Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Versorgungs- und Sozialverwaltung in Sachsen-Anhalt verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Sozialverwaltung effizient und bürgernah aufzustellen. In dem zu bildenden Landesamt werden im Wesentlichen die Aufgaben der bisherigen Sozialagentur sowie die Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Sozialministeriums, die aktuell noch im Landesverwaltungsamt erledigt werden, gebündelt.
Durch die Zusammenführung der Dienst- und Fachaufsicht werden wir für eine bedarfsgerechtere und damit gezieltere Personalsteuerung sorgen. Auch wird das Ziel der Zweistufigkeit in der Sozialverwaltung, wie sie etwa in Schleswig-Holstein seit Jahren praktiziert wird, weiterverfolgt.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir möchten das das sage ich in aller Klarheit nicht zum Selbstzweck. Wie Sie wissen, haben wir etwa im Bereich der Feststellung des Grades der Behinderung erhebliche aufgelaufene Bearbeitungsrückstände, die zu Recht kritisiert werden. Auch das hat uns dazu veranlasst, grundhaft über die Strukturen der Aufgabenwahrnehmung nachzudenken.
Ich möchte ich denke, das möchten Sie alle , dass Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die von einer Schwerbehinderung betroffen sind und sich schon allein deshalb in einer schwierigen persönlichen Lage befinden, innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine behördliche Feststellung des Grades der Behinderung erhalten können.
Um die Verfahrensrückstände abarbeiten zu können, bedarf es daher einer zeitweiligen Personalkonzentration und anderweitiger Schritte, auch wenn dies zeitweise zulasten anderer Aufgabenfelder gehen wird. Die Problemlage ist komplex. Wir verfügen aufgrund der allgemeinen Fachkräftesituation nicht über genügend Ärztinnen und Ärzte.
Vor diesem Hintergrund bin ich insbesondere Jens Hennicke vom Medizinischen Dienst sehr dankbar, dass er genau an dieser Stelle seine Unterstützung angeboten hat.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Guido Heuer, CDU)
Mit dieser Unterstützung durch den Medizinischen Dienst und auch mit den Erfahrungen in der KI-gestützten Bearbeitung ähnlich gelagerter Sachverhalte können wir es schaffen, zügig eine große Zahl an Verfahren abzuarbeiten. Ich will aber auch deutlich sagen: Es ist mitnichten so, dass das Landesverwaltungsamt unter Beteiligung des Innenministeriums und des Sozialministeriums keine entscheidenden Schritte zur Abarbeitung dieser Problemlage unternommen hätten. Ich verweise insbesondere auf den Bericht des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Pleye im Sozialausschuss.
Das Landesamt für Soziales wird nicht allein für Schwerbehindertenangelegenheiten zuständig sein, auch wenn sich hierauf gerade der politische Fokus richtet. Eine Vielzahl anderer Aufgaben, etwa aus der Eingliederungshilfe, aus dem Bereich des Landesjugendamtes, Stichwort: inklusive Jugendhilfe, des medizinischen Katastrophenschutzes oder auch der Überwachung von ambulanten medizinischen Einrichtungen, läge im Landesamt. Ich bitte Sie daher herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und damit zu einer modernen Versorgung und Sozialverwaltung. - Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt zwei Fragen, eine von Frau Heiß und während der Rede haben sich Herr Redlich und Frau Feußner gemeldet. Wir haben aber die Regel, dass es nur eine Nachfrage pro Fraktion gibt. Deshalb müssten Sie sich bitte beide einigen. - Zunächst Frau Heiß, bitte.
Kristin Heiß (Die Linke):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie sind in Ihrer Rede sowohl auf den Stau bei der Bearbeitung von Schwerbehindertenausweisen eingegangen als auch auf das Thema Digitalisierung. Nun ist es so, dass wir schon seit längerer Zeit darüber reden, dass es eine Software für die Bearbeitung der Schwerbehindertenanträge geben soll. Es gab eine Ausschreibung - das war schon die zweite Ausschreibung - und es kam zu einer Klage des unterlegenen Bieters. Dem Vernehmen nach wurde über diese Klage in der vergangenen Woche entschieden, und zwar, soweit ich weiß - Sie können dazu gern ergänzen , zugunsten des Klägers. Das heißt, dieses Verfahren ist jetzt gestoppt worden und es wird absehbar keine Software geben. Demnach müssen Sie das Verfahren jetzt komplett neu aufrollen und noch einmal eine neue Ausschreibung machen. Das ist auch deswegen problematisch, weil das Geld für diese Software im Corona-Sondervermögen im Bereich des Innenministeriums angesiedelt ist.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Heiß, kommen Sie zu Ihrer Frage, bitte.
