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Plenarsitzung

Transkript

Sandra Hietel-Heuer (CDU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich möchte heute ein bisschen unterhaltsam in dieses sehr ernste Thema einsteigen, über welches wir heute debattieren, und zwar mit der Frage: Kennen Sie Manny, Sid und Diego?

(Eva von Angern, Die Linke: Natürlich! - Kathrin Tarricone, FDP: „Ice Age“!)

- Ja, „Ice Age“. - Frau Richter-Airijoki hat den „Bergdoktor“ zitiert. Ich steige heute mit „Ice Age“ in die Debatte ein. Sie kennen die Protagonisten dieser erfolgreichen Animationsfilme. In dem zweiten Teil „Jetzt taut’s“ wird die Gletscherschmelze als Metapher für den Klimawandel und moderne Umweltrisiken genutzt. Ich denke, viele von uns haben zumindest einen Teil gesehen. Die Anspielungen auf den Klimawandel dienen dort vor allem der Spannung. Zugleich zeigt der Film aber auch: Flora, Fauna und auch wir müssen uns an veränderte klimatische Bedingungen anpassen. In dem Film gelingt das durch Kooperation und aktives Handeln.

Springen wir von der Eiszeit in das Hier und Jetzt. Der Klimawandel führt zu zunehmenden Risiken. Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen nehmen zu. Hitze, Starkregen, Überflutungen, Dürre - das sind reale Herausforderungen für unsere Flora und Fauna, für die Infrastruktur, für unsere Gesundheit, für die Wirtschaft und insbesondere für unsere Landwirtschaft. Daraus erwächst eine Vorsorgepflicht ohne Dramatisierung, aber mit klarem Blick. Wir müssen unsere Widerstandsfähigkeit stärken.

Das Bundesklimaanpassungsgesetz ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Die Länder sind nach den §§ 11 und 12 dazu verpflichtet, Strukturen zu schaffen, zuständige Stellen zu benennen und Klimaanpassungskonzepte zu erstellen. Das heute eingebrachte Ausführungsgesetz setzt diesen Auftrag rechtssicher und sachgerecht um, in enger Abstimmung mit den Kommunen.

Aufgabenträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie können durch das Landesamt für Umweltschutz unterstützt werden. Eine Pflicht für einzelne Gemeinden, eigene Konzepte zu erstellen, besteht nicht. Größere Räume ermöglichen eine bessere Analyse und Koordination mit klaren Fristen und einem verlässlichen Fahrplan.

Die Konzepte umfassen eine Klimarisikoanalyse gemäß § 12, benennen Handlungsfelder und enthalten einen Maßnahmenkatalog. Bestehende Daten von Bund und Land können genutzt werden. Gemeinden und Öffentlichkeit werden beteiligt. Selbstverständlich erhalten die Aufgabenträger nach dem Konnexitätsprinzip die erforderlichen Mittel.

Dieses Gesetz ist kein Klimaschutzgesetz. Es stärkt Vorsorge und Resilienz gegenüber Klimafolgen maßvoll und praxisnah. Wie in „Ice Age“ gilt: Gemeinsames aktives Handeln ist entscheidend. Um dieses weiter zu vertiefen, bitte ich um Überweisungen in die zuständigen Ausschüsse: zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres. - Herzlichen Dank.