Wolfgang Aldag (GRÜNE):
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Architektur und Bauweisen haben sich in den letzten 30 Jahren drastisch verändert und auch die Anforderungen an den Beruf der Planerinnen und Planer. Dieses Gesetz blieb lange Zeit unangetastet. Hurra! Heute ist es endlich so weit. Es ist gut, dass wir es auf den Weg bringen.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung und wir begrüßen den vorliegenden Entwurf ausdrücklich. Ich glaube, an dieser Stelle kann man auch einmal der Architektenkammer und ihrer langjährigen Geschäftsführerin Petra H. danken.
(Zustimmung von Guido Henke, Die Linke, und von Andreas Silbersack, FDP)
Ich glaube, sie ist in den letzten Jahren maßgeblich daran beteiligt gewesen, die Ideen und die Belange der Architektinnen und Architekten im Land hier einzubringen.
Der Gesetzentwurf aktualisiert die Berufsaufgaben darauf gehe ich später noch ein , er aktualisiert die Aufgaben der Architektenkammern. Digitalisierung wird nun endlich gesetzlich berücksichtigt. Die Berufsgesellschaften werden an das modernisierte Personengesellschaftsrecht angepasst. Bürokratie wird abgebaut.
Einen ganz wichtigen hat Herr Silbersack ich bin Ihnen sehr dankbar dafür bereits erwähnt. Als junger Architekt ging es mir genauso; ich musste zwei Jahre lang warten, bis ich endlich in die Architektenkammer aufgenommen wurde. Das ist wichtig. Jetzt gibt es die anerkannten Junior-Architektinnen und Architekten. Diese Regelung, dass Absolventinnen und Absolventen nun als Juniormitglieder in die Architektenkammer eintreten können, klingt zwar trivial, ist aber ein ganz wichtiges Instrument, um unsere Fachkräfte hier im Land zu halten.
Absolventinnen und Absolventen können freiwillig Mitglied der Architektenkammer werden. Der Weg in die Selbstständigkeit wird früher geöffnet und gleichzeitig stärkt das die Freiberuflichkeit und erleichtert Unternehmensgründungen in jungen Jahren. Andere Bundesländer haben diese Regelung bereits. Sachsen-Anhalt holt jetzt auf und wird damit auch attraktiver für junge Planerinnen und Planer. Auch die Möglichkeit, früh ins Versorgungswerk einzutreten, macht jetzt den Standort hier in Sachsen-Anhalt interessanter.
Diese Punkte tragen aktiv dazu bei, junge Menschen bei uns in der Heimat zu halten. Angesichts des Fachkräftemangels ist das ein Lichtblick im dunklen Tunnel der Überalterung unserer Gesellschaft. Darüber hinaus schaffen die Änderungen eine bessere Grundlage für den Fachkräftezuzug internationaler Absolventinnen und Absolventen.
Wie am Anfang erwähnt, möchte ich noch auf eine wirklich gute Änderung eingehen. Umwelt- und Klimaschutz werden nun ausdrücklich in den Ausbildungsinhalten verankert - ein wichtiger Schritt; denn gerade beim Bauen und Planen entscheidet sich, wie wir künftig mit Energie, Flächen und Ressourcen umgehen.
In der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 31. März wird noch davon gesprochen, dass Biodiversität und erneuerbare Energien verbindlich in die Planung integriert werden. Ganz so weit geht der Gesetzentwurf leider nicht; denn wirklich verbindlich wäre es, wenn wir diese Anforderungen tatsächlich in die Bauordnung aufnehmen würden.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Guido Henke, Die Linke)
Dann hätte man aber unserem Vorschlag zur Bauordnung zustimmen müssen. Trotzdem: Dieser Gesetzentwurf ist der richtige Schritt in die richtige Richtung. Wir werden der Überweisung und dann sicherlich auch dem Gesetzentwurf zustimmen. - Herzlichen Dank.

