Tagesordnungspunkt 19
Zweite Beratung
a) Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 8/4776
Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/6366
(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 21.11.2024)
b) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten in Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/5568
Beschlussempfehlung Ausschuss für Infrastruktur und Digitales - Drs. 8/6367
(Erste Beratung in der 90. Sitzung des Landtages am 11.06.2025)
Die Berichterstattung zu den Punkten a und b wird wieder Herr Dr. Grube machen. Er hat seinen Zettel mit; dann klappt alles. - Bitte, Herr Dr. Grube.
Dr. Falko Grube (Berichterstatter):
Herr Präsident! Hohes Haus! Solche Sachen passieren nur einmal. Selbstverständlich habe ich meine Rede dabei.
Den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Landtag in der 78. Sitzung am 21. November 2024 zur Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen. Das Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, baurechtliche Weichen für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen zu stellen, das der Energieautonomie und der Stärkung der Mobilität aller dienen soll.
Im heutigen Bauen sind gesellschaftliche Ziele und Herausforderungen zu berücksichtigen, wie postfossile Energiegewinnung, die Anpassung an Extremwetterereignisse, der Schutz der Artenvielfalt und eine moderne Mobilität. Deshalb sollen in die Bauordnung die Ressourcenschonung, die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz explizit eingefügt werden. Es geht um das Bauen mit Holz, um Solaranlagen und die Begrünung von Dächern, um die Vereinfachung der Errichtung von Windenergieanlagen sowie um eine barrierefreie Mobilität.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verständigte sich in der 34. Sitzung am 13. Dezember 2024 darauf, diesen Gesetzentwurf erst im Infrastrukturausschuss zu beraten, wenn der Gesetzentwurf der Landesregierung zu diesem Thema vorliegt. Es sollte eine gemeinsame Anhörung über beide Gesetzesentwürfe im Ausschuss erfolgen.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Marktüberwachung von harmonisierten Bauprodukten in Sachsen-Anhalt - ein Gesetzentwurf der Landesregierung - hat der Landtag in der 90. Sitzung am 11. Juni 2025 zur Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales überwiesen. Ziel dieses Gesetzentwurfes der Landesregierung ist es, das Bauordnungsrecht weiter zu vereinfachen, zu vereinheitlichen und zu deregulieren. Dabei soll stets auch eine Orientierung an der von der Bauministerkonferenz beschlossenen Musterbauordnung erfolgen.
Es sind unter anderem vorgesehen eine Experimentierklausel zu Umbaumaßnahmen und zu Nutzungsänderungen an bestehenden Gebäuden, der Bürokratieabbau in Genehmigungsfreistellung vereinfachtem Genehmigungsverfahren und Baugenehmigungsverfahren durch die Reduzierung des Prüfrahmens, materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Erleichterungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, eine weitere Vereinfachung des Abstandsflächenrechts, eine gewisse Erweiterung der Tatbestände zur Verfahrensfreiheit, die Vereinfachung der Abweichungsregelung zur Unterstützung des Gebäudetyps E und die Erleichterung für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Wohngebäuden.
Außerdem erfolgt mit diesem Gesetz auch eine Anpassung an die Vorschriften der Maschinenrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates und deren nationale Umsetzung durch die Maschinenverordnung.
In der 40. Sitzung am 15. August 2025 hat der Infrastrukturausschuss eine Anhörung zu den beiden Gesetzesentwürfen durchgeführt. Zu dieser Anhörung wurden insgesamt 26 Behörden, Institutionen und Verbände eingeladen, z. B. die kommunalen Spitzenverbände, die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die Architektenkammer Sachsen-Anhalt, beide Industrie- und Handelskammern, beide Handwerkskammern, die Wohnungsbauverbände, der Verband beratender Ingenieure, der Bauindustrieverband Ost und Architects for Future. Zu diesen beiden Gesetzesentwürfen gibt es eine Vielzahl von Stellungnahmen.
Mit Schreiben vom 24. September 2025 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Infrastrukturausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 8 zu der Drs. 8/5568 verteilt wurde. Diese Synopse enthielt die mit dem Ministerium für Infrastruktur und Digitales einvernehmlich abgestimmten Änderungen, auch in Form von sprachlichen und rechtsförmlichen Anpassungen.
In den Sitzungen des Infrastrukturausschusses am 26. September 2025 und am 7. November 2025 wurde die Weiterberatung beider Gesetzesentwürfe vertagt. Die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP legten am 10. Dezember 2025 einen Änderungsantrag zu der Drs. 8/5568 vor, der als Vorlage 9 - neu - verteilt wurde.
Die abschließende Beratung zu diesen Gesetzesentwürfen fand in der 45. Sitzung des federführenden Infrastrukturausschusses am 12. Dezember 2025 statt. Der Ausschuss verständigte sich, die beiden Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlungen zu beiden Gesetzesentwürfen an den Landtag zu erarbeiten.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde mit 8 : 1 : 1 Stimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf der Landesregierung wurde die Synopse des GBD in Vorlage 8 zur Beratungsgrundlage erhoben. Der in der Vorlage 9 - neu - vorliegende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde mit 7 : 0 : 3 Stimmen beschlossen.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales verabschiedete mit 8 : 1 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 8/6366 vorliegende Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Mit 6 : 0 : 4 Stimmen verabschiedete der Ausschuss die Ihnen in der Drs. 8/6367 vorliegende Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Ihre Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. - Vielen Dank.

