Tagesordnungspunkt 14
Zweite Beratung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes Sachsen-Anhalt
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 8/6295
Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 8/6776
(Erste Beratung in der 102. Sitzung des Landtages am 16.12.2025)
Dazu wird Herr Kosmehl berichten.
Guido Kosmehl (Berichterstatter):
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 8/6295 in der 102. Sitzung am 16. September 2025 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Infrastruktur und Digitales.
Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Anpassung des Landesrechts an bundesrechtliche Vorgaben zur elektronischen Verwaltung. Es wird geregelt, welche Onlinedienste künftig über das Landesportal bereitzustellen sind. Darüber hinaus sind begriffliche Klarstellungen enthalten. Des Weiteren umfasst der Gesetzentwurf Verfahren für den elektronischen Identitätsnachweis und digitale Alternativen zur Schriftform.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport hatte das Gesetzesvorhaben erstmals am 15. Januar 2026 auf der Tagesordnung. Um ein zügiges Verfahren sicherzustellen, ließ sich der Ausschuss die Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung zur Verfügung stellen.
Fußend auf diesem Material erfolgte eine Beratung in der nachfolgenden Sitzung am 12. Februar 2026. In dieser Sitzung wurde die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Infrastruktur und Digitales erarbeitet und mit 7 : 0 : 5 Stimmen verabschiedet.
Der Ausschuss für Infrastruktur und Digitales schloss sich dieser Empfehlung in der Sitzung am 27. Februar 2026 mit einem ganz ähnlichen Resultat, nämlich mit 7 : 0 : 4 Stimmen, an.
Die endgültige Beschlussfassung des Ausschusses für Inneres und Sport erfolgte am 19. März 2026. Die in dieser Sitzung erfolgten Änderungen am Ursprungsentwurf folgten den Vorschlägen der nunmehr vorliegenden Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. An der grundsätzlichen Auffassung der Fraktionen zu dem Gesetzentwurf änderten sie nichts. Die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 8/6776 wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie namens des Ausschusses um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