Kristin Heiß (Die Linke):
Daher meine Frage: Wie genau wollen Sie denn jetzt mit der Situation umgehen, dass es gar keine Software gibt, die ein grundlegender Baustein Ihrer neuen Behörde ist? Und wie wollen Sie das finanzieren?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Grimm-Benne, bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Deswegen habe ich mit Jens Hennicke, als wir dieses Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht haben, schon gesprochen. Mein Staatssekretär und der Abteilungsleiter 1 sind in einem engen Austausch. Wir haben mit dem Medizinischen Dienst schon zu Corona-Zeiten ohnehin eine Verwaltungsvereinbarung gehabt, wie wir einen Austausch von Gutachtern hatten, um tatsächlich bestimmte Gutachten zu machen. Und wir haben die Möglichkeit, uns ggf. an der Digitalisierungsvereinbarung des Medizinischen Dienstes im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung zu beteiligen, sodass wir eine erneute Ausschreibung vermeiden und sehr schnell in diesem gestützten Bereich tätig werden können.
(Zustimmung bei der SPD)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Jetzt müsste mir bitte ein Signal gegeben werden. - Frau Feußner stellt die Frage.
(Unruhe)
- Wenn sich die Gespräche auf der Regierungsbank so multiplizieren, dann sind diese doch sehr störend, weil das Mikrofon scheinbar besonders auf die Regierungsbank ausgerichtet ist. Jedenfalls hört man es stärker, als wenn sich im Plenarsaal jemand unterhält.
Frau Feußner, bitte.
Eva Feußner (CDU):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe zwei Fragen. Sie haben vorgetragen, dass die Bildung des Landesamtes für Soziales mehr oder weniger dazu dienen soll, eine moderne und schlankere Verwaltung aufzustellen. Ziel ist eine effiziente und bürgernahe Bündelung der derzeitigen Strukturen. Und es läuft in Richtung Zweistufigkeit.
Meine erste Frage ist: Wenn man so ein neues Landesamt initiiert und eine Bündelung vornimmt, gab es dann eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung? Gibt es denn die Expertise von Fachleuten? Sind die ganzen Gremien in diesem Rahmen Ihrerseits mit einbezogen worden? Wie sieht es diesbezüglich mit einer Anhörung aus? Ich bin nicht im Sozialausschuss vertreten, aber bitte gestatten Sie mir die Frage. So wie ich es gehört habe, hat es keine Anhörung gegeben. Die Effizienz einer solchen Verwaltung, dass es tatsächlich zügiger vonstattengeht, wurde mir durch Ihren Redebeitrag nicht wirklich herübergebracht. Dazu hätte ich gern etwas gewusst.
Darüber hinaus erzählen Sie - Frau Heiß hat eine Frage zu dem Urteil gestellt , dass Herr Hennicke vom MD Ihnen Unterstützung angeboten hat. Das ist erst kürzlich passiert. Soweit ich es weiß, sind nicht Sie auf Herr Hennicke zugegangen, wie Sie es gesagt haben, sondern ist er auf Sie zugegangen. Ich würde das gern geklärt wissen. - Vielen Dank.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Ministerin, bitte.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Die Berichterstatterin hat in ihrem Bericht dargestellt, dass es sehr wohl eine Anhörung gegeben hat.
(Eva Feußner, CDU: Lauter!)
Und zwar hat es diese in schriftlicher Form gegeben. Das ist in dem Verlauf auch alles nachzulesen.
Die Fragen zu der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - ich habe nur drei Minuten Redezeit - sind sowohl im Finanzausschuss als auch im Sozialausschuss behandelt worden. Es geht im Wesentlichen um Folgendes. Frau Feußner, Sie sind schon länger im Parlament, und Sie haben im Jahr 2016 die Entscheidung mitbekommen, als unser großes Landesamt für Soziales und Versorgung, das die Rechts- und die Fachaufsicht zusammengeführt hat, also die Personalhoheit und die Fachhoheit zusammengefasst war, unter der damaligen Regierungskoalition auseinandergefallen ist, weil man die Vorstellung hatte - ich glaube, es war der damalige Innenminister , dass man Bereiche aus diesem Bereich kommunalisieren kann.
