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Plenarsitzung

Transkript


Markus Kurze (CDU):

Dankeschön. - Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Mit der Novelle garantieren wir als Gesetzgeber eine notärztliche Versorgung für unsere Menschen auf der Höhe der Zeit. Mit erprobten und innovativen Instrumenten wird die Notfallversorgung zukunftsfest gestaltet, vor allem im ländlichen Raum. Mit dem gesetzlichen Rahmen wird das Telenotarztsystem eingeführt; das haben wir von den Vorrednern schon gehört.

Der Einsatz der Gemeindenotfallsanitäter und die smartphonebasierten Ersthelfer zur Unterstützung des sich im Einsatz befindlichen Rettungsdienstpersonals werden gesetzlich geregelt. Sie können das ärztliche Personal unterstützen. Das haben wir in Pilotprojekten bereits ausprobiert. Ich denke, das wird letztlich das bringen, was wir wollen.

Wir wollen die notärztlich besetzten Rettungsmittel so auf die Notfälle konzentrieren, wo es nötig ist, aber eben nur dort, wo die physische Anwesenheit eines Notarztes erforderlich ist. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Mit diesen Hilfsinstrumenten, die zur Unterstützung im Gesetz festgeschrieben sind, wird uns das am Ende auch gelingen.

Mit den verbindlichen Fortbildungspflichten auch für das nichtärztliche Personal sichern wir Qualität. Die Beibehaltung der Hilfsfristen - das haben wir auch schon gehört - zeigen ein Stück weit Verlässlichkeit und Stabilität für den ländlichen Raum.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Wir wissen, in zwölf Minuten soll der Rettungswagen da sein und in 20 Minuten der Notarzt. Es ist auch eine optische Sache, wenn wir diese Hilfsfristen beibehalten. Das zeigt ganz klar, dass wir als Deutschland-Koalition verlässlich sind und dass wir Stabilität ins Land bringen.

(Zustimmung bei der CDU)

Fazit, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wir stärken unsere Leistungserbringer, obwohl Oppositionsredner schon so getan haben, als ob wir es nicht machen. Wir stärken mit dem neuen Gesetz die Hilfsorganisationen, das Rote Kreuz, die Johanniter, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser, die DLRG - der neue Präsident sitzt auf der Besuchertribüne - und natürlich auch die privaten Anbieter. Der Kosmehl hört gar nicht zu; er wirft immer die Privaten noch ein. Ich wollte es nicht versäumen, sie zu erwähnen.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)

Wir haben frühzeitig damit begonnen, sie alle mit einzubeziehen. Es geht ja nicht erst um das letzte halbe Jahr, sondern wir arbeiten bereits seit fast zwei Jahren an dem Gesetzentwurf. Eines muss man letztlich auch sagen: Nicht alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, was wünschenswert ist, ist am Ende auch machbar.

Als Gesetzgeber haben wir die Pflicht, uns mit allen Beteiligten zu verständigen. Natürlich geht es in erster Linie um unsere Menschen, die eine schnelle und qualitative Notfallrettung erhalten müssen. Wir schaffen die Rahmenbedingungen dafür. Dazu sprechen wir nicht nur mit den Leistungserbringern, sondern auch mit den Trägern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten, und letztlich auch mit denen, die es bezahlen. An dieser Stelle muss man sich einig werden.

Man kann vom Gesetzgeber nicht verlangen, er solle das alles par ordre du mufti durchsetzen. Alle die, die am Tisch sitzen, müssen auch mitgenommen werden. Es ist dann nicht so einfach, manches, was einem zum Schluss noch eingefallen ist, noch mit hineinzuschieben.

Mit der Wasser- und der Bergrettung - das wissen diejenigen, die sich schon lange mit diesem Thema beschäftigen - müssen wir uns stets intensiv auseinandersetzen. Dabei würde auch immer mehr gehen, aber wir als Gesetzgeber können die Krankenkassen an der Stelle nicht zwingen. Das, was wir haben, kann man, so denke ich, gut unterschreiben. Dass es mehr sein könnte, ist richtig und wichtig.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Aber ich habe es schon gesagt: Nicht alles, was wünschenswert ist, ist letztlich auch umsetzbar.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Marco Tullner, CDU)

Frau Ministerin hat es noch einmal deutlich gemacht: Auch in der Frage der Ausbildung hat die Formulierung in § 38 endlich eine Substanz, womit man als Träger des Rettungsdienstes auch in die Verhandlungen mit den Kostenträgern gehen kann. Mehr können wir als Gesetzgeber aber nicht machen. Wir können keine feste Zahl aufschreiben. Das muss verhandelt werden. Dafür gibt es immer mehrere Beteiligte. Wir bieten an dieser Stelle einen Rahmen, in dem man sich letztlich einig werden kann.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, und von Angela Gorr, CDU)

Ich möchte es noch einmal unterstreichen: Das Fazit ist aus meiner Sicht positiv. Das Rettungsdienstgesetz ist für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht. Mein Dank gilt dem medizinischen und dem nichtmedizinischen Personal im Rettungsdienst, das mit seiner aufopferungsvollen Arbeit tagtäglich für unsere Menschen in der Notfallversorgung da ist.

Die letzte Novelle zum Rettungsdienstgesetz liegt zwölf bis 13 Jahre zurück. Aber auch die Novelle, die wir damals verabschiedet haben, war sehr umfangreich. Wenn wir etwas Gutes machen, dann muss man das nicht alle halbe Jahr ändern. Insofern ist es logisch, dass seit der letzten Novellierung ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Das, was gut ist, und was sich bewährt hat - das sagen wir als Konservative immer  , muss man erst dann ändern, wenn Änderungsbedarf vorhanden ist.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU, von Marco Tullner, CDU, und von Andreas Silbersack, FDP)

Das möchte ich noch einmal unterstreichen. Wir können auch noch einen Gruß an Rüdiger nach oben schicken. Er hätte wahrscheinlich heute gern hier vorn gestanden. Wir haben emotionale und leidenschaftliche Debatten geführt. Das führen wir heute zum Ende, zu einem vernünftigen Ende.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)


Vizepräsident Wulf Gallert:

Danke.