht entziehen können.
Der Staat hat die Verantwortung, gesundheitsschädliche Geschäftsmodelle dort zurückzudrängen, wo sie andere gefährden. Nichtraucherschutzgesetze wirken. Internationale Erfahrungen und Metaanalysen zeigen sehr deutlich: Nach der Einführung umfassender Rauchverbote sinkt die Zahl von Krankenhauseinweisungen wegen Herzinfarkten, Schlaganfällen und Atemwegserkrankungen. Gleichzeitig zeigt sich: Die oft behaupteten wirtschaftlichen Schäden, etwa für Gastronomie oder Hotellerie, lassen sich in der Mehrheit der Studien nicht nachweisen.
Andere Länder gehen längst weiter. Neuseeland hat mit seiner sogenannten rauchfreien Generation gezeigt, wie konsequent Politik heute denken kann. Auch wenn einzelne Maßnahmen politisch inzwischen wieder zurückgenommen wurden, bleibt die Richtung eindeutig. Es geht nicht mehr um kleine Korrekturen, sondern um die systematische Reduktion eines gesundheitsschädlichen Konsums.
Auch auf der europäischen Ebene steigt der Standard. Die Empfehlungen der Europäischen Union gehen klar in die Richtung eines umfassenden Schutzes, auch mit Blick auf neue Produkte wie E-Zigaretten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen und vor allen Dingen verehrte Koalition! Sie wollten eine Evaluierung. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Jetzt ist der Moment für ein gesetzgeberisches Handeln. Lassen Sie uns heute den Startschuss für ein neues Nichtraucherschutzgesetz geben. Im besten Fall nehmen Sie Formulierungshilfen aus Ihrem Ministerium entgegen und bringen das Gesetz im Mai selbst in den Landtag ein. Oder wir nutzen das angekündigte Krankenhausgesetz als Omnibusgesetz und ändern das Nichtraucherschutzgesetz gleich mit.
Wie auch immer der parlamentarische Weg aussieht, es gibt derer viele. Wie auch immer wir das Gesetz ins Ziel tragen, lassen Sie uns jetzt noch einmal tätig werden, damit Sachsen-Anhalt wirklich aufatmen kann. Die inhaltlichen Arbeiten dazu müssten im Grunde genommen längst in den Schubladen des Sozialministeriums liegen. Das wäre noch einmal ein schönes Signal zum Ende der Legislaturperiode. - Vielen Dank.

