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Plenarsitzung

Transkript

Tobias Krull (CDU):

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir werden uns in diesen zwei Tagen gleich in zwei Tagesordnungspunkten mit unterschiedlichen Aspekten der Alterssicherung auseinandersetzen. Das ist umso bemerkenswerter, da das Land Sachsen-Anhalt nicht über eigene gesetzgeberische Kompetenzen verfügt.

(Oh! bei der AfD)

Natürlich ist mir bewusst, dass das Thema Alterssicherung in unserem Land für viele Menschen eine herausragende Rolle spielt. Die vorliegenden Anträge scheinen aber in einem maßgeblichen Zusammenhang mit dem anstehenden Termin zur Landtagswahl zu stehen. Dass unser Rentensystem einer Reform bedarf, ist jeder und jedem klar. Bei der Sozialstaatsdebatte, die wir im Rahmen der einen Aktuellen Debatte in der letzten Landtagssitzung geführt haben, wurde diese Tatsache in fast allen Redebeiträgen aufgegriffen.

Erste kleine Reformschritte wurden bereits unternommen. Der Schritt, von der sogenannten Riester-Rente und damit weg von der Versicherungslösung hin zum sogenannten Altersvorsorge-Depot, also einer privaten Altersvorsorge, wurden gegangen. Außerdem ist angekündigt, dass die Rentenkommission auf der Bundesebene ihre Vorschläge unterbreiten wird. Aus meiner Sicht werden bereits an dieser Stelle viele Erwartungen geweckt, deren Erfüllung wohl kaum zu schaffen sein wird.

Der vorliegende Antrag versucht, eine Einzelregelung aus dem Rentenrecht aus Österreich zu übernehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Es macht aus meiner Sicht einfach wenig Sinn, eine Einzelregelung aus einem Gesamtsystem herauszunehmen, ohne das große Ganze zu betrachten. Österreich wird sehr häufig als Vorbild für eine Reform des deutschen Rentenrechts herangezogen.

(Zuruf von der AfD: Das stimmt!)

Wenn man sich aber tiefer in die Thematik einarbeitet, dann sieht man doch erhebliche Unterschiede. Fangen wir an. Deutschlands Rentenbeitragssatz liegt bei 18,6 %; Österreichs Rentenbeitragssatz bei 22,8 %. Auch der Anteil der Menschen, die dort in die Rentenkasse einzahlen, ist im Vergleich zu Deutschland höher. Das Thema der Einzahlung von Selbstständigen wurde schon aufgegriffen. Auch die Anzahl von Beamten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist dort geringer.

(Ulrich Siegmund, AfD: Woran das wohl liegt!)

Außerdem ist der Bundeszuschuss an die österreichische Rentenkasse im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland höher. Dabei beträgt der Bundeszuschuss an die Rentenkasse in Deutschland bereits 127 Milliarden € jährlich und damit ein Vielfaches der Größe unseres Landeshaushaltes.

Bezüglich der demografischen Entwicklung sind die Zahlen in unserem Nachbarland im Übrigen besser als in Deutschland. Auch dies führt dazu, dass das Rentensystem in Österreich einem geringeren Druck unterliegt, als es bei uns der Fall ist. Auch in Österreich gibt es übrigens schon intensive Debatten darüber, ob man sich das dortige Rentensystem zukünftig noch länger leisten kann. Ähnlich wie in Deutschland geht es auch dort um eine zukunftsfähige, nachhaltige und generationsgerechte Rentenpolitik.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle darüber einig, dass eine Arbeit im Schichtbetrieb, insbesondere die Arbeit in Nachtschichten, für die Beschäftigten besonders belastend ist. Aber: Was kann man unabhängig davon als Schwerarbeit definieren? Geht es um die reine körperliche Belastung und dem auch heute wieder viel zitierten Dachdecker? Oder geht es auch um psychische Belastungen, z. B. wenn man in der Eingliederungshilfe oder in einer Einrichtung der Psychiatrie tätig ist?

(Dr. Katja Pähle, SPD: Erzieher!)

Was ist denn mit der Frage im Umgang mit Gefahrenstoffen im Arbeitsalltag? Also: Wie definieren wir Schwerarbeit? - Hier machen es sich die Antragsteller relativ einfach und führen aus: Die entsprechenden Vorarbeiten sollen durch die Landesregierung geführt werden. Anstelle eines früheren Renteneintritts sollte es uns aber vor allem darum gehen, dass die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass die Beschäftigten möglichst lange im Erwerbsleben bleiben können. Das ist natürlich an erster Stelle Aufgabe der Sozialpartner, also der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aber auch der Staat ist ein wichtiger Akteur, z. B. bei den gesetzlichen Regelungen des Arbeitsschutzes.

Außerdem sind Erwerbsbiografien heute nur noch in wenigen Fällen absolut geradlinig. Viele Menschen wechseln ihre beruflichen Stationen und damit auch die entsprechenden Anforderungsprofile. Und ja, auch Berufsbilder ändern sich. Es gibt neue Herausforderungen und andere fallen an dieser Stelle wieder weg.

Um es einmal ganz deutlich zu machen: Der hier vorliegende Antrag greift einen möglichen Aspekt einer Rentenreform in unserem Land auf, ohne die notwendigen Rahmenbedingungen und das Gesamtsystem zu betrachten.

Wir wollen diesen Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und zur Mitberatung in den für Wirtschaft zuständigen Ausschuss überweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.