Hinsichtlich einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung haben wir gar nichts weiter getan; denn wir haben den Personenkreis, den die Sozialagentur hatte, und den Personenkreis der Abteilung 5, die ohnehin schon im Landesverwaltungsamt organisiert sind, gebündelt. Deswegen gibt es dabei auch keinen Personalaufwuchs; vielmehr arbeiten wir unter den gleichen Prämissen wie die Verwaltung bislang auch. Ich denke, das haben wir in der Gesetzesbegründung sehr gut dargestellt.
Zu dem Punkt zu Jens Hennicke. Wir haben uns sehr wohl vorgestellt, mithilfe des Vergabeverfahrens, das das Landesverwaltungsamt angestrengt hat, für den Schwerbehindertenbereich eine Ausschreibung zu machen, die Software zu übergeben und die Digitalisierung hinzubekommen. Es ist sehr schade, dass wir dieses Verfahren verloren haben. Es setzt uns wieder an die Stelle null. Deswegen haben wir geschaut, wie wir auf anderem Weg diese Schlappe, wie ich finde, ausmerzen können. Sie müssen sich vorstellen, dass im Augenblick - ich plaudere einmal aus dem Nähkästchen - der Keller im Landesverwaltungsamt voll mit Gutachten und analogen Akten ist. Die E-Akte soll im Landesverwaltungsamt erst zum Sommer eingeführt werden. Wir haben bisher den Zustand, dass nur die Sozialagentur die E-Akte hat und für ihre Schnittstellenbereiche eine Software eingeführt hat. So etwas ist im Landesverwaltungsamt nicht vorhanden.
Jens Hennicke hat uns jetzt die Möglichkeit gegeben, unter Hochdruck all diese analogen Akten so einzuscannen, dass wir diese auch digital nutzen können, sodass man nicht mehr zu den Gutachtern fahren muss. Schon aus diesem Grund bekommen wir eine effizientere Abarbeitung.
(Zuruf von Matthias Redlich, CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Grimm-Benne, waren Sie am Ende? - Dann hat Frau Feußner eine kurze Nachfrage.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Im Landesverwaltungsamt sind all diese Sachen überhaupt nicht vorhanden.
(Zuruf von Tim Teßmann, CDU)
Und wenn Sie
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Grimm-Benne, das war die Frage von Frau Feußner. Kommen wir jetzt zu der Nachfrage von Frau Feußner oder wollen Sie weiter ausführen?
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Ich mache es noch einmal anders. Ich muss nicht darstellen, was die Erwägungen der Landesregierung waren. Wir haben uns innerhalb der Landesregierung gemeinsam mit dem Finanzministerium und mit dem Innenministerium auf den Weg zu einer effizienteren Sozialverwaltung gemacht. Wir haben uns entschieden, Ihnen diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser Gesetzentwurf ist zweimal gelesen worden. Ich denke, dazu ist alles gesagt. Und ich finde es
(Zuruf von Matthias Redlich, CDU)
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Dann hat Frau Feußner noch eine kurze Nachfrage.
Eva Feußner (CDU):
Frau Grimm-Benne, ich habe nach der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gefragt. Sie sagten, das ist mit dem Finanzausschuss insbesondere und mit dem Sozialausschuss abgestimmt worden. Meiner Kenntnis nach ist das nicht der Fall gewesen. Ich weiß nicht, woher Sie jetzt diese Erkenntnis nehmen. Können Sie mir bestätigen, dass es keine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Neugründung dieses Landesamtes gibt?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Kurz, bitte.
Eva Feußner (CDU):
Sie haben gesagt, das wäre abgesegnet, aber offensichtlich gibt es keine, oder?
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Frau Ministerin.
Petra Grimm-Benne (Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung):
Ich kann es nur noch einmal ausführen: Es werden die bereits bestehende Sozialagentur und die bereits bestehende Abteilung 5 zusammengeführt. Meines Erachtens resultiert die Wirtschaftlichkeit daraus, dass die Personalhoheit und die Fachaufsicht zusammengeführt werden, dass die Prozesse effizienter erledigt werden können und daraus, dass die Sozialagentur bereits voll digitalisiert ist und es hinsichtlich der Querschnittsaufgaben eine Unterstützung für die Abteilung 5 geben wird. Das ist der wirtschaftliche Mehrwert.
Vizepräsidentin Anne-Marie Keding:
Vielen Dank, Frau Ministerin.
(Zustimmung bei der SPD)

