Положение о конфиденциальности
Plenarsitzung

Transkript

Dr. Katja Pähle (SPD):

Vielen Dank. - Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin zur Einbringung des gemeinsamen Gesetzentwurfes der drei Koalitionsfraktionen gesprochen. Zum Schluss der Debatte möchte ich noch einige Anmerkungen aus der Sicht meiner SPD-Fraktion machen.

Das betrifft zum einen das Thema der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, die mit der Krankenhausreform neu eingeführt wurden. Anders ausgedrückt bedeutet das nichts anderes als die Öffnung von Krankenhäusern für die Erbringung ambulanter Leistungen. Ich sehe darin eine gesetzgeberische Innovation, die gerade aus der Sicht eines Flächenlandes wie unserem sinnvoll ist. In vielen ländlichen Gegenden, aber längst nicht nur dort, ist der Facharztmangel ein reales Problem für die Bevölkerung. Wer in letzter Zeit probiert hat, einen Hautarzttermin zu bekommen, auch in den Ballungszentren, der weiß, dass es ein Ding der Unmöglichkeit ist.

Wir wollen die Kassenärztliche Vereinigung keineswegs aus ihrer Verantwortung entlassen, die Versorgung auch in Regionen sicherzustellen, die für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wirtschaftlich vielleicht weniger lukrativ sind. Hierfür liegt der Auftrag bei der KV. Aber wir können den Menschen, die heute nicht wissen, wie und wo sie einen Facharzttermin bekommen sollen, auch nicht die medizinische Kompetenz eines wohnortnahen Krankenhauses vorenthalten, nur weil die Leistung ambulant erbracht wird. Das ist aber nur ein Aspekt des Themas.

Sektorenübergreifende Versorgung hat zum anderen nämlich auch noch den medizinischen Fortschritt im Blick. Aktuell können wir alle sehr froh darüber sein, dass immer mehr Therapien, die die Schwelle zwischen ambulant und stationärer Behandlung überschritten haben, Realität geworden sind. Es gibt verschiedene Dinge, die heute im Unterschied von vor 15 Jahren durchaus ambulant erbracht werden können, sofern keine Komplikationen zu erwarten sind z. B. aufgrund von Vorerkrankungen.

Auch diese hybride Herangehensweise hat mit der Krankenhausreform einen neuen institutionellen Rahmen gefunden, den ich ausdrücklich begrüßen möchte. In diesem Punkt gehen bessere medizinische Versorgung, gerade im ländlichen Raum, eine am Patientenwohl orientierte neue Flexibilität und die Chance zur Kostendämpfung im Vergleich zu den bisherigen starren Systemgrenzen sinnvoll Hand in Hand. Wenn wir über die Ausgaben im Gesundheitsbereich diskutieren, muss man auch die Möglichkeit von mehr ambulanter vor stationärer Vollversorgung in den Blick nehmen.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Für mich zeigt die Krankenhausreform eines in sehr augenfälliger Weise: Wir sollten uns als Gesellschaft nicht einreden, Deutschland sei reformunfähig. Das ist Unsinn. Reformen werden auch nicht per se durch den Zwang zur parteiübergreifenden Zusammenarbeit blockiert. Für die seinerzeit bestehende Berliner Koalition aus SPD, GRÜNE und FDP war es weiß Gott nicht einfach, die Reform auf den Weg zu bringen und die Konsensfindung mit den Ländern im Bundesrat war es erst recht nicht. Ob eine Reform möglich und tragfähig ist, hängt vielmehr davon ab, dass sie nicht einseitig an tatsächlichen oder vermeintlichen Konsolidierungszwängen ausgerichtet wird. Die entscheidende Leitfrage auch für die weiteren anstehenden Sozialreformen muss vielmehr sein, wie unsere Sicherungssysteme unter veränderten Bedingungen ihre Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringen können.

Das bringt mich zu einem weiteren Reformthema, das aktuell zur Beratung und Entscheidung in Berlin ansteht und das eng mit den Herausforderungen verknüpft ist, ein flächendeckendes, leistungsfähiges Krankenhaussystem zu gestalten. Ich spreche von dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Beitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn in den aktuellen Reformvorschlägen enthalten ist, dass die bisherigen Tarifsteigerungen in der Krankenhausversorgung durch die Kostenträger nicht mehr in voller Höhe refinanziert werden, sondern nur noch zu einem Anteil von 50 % in angemessener Variante zur Steigerung der Grundlohnsumme, dann ist das ein Schlag ins Gesicht der tatsächlichen Leistungsträger in unserem System; und das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Krankenversorgung.

(Zustimmung bei der SPD)

Wer glaubt, dass sich Gewerkschaften durch eine solche willkürlich gesetzliche Festlegung davon abhalten lassen, für die Interessen der Beschäftigten im Gesundheitswesen zu streiten, der ignoriert die Realität. Hierbei muss aus meiner Sicht nicht nur nachgebessert werden, sondern diese Kostendämpfung muss vom Tisch.

Dasselbe gilt für die völlig unzureichende Beteiligung des Bundes an den Behandlungskosten für Patientinnen und Patienten, die Grundsicherung beziehen. Diese Kosten fast vollständig den Beitragszahlenden in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzulasten und damit viele Besserverdienende, Selbstständige und Beamte von diesen Lasten auszuklammern, tut der Finanzierung des Gesundheitssystems nicht gut und trägt zur sozialen Spaltung der Gesellschaft bei.

(Beifall bei der SPD)

Auch an dieser Stelle sollten wir uns für ein Umsteuern starkmachen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